Landkreis informiert über das geplante FFH-Gebiet Rotes Moor - Von Karen Bennecke

Schutz für Rückzugsort

Lisa Pünjer (links) und Janine Käding informierten im Rotenburger Kreishaus zum geplanten Naturschutzgebiet Rotes Moor. Foto: Karen Bennecke ©

Rosebruch/Rotenburg. Das sogenannte Rote Moor zwischen Rosebruch und Neu Bretel soll als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Damit setzt der Landkreis die Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie „zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ um.

Vergangenen Donnerstag gab es dazu einen Infoabend im Kreishaus. Janine Käding, seit Juni 2016 Leiterin des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege, und Lisa Pünjer als zuständige Sachbearbeiterin informierten über den Stand der Dinge und standen den Anwesenden für Fragen zur Verfügung.

Wie Käding erläuterte, verfolgt die FFH-Richtlinie – FFH steht für Fauna-Flora-Habitat – das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dazu soll ein europaweites, vernetztes Schutzgebietssystem mit der Bezeichnung Natura 2000 geschaffen werden. Sinn und Zweck dieser Schutzgebiete ist es, natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu entwickeln. „Es gibt schon jetzt viele Vorgaben, die aber noch unkonkret sind. Durch diese Schutzgebietsausweisung sollen alle Klarheit gewinnen,“ so Käding. In der Verordnung werde genau festgelegt, „was erlaubt und was verboten ist, wo eine Zustimmung erforderlich ist und wofür es Ausnahmeregelungen gibt. Dann wissen Sie ganz genau, was Sie dürfen und was nicht.“

Warum gerade das Rote Moor schützenswert ist, erklärte Pünjer anschließend im Detail. Denn Auslöser für die Ausweisung ist das Vorkommen vieler nach der FFH-Richtlinie geschützter und gefährdeter Pflanzenarten und selten gewordenen Lebensräumen. „Deshalb ist das Gebiet auch überregional von großer Bedeutung“, betonte Pünjer. Außerdem sei es ein landesweit wertvolles Brutvogelhabitat: „Der Schwarzstorch nutzt es als Rückzugsgebiet und brütet dort, auch das macht es zu etwas Besonderem.“

Pünjer äußerte sich auch zu den Verordnungsinhalten. Viele Bereiche stünden bereits unter einem gewissen Schutz, und mit der Ausweisung als Schutzgebiet sei dann „grundsätzlich alles verboten, was zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Teile führen kann, oder zu einer nachhaltigen Störung“. Für Eigentümer und Nutzer werde es jedoch gewisse Freistellungen von Verboten geben. „Die dürfen dann bestimmte Dinge tun, die der normale Bürger nicht darf“, so Pünjer. Manche Auflagen seien recht kompliziert. „Da müsste man dann im Einzelnen auf die Fläche gucken, was da gerade gilt.“ Für betroffene Eigentümer und Nutzer der landwirtschaftlich und forstlich genutzten Flächen werde es im Zusammenhang mit diesen Auflagen die Möglichkeit geben, einen sogenannten Erschwernisausgleich zu beantragen.

Bei Hinweisen oder Fragen in Bezug auf die Verordnung besteht jetzt und in der folgenden Woche noch die Möglichkeit zu Einzelgesprächen mit dem Amt für Naturschutz und Landschaftspflege. Den Verordnungsentwurf mit allen relevanten Informationen werde man schon bald ins Internet stellen, so Pünjer. Die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs in den Gemeinden und im Landkreis werde noch vor den Sommerferien erfolgen: „Jeder kann ihn sich angucken und eine Stellungnahme dazu schreiben.“

Die Naturschutzbeauftragte des Landkreises, Christiane Looks, zeigte sich begeistert über die Ausweisung des Roten Moors als Naturschutzgebiet: „Da gibt es wahre Schätze. Es gibt nur noch wenige Moorflächen, die einigermaßen erhalten sind“, so Looks. Das Rote Moor mit seiner vielfältigen Vegetation sei für bestimmte, hochspezialisierte Tier- und Pflanzenarten äußerst wichtig, weil es „solche Lebensräume kaum noch gibt. Rundherum wird intensiv gewirtschaftet, und das Rote Moor ist ein Rückzugsgebiet, wie eine kleine Insel, wo sich alles hinflüchtet. Das macht den Wert dieses Gebiets aus.“