Wie meldet man sich korrekt krank? Was der Arbeitgeber wissen sollte

Eine Frau hält ein Smartphone in den Händen.
 ©Fabian Sommer/dpa/Symbolbild

Der Kopf dröhnt und die Nase läuft, an arbeiten ist heute nicht zu denken. Aber Vorsicht: Bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber müssen Sie einiges beachten.

Anika Müller arbeitet in einem Supermarkt. Um 7 Uhr beginnt ihr Arbeitstag, doch sie fühlt sich heute nicht gut. Um 12 Uhr bekommt sie einen Termin bei ihrem Hausarzt. Danach verständigt sie ihren Arbeitgeber. Und der schickt ihr prompt eine Abmahnung. Immer wieder kommt es im Krankheitsfall zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten zu Unstimmigkeiten – die leider oft auch vor Gericht ausgetragen werden.

Wann muss ich mich krankmelden?

Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. "Und das möglichst vor Arbeitsbeginn", sagt Michael Engesser, Arbeitsrechtler bei der DGB Rechtsschutz GmbH.

In Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist diese Pflicht sogar gesetzlich verankert. Darin heißt es: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, könne der Arbeitgeber wie in unserem Beispiel eine Abmahnung erteilen.

Krankmeldung: Wie melde ich mich krank?

Wie Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie krank sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Krankmeldung regelt jedes Unternehmen anders. Manche Firmen bestehen auf eine Krankmeldung per Telefon, andere möchten, dass Sie sich per E-Mail krankmelden. Bei anderen genügt es, wenn Sie Ihrem Chef eine WhatsApp-Nachricht oder SMS schreiben, dass Sie heute nicht arbeiten können. 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie am besten Ihren Vorgesetzten an und fragen Ihn, wie Sie vorgehen sollen. Klären Sie auch ab, wo bzw. bei wem sie sich krankmelden müssen: In der Personalabteilung? Bei Ihrem Vorgesetzten? Oder beim Geschäftsführer? 

Generell sollten Sie diese Frage aber bereits stellen, wenn Sie den Job antreten, so dass Sie im Krankheitsfall wissen, wie Sie sich verhalten müssen.

Muster-Krankmeldung:

Melden Sie sich per E-Mail krank, könnte der Text etwa so lauten: 

"Sehr geehrter Herr XY,

leider bin ich heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen. Ich werde jetzt zum Arzt gehen / Ich habe einen Arzttermin um 10 Uhr und melde mich, sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben sein werde.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann"

Damit erfüllen Sie Ihre unverzügliche Anzeigepflicht, dass Sie an diesem Tag nicht zur Arbeit erscheinen und schreiben gleichzeitig, dass Sie sich ein Attest mit der voraussichtlichen Dauer des Ausfalls besorgen.

Wann ist ein ärztliches Attest erforderlich?

Wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Der Arbeitgeber kann aber auch unverzüglich ein Attest verlangen, wenn es so im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, berichtet Engesser. Um Ärger zu vermeiden, rät der Jurist, sich die Bestimmungen im Krankheitsfall noch einmal genau durchzulesen. Ab 1. Oktober 2021 gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU) für Krankenkassen nur noch digital. Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen, erklärt 24vita.de.

Wer wegen Corona in behördlich angeordnete Quarantäne muss, wird vom Arzt nur krankgeschrieben, wenn er Symptome wie Schnupfen, Husten etc. hat. Sind Sie hingegen symptomfrei, so darf der Arzt laut Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen - selbst dann nicht, wenn Sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. „In diesem Fall reicht der Patient den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein“, so die KVB. 

Digitale Krankmeldung ersetzt seit 2022 den gelben Krankmeldungsschein

Der allseits bekannte gelbe Krankmeldungsschein für gesetzlich Versicherte soll 2022 abgeschafft werden. Er soll durch eine digitale Bescheinigung ersetzt und die Bürokratie so reduziert werden. Bei der Techniker Krankenkasse wurde bereits ein solches Pilotprojekt eingeführt. Künftig sollen dann auch die anderen Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen.

Online-Krankschreibung per WhatsApp: Wie funktioniert das?

Ein Hamburger Start-up bietet einen neuen Service an, mit dem sich Arbeitnehmer online krankschreiben lassen können - ohne ärztliche Untersuchung. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird einfach per WhatsApp verschickt. Zwar ist die Fernkrankschreibung bundesweit gültig und muss vom Arbeitgeber anerkannt werden. Trotzdem sind viele Chefs misstrauisch. Wie die Krankschreibung via WhatsApp genau funktioniert und ob Arbeitgeber sie auch ablehnen können, erfahren Sie hier.

Umfrage: Wie verhalten Sie sich, wenn Sie krank sind?

Was muss mein Chef wissen?

Die Bescheinigung enthält nur die Angaben über die Arbeitsunfähigkeit und wie lange sie dauert. Darin steht nichts über die Ursache und die Art der Arbeitsunfähigkeit. "Das ist Privatsache", sagt Engesser.

Darf mein Chef mich kontrollieren?

Grundsätzlich sind solche Besuche nicht verboten. Allerdings wird weder der Arbeitgeber noch die dazu beauftragte Person den Krankheitszustand fachlich beurteilen können und so die ärztliche Diagnose erschüttern, sagt Engesser. Außerdem müsse in jedem Fall die Privatsphäre gewahrt bleiben. Der Arbeitgeber kann aber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat.

Wie lange gibt es Lohnfortzahlungen?

Die Dauer der Entgeltfortzahlung, auch Lohnfortzahlung genannt, ist auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage begrenzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer im Unternehmen vier Wochen ohne Fehlzeiten beschäftigt war. Eine Verlängerung der Entgeltfortzahlungen nach diesen sechs Wochen ist bei Folgekrankheiten möglich, müssen aber im Einzelfall geprüft werden, berichtet Engesser. Nach Ablauf des Zeitraums kann Krankengeld beansprucht werden.

Darf ich mich vor die Haustür trauen?

"Wenn man arbeitsunfähig ist, bedeutet dies nicht, dass man bettlägrig sein muss", erläutert der Arbeitsrechtler Michael Engesser. Allein die Tatsache, dass man einkaufen geht oder gar spazieren, ist noch kein Grund, die Fortzahlung des Entgelts zu verweigern. "Man darf alles tun, was die Heilung fördert", sagt Engesser. Wenn aber zum Beispiel ein Maurer, der eigentlich krankgeschrieben ist, erwischt wird, wie er auf einer anderen Baustelle arbeitet, könne der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. 

Kann ich gekündigt werden?

Wegen Krankheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Leidet der Arbeitnehmer an einer Langzeiterkrankung und liegt eine, was die Heilung angeht, deutlich negative Prognose vor, kann er gekündigt werden. Ein typisches Beispiel wäre ein Bandscheibenvorfall, wenn die Ärzte trotz Operationen davon ausgehen, dass der Schaden nicht mehr ausheilt. Bei häufigen Kurzerkrankungen kann der Arbeitgeber die Kündigung mit einem finanziellen Schaden begründen.

Krank in der Probezeit

In der Probezeit gelten gelockerte Kündigungsbedingungen. Deshalb haben Chefs hier theoretisch die Möglichkeit, Mitarbeiter in der Probezeit zu kündigen, wenn sie krank werden. In der Praxis dürfte dies jedoch nur der Fall sein, wenn neue Mitarbeiter

  • besonders oft,
  • für längere Zeit oder sogar
  • chronisch krank werden.

Krank zur Arbeit: Kann man trotz Attest arbeiten?

Natürlich braucht man sich trotz der Diagnose des Arztes nicht krank zu melden. "Die Frage ist, ob das für eine Genesung hilfreich ist", gibt Michael Engesser zu bedenken. Im Einzelfall kann dieses Verhalten auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Betroffene zum Beispiel wegen seiner Krankheit einen Unfall hat.

Auch wer schneller wieder fit wird, darf trotz Krankschreibung arbeiten. Wenn der Arzt einen Mitarbeiter zum Beispiel für drei Tage krankschreibt, er sich nach zwei Tagen aber wieder gesund fühlt, darf er wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, ohne Nachteile beim Versicherungsschutz zu riskieren. Auch eine "Gesundschreibung" ist dafür nicht nötig.

Darf ich während der Arbeit zum Arzt?

Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer zum Arzt gehen, wenn nicht zu viel Arbeitszeit verloren geht und die Terminlage es zulässt. Was viele nicht wissen: Muss ein Arbeitnehmer Kinder oder nahe Angehörige wegen Krankheit pflegen, darf er zu Hause bleiben.

Krank im Urlaub

Ansprüche verfallen nicht. Wer krank ist, der kann nicht "in Urlaub" sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich festgestellt. Das bedeutet aber auch umgekehrt: Wer während der Ferien krank wird, dessen Urlaub wird unterbrochen – das heißt: Die Krankheitstage werden Ihnen wieder als Urlaubstage gutgeschrieben. Und das während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich "endlos", nachdem der Europäische Gerichtshof und nachfolgend auch das Bundesarbeitsgericht festgestellt haben, dass eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit, und dauert sie auch noch so lange, nicht dazu führen kann, dass ein Urlaubsanspruch verfällt.

Bedingung dafür ist im Regelfall, dass dem Betrieb (noch aus dem Urlaub) ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit zugeschickt wird, falls für solche Fälle keine Sondervereinbarung, etwa eine telefonische Verständigung, getroffen ist. Die ausländische Arztbescheinigung muss aber im Gegensatz zur inländischen deutlich erkennen lassen, dass zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden wurde.

Einfach an das bisher vorgesehene Urlaubsende "angehängt" werden dürfen die Krankheitstage allerdings nicht. Das wäre zumindest ein Grund für eine arbeitgeberseitige Abmahnung. Einvernehmlich ist die Verlängerung natürlich möglich. Ansonsten wird nach der Rückkehr über den Termin für den Resturlaub entschieden.

Krank im Urlaub – Sonderfall Ausland 

Vorsicht ist geboten, wenn Sie im Urlaub krank werden und sich im Ausland aufhalten, denn dafür gelten laut Gesetz besondere Regeln. In diesem Fall gehen Sie bitte so vor:

  • beim Arbeitgeber unverzüglich krank melden
  • ihm mitteilen, wie lange Sie voraussichtlich krank sind
  • die Adresse am Aufenthaltsort angeben
  • und alles "in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung" (Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber)

Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? In diesem Fall müssen Sie auch Ihre Krankenkasse so schnell wie möglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer benachrichtigen - ebenso, wenn die Krankheit länger dauert. 

Kommen Sie nach Ihrem Urlaub wieder nach Deutschland zurück, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse sofort mitzuteilen.

Krankheit vortäuschen: Was passiert, wenn ich blau mache? 

Sie sind gar nicht krank, aber wollen lieber zuhause bleiben? Keine gute Idee, denn wer beim Krankfeiern erwischt wird, dem droht die fristlose Kündigung. Schließlich erschleichen Sie sich Entgeltfortzahlungen, die für den Krankheitsfall vorgesehen sind. Und das wird als Betrug gegen den Arbeitgeber gewertet. (Von Mieke Meimbresse, W. Büser und Andrea Stettner)

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser