Darf ich einkaufen gehen, wenn ich krankgeschrieben bin? Viele Arbeitnehmer denken, sie müssten bei Krankheit fälschlicherweise das Bett hüten.
Die Erkältung hat Sie fest im Griff, aber den ganzen Tag im Bett liegen ist auch langweilig? Sie würden gerne mal wieder ein bisschen frische Luft schnappen oder kurz ein paar Kleinigkeiten im Supermarkt besorgen? Dann müssen Sie nicht mehr länger mit schlechtem Gewissen aus dem Haus schleichen, denn es gibt einige - teils erstaunliche - Dinge, die Sie trotz Krankschreibung tun dürfen.
Einkaufen gehen trotz Krankschreibung
Wer krank, aber nicht bettlägerig ist, der darf ruhig auch Lebensmittel-Besorgungen im Supermarkt erledigen. Grundsätzlich ist (alles) erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Und der arbeitsunfähige Arbeitnehmer muss alles dafür tun, dass er wieder gesund wird. Daher ist auch der Gang zur Apotheke an der Ecke kein Problem.
Doch was ist mit einem Kaffeeplausch mit einer Freundin - oder der Shoppingrunde durch die Einkaufsstraße? Hier ist es wieder kniffliger. Wer vom Kollegen oder Chef "erwischt" wird, der macht sich verdächtig. Schließlich sieht das Shoppen gehen mit der besten Freundin eher nach Freizeitspaß aus.
Für arbeitsrechtliche Maßnahmen muss der Arbeitgeber bei Verdacht allerdings zuerst einmal nachweisen, dass Sie tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen haben.
Trotz Krankschreibung ist Sport erlaubt
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, gehört ins Bett. Doch was ist, wenn Sie sich nach ein paar Tagen schon wieder fitter fühlen? Dürfen Sie dann wieder auf dem Laufband im Fitnessstudio schwitzen? Jein. Auch in diesem Fall muss unterschieden werden.
Wer nämlich nur leichtes Gerätetraining absolviert, um zum Beispiel Nackenverspannungen zu lösen, der darf auch in der Öffentlichkeit Sport treiben. Sogar Leistungssport ist möglich, solange er damit die Genesung nicht gefährdet. Das heißt, wenn der Arzt Sie wegen einer gebrochenen Schulter krank schreibt, dürfen Sie dennoch zum Beispiel Marathon laufen. Da die Läufe den Heilungsprozess der Schulter nicht wirklich beeinträchtigen.
Bewegung wird von Ärzten sogar sehr gerne bei Burnout und Depressionen empfohlen. Ein Spaziergang an der frischen Luft tut nämlich gut und stärkt das Immunsystem. Auch ein Wanderausflug in die Berge hilft, sich vom Stress zu erholen. Wer allerdings trotz Grippe oder einer ernsthaften Entzündung zum Skifahren oder Ähnliches geht, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
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Früher arbeiten ist trotz längerer Krankschreibung möglich
Wer krank ist, bleibt besser zuhause. Allerdings hat der eine oder andere vielleicht noch ein Projekt abzuschließen. Büroarbeiter haben hier leichteres Spiel als zum Beispiel Handwerker. Sie können im sogenannten "Home-Office" oftmals von zuhause aus arbeiten. Einfach Laptop an - und rein ins Internet oder in die Kalkulationen.
Doch auch wer sich nach ein paar Tagen wieder gesund genug fühlt, darf vorzeitig wieder in die Arbeit gehen - auch wenn die Krankschreibung noch ein paar Tage länger gehen würde. Der Grund dafür: "Der Arzt gibt in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Prognose ab, wie lange sein Patient arbeitsunfähig ist", erklärt Rechtsanwalt Volker Werxhausen, Partner der Kanzlei CBH in Köln, gegenüber wiwo.de. "Die Prognose muss nicht unbedingt für die gesamte Dauer der Bescheinigung zutreffen. Ein Mitarbeiter kann also auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehen – und er muss das sogar, wenn er vorzeitig wieder arbeitsfähig ist."
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Wenn der Arbeitgeber aber merkt, dass der Mitarbeiter noch nicht vollständig genesen ist, dann darf er diesen auch wieder heimschicken. Schließlich hat er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern und muss für deren Wohlergehen sorgen.
Wer allerdings nebenbei noch woanders schwarz arbeitet, obwohl er krank geschrieben ist, dem droht die fristlose Kündigung.
Krank zum Bewerbungsgespräch?
Trotz Krankschreibung arbeiten ist also erlaubt - doch wie sieht es aus, wenn ich just zum Zeitpunkt meiner Krankschreibung ein Bewerbungsgespräch bei einer anderen Firma habe? Darf ich trotz Krankschreibung zum Vorstellungsgespräch gehen? Ja, sofern dies Ihre Genesung nicht beeinträchtigt.
Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2013 entschieden (Az.: 5 Sa 106/12). Im verhandelten Fall hatte sich ein Geschäftsführer, der wegen eines gebrochenen Armes krankgeschrieben war, bei einer anderen Firma vorgestellt.
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Zahnarztbesuch trotz Krankschreibung
Es ist gut, zu den Ärzten zu gehen, wenn Sie erkältet sind. Doch können Sie auch die dringend benötigte Wurzelbehandlung trotz Krankschreibung beim Zahnarzt durchführen lassen? Die Antwort: Das kommt darauf an. Es hängt von folgenden Faktoren ab:
- Schwere der Erkältung
- Dringlichkeit des Termins
- Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten
Bei einer leichten Erkältung ist ein Zahnarztbesuch demnach vollkommen in Ordnung. Wenn es sich aber um eine starke Erkältung handelt, dann ist davon abzuraten. Der Grund: Sie würden nicht nur Ihren Zahnarzt anstecken, sondern es können sich Krankheitserreger und Viren in die Zahnwurzeln einnisten und Kieferentzündungen hervorrufen. Auch ein Hustenreiz sowie der schmerzhafte Eingriff an sich erschweren eine Behandlung und die spätere Genesung.
Viele Medikamente wie zum Beispiel Aspirin, ASS oder Ibuprofen wirken nicht nur entzündungshemmend, schmerzstillend und fiebersenkend, sondern auch blutverdünnend. Das heißt, kommt es im Rahmen der Zahnbehandlung zu einer Blutung, kann diese schlecht gestillt werden. Als Alternativtherapie zur Schmerzlinderung bietet sich Paracetamol an, welches ähnlich wie Acetylsalicylsäure wirkt, aber nicht blutverdünnend ist.
Krank geschrieben: Urlaub machen und verreisen
Sie sind krank geschrieben - aber wollen dennoch die Urlaubsreise nach Thailand antreten? Auch das hängt von der Art und Schwere Ihrer Krankheit ab.
Fakt ist: Ihr Arbeitgeber darf es Ihnen prinzipiell nicht verbieten. Denn solange Ihre Reise Ihrer Genesung nicht schadet, dürfen Sie fahren, wohin Sie wollen.
Ein Kuraufenthalt an der Ostsee tut dank der Meeresluft sicherlich gut, wenn Sie zum Beispiel eine Bronchitis haben. Wenn Ihnen und Ihrem Kreislauf also das schwül-tropische Klima in Thailand zusagt, spricht nichts gegen eine Reise dorthin. Falls sich allerdings Ihr Zustand dort verschlechtert, wäre es ratsam, sofort wieder abzureisen.
Und auch Bahnreisen sind prinzipiell kein Problem. In einem Fall wurde einem Radiologen gekündigt, der von seinem Chef "putzmunter" am Bahnhof gesichtet wurde - obwohl der Mitarbeiter krankgeschrieben war. Die Kündigung war laut Urteil des Arbeitsgerichts jedoch nicht rechtens, auch wenn der Arbeitgeber vermutet hatte, dass die Krankheit erlogen war. Doch der Mitarbeiter konnte ein Attest vorweisen und seine Glaubwürdigkeit sei laut Gericht nicht erschüttert, nur weil er eine Bahnreise macht. Schließlich erfordert nicht jede Krankheit Bettruhe. Zudem ging die Reise zu seinen Eltern, bei denen er sich auskurieren wollte.
Party machen trotz Krankschreibung erlaubt?
Morgens vom Arzt krank schreiben lassen - und abends auf die Piste gehen? Dieser Fall ist besonders knifflig. Wer 40 Grad Fieber hat, sollte vielleicht nicht gerade im Club bis in die frühen Morgenstunden tanzen. Doch grundsätzlich ist es erlaubt, feiern zu gehen - ohne sich vor dem Arbeitgeber erklären zu müssen. Am nächsten Tag sollten Sie dann allerdings wieder im Büro anwesend sein.
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Wenn Sie trotz geprellter Schulter an einer Bar stehen, dann dürfen Sie das auch. Für Sie und jeden anderen gilt: Den Chef geht es nichts an, weswegen einen der Arzt krank oder arbeitsunfähig geschrieben hat. Verlangt der Arbeitgeber eine derartige Auskunft, verstößt er nämlich gegen das Datenschutz- und das Grundgesetz (Recht auf informative Selbstbestimmung).
Dennoch muss klar sein: Es macht sicherlich keinen guten Eindruck bei Ihrem Chef oder Ihren Kollegen, wenn Sie Fotos von der feuchtfröhlichen Party-Nacht auf Facebook posten oder diese in der Arbeit herumzeigen, obwohl Sie eigentlich zu diesem Zeitpunkt krank geschrieben waren.