Biergärten und Restaurants wieder offen: große Übersicht für alle Bundesländer

Nach langen Schließungen und Einschränkungen werden die Auflagen für Restaurants und Co. gelockert. Was bedeutet das für Sie und was müssen Sie beachten?

Viele haben es herbeigesehnt und nun ist es endlich in greifbare Nähe gerückt: Die Gastronomie darf nach vielen Wochen der Schließungen und starken Einschränkungen wieder ihre Türen öffnen. Allerdings herrscht bei aller Freude auch viel Unsicherheit. Jedes Bundesland hat eigene Regeln und viele Gäste und Betreiber fragen sich, wie die Öffnung genau aussieht.

Restaurants und Co. öffnen in jedem Bundesland anders

Wann genau und wie die Restaurants wieder öffnen dürfen, liegt im Entscheidungsbereich der Bundesländer. Einzelne Landkreise und Kommunen können aber auch noch gesondert Regeln aufstellen. Verschiedene Konzepte sollen die Öffnung der Gastronomiebetriebe regeln (Stand 18.05.2020)

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Wie öffnen die Restaurants in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg dürfen die Gastronomie im Außen- und Innenbereich seit dem 18.05. wieder öffnen. Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen:

  • Einschränkung von Öffnungszeiten
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe
  • Sicherstellung von Abstand (min. 1,5 Meter) von Gästen und Tischen 
  • separater Einlass und Ausgang
  • Gäste müssen sitzen
  • Bezahlung möglichst bargeldlos
  • Reservierungspflicht (Name des Gastes, Datum und Uhrzeit des Besuchs, und Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, müssen nach vier Wochen gelöscht werden)

Auch interessant: Nur die Hälfte der Gäste, Maskenpflicht? So soll der Gastronomie-Neustart aussehen

Wie öffnen die Restaurants in Bayern?

Seit dem 18.05. darf die Außengastronomie, z.B. Biergärten, öffnen. Innengastronomie öffnet ab 25.05. wieder. Für beide Bereiche gelten dieselben Auflagen:

  • Einschränkung der Öffnungszeiten
  • Außengestronomie muss zunächst um 20 Uhr schließen
  • Restaurants schließen um 22 Uhr
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe
  • Begrenzung von Gästezahlen
  • Miteinander an einem Tisch sitzen dürften Mitglieder einer Familie oder eines Hausstandes sowie ein weiterer Hausstand
  • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)
  • Desinfektion von Besteck, Tischen und Gläsern
  • Maskenpflicht für Mitarbeiter in Küche und Service
  • Für Gäste besteht Maskenpflicht, sobald sie den Tisch verlassen (beim Eintreten, auf dem Weg zur Toilette usw.)
  • Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.

Wie öffnen die Restaurants in Berlin

In Berlin dürfen die Restaurants im Außen- und Innenbereich seit dem 15.05. wieder öffnen mit folgenden Auflagen:

  • Aufenthalt ist nur alleine, in Begleitung von Personen des eigenen Haushalts oder Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt
  • Öffnungszeiten auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
  • Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden
  • Maskenpflicht für Angestellte
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
  • kein Buffetangebot
  • Liefer- und Abholangebot darf beibehalten werden
  • Bildung von Warteschlangen muss vermieden werden
  • Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden
  • Reservierungen werden dringend empfohlen, außerdem Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach vier Wochen gelöscht werden).

Wie öffnen die Restaurants in Brandenburg

Auch in Brandenburg öffnen die Restaurants wieder seit dem 15.05. Hier dürfen auch Kneipen wieder ihre Betriebe aufnehmen. Diese Auflagen gelten:

  • Öffnungzeiten auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
  • Einhaltung der Hygieneregeln
  • Steuerung des Zutritts
  • Warteschlangen vermeiden
  • Maskenpflicht für Angestellte

Wie öffnen die Restaurants in Bremen?

In Bremen darf die Gastronomie seit dem 18.05. unter diesen Auflagen* wieder öffnen:

  • Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Tischen
  • kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
  • Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden, kein Barbetrieb
  • Mitarbeiter sollen Kontaktbeschränkungen einhalten
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach vier Wochen gelöscht werden)

Wie öffnen die Restaurants in Hamburg?

In Hamburg dürfen die Restaurants seit dem 13.05. wieder öffnen, berichtet die dpa. Laut NDR gelten folgende Auflagen:

  • Zugangskontrollen
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
  • bis zu zwei Familien dürfen an einem Tisch sitzen
  • Bedienungen müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen
  • kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
  • Einmal-Verwendung von Speisekarten*
  • Papiertischdecken zur Einmalverwendung
  • Personalien der Gäste müssen festgehalten werden

Weiterlesen: Köche beichten: Von diesen Dingen sollten Sie im Restaurant ab jetzt lieber die Finger lassen

Wie öffnen die Restaurants in Hessen?

In Hessen dürfen die Restaurants seit dem 15.05. wieder öffnen mit folgenden Auflagen:

  • Zugangsbeschränkungen: Je angefangenen 20qm darf ein Gast das Restaurant betreten
  • Hygieneregeln müssen eingehalten werden
  • Abstandsregeln zwischen den Gästen und dem Personal müssen eingehalten werden

Wie öffnen die Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Restaurants seit dem 09.05. wieder öffnen unter folgenden Auflagen:

  • Mitarbeiter müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen
  • Gäste, die nicht an einem Tisch sitzen, müssen 1,5 Meter Abstand halten
  • nicht mehr als 6 Personen pro Tisch
  • kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
  • Tische, Speisekarten, Pfeffer- und Salzstreuer und alle anderen Dinger, mit denen die Gäste in Kontakt kommen, müssen nach jeder Tischbelegung direkt gereinigt werden.
  • Räume mit Publikumsverkehr müssen spätestens alle zwei Stunden gelüftet werden.
  • Reservierungspflicht
  • Bewirtung nur zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)

Wie öffnen die Restaurants in Niedersachsen?

In Niedersachsen dürfen die Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse und Cafés seit dem 11.05.wieder öffnen unter folgenden Auflagen:

  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Tischen
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen an unterschiedlichen Tischen
  • Steuerung des Zutritts
  • Beschränkung auf maximal 50 Prozent der Plätze
  • Reservierungspflicht
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)
  • kein Buffet- oder Selbstbedienungsangebot
  • Maskenpflicht für Servicemitarbeiter
  • Führen von Anwesenheitslisten mit Einverständnis des Gastes, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach drei Wochen gelöscht werden)

Wie öffnen die Restaurants in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse und Cafés seit dem 11.05. wieder öffnen unter folgenden Auflagen:

  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept der Betriebe muss vorliegen
  • allgemeingültigen Kontaktbeschränkungen gelten
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
  • Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, sowie Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften sitzen
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)

Wie öffnen die Restaurants in Rheinland-Pfalz?

Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz dürfen seit dem 13.05.wieder öffnen unter folgenden Auflagen:

  • Öffnungszeiten 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt
  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel und regelmäßige Desinfektion von Stühlen und Tischen
  • Steuerung des Zutritts
  • keine freie Platzwahl
  • Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden
  • Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tischs von mindestens 1,5 Metern
  • kein Barbetrieb
  • An einem Tisch dürfen höchstens die Personen sitzen, die nicht vom Kontaktverbot erfasst sind. 
  • An Biertischen im Außenbereich dürfen höchstens sechs Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind.
  • Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Kundenkontakt
  • Maskenpflicht für Gäste, nur direkt am Tisch nicht
  • gebrauchten Geschirr (Besteck, Gläser, Teller etc.) müssen mittels Spülmaschine mit mindestens 60 Grad gereinigt werden
  • Reservierungspflicht
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)

Wie öffnen die Restaurants im Saarland?

Im Saarland dürfen Restaurants, Cafés, Kantinen und Kneipen seit dem 18.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:

  • Öffnungszeiten 6 Uhr bis 22 Uhr begrenzt
  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Gäste dürfen nur sitzend an Tischen bewirtet werden
  • kein Barbetrieb
  • Am selben Tisch dürfen Angehörige des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie ersten Grades sowie Personen aus einem weiteren Haushalt sitzen
  • Reservierungsgebot
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)

Wie öffnen die Restaurants in Sachsen?

In Sachsen dürfen Kneipen, Biergärten und Restaurants seit dem 15.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:

  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
  • Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wie öffnen die Restaurants in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt darf die Gastronomie seit dem 15.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:

  • Gastwirte müssen die Öffnung am 18.05. beantragen und ihr Hygienekonzept einzeln von zuständigem Landkreis oder der kreisfreien Stadt überprüfen lassen
  • Bei Öffnung ab 22.05. muss dagegen nur mitgeteilt werden
  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Am selben Tisch dürfen maximal fünf Personen sitzen, die nicht in einem Haushalt leben
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen im Gastraum
  • Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Tischen im Freien
  • keine Reservierungspflicht
  • Gäste müssen platziert werden
  • Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Führen von Anwesenheitslisten, in welche die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten eintragen (müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden)

Wie öffnen die Restaurants in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein öffnet die Gastronomie seit dem 18.05. wieder unter foldenen Auflagen:

  • Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln
  • Vorlage von Hygienekonzepten
  • Öffnungzeit bis 22 Uhr begrenzt
  • Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewährleistet werden

Wie öffnen die Restaurants in Thüringen?

In Thüringen darf die Gastronomie seit dem 15.05. wieder öffnen unter foldenen Auflagen:

  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln
  • Steuerung und Begrenzung des Zugangs
  • verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime
  • Warteschlangen sind zu vermeiden
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
  • Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig

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