Viele Menschen bestellen in Zeiten von Corona ihre Artikel online. Doch darf der beliebte Online-Händler bald nicht mehr liefern? Ein Gericht in Frankreich hat nun genau das beschlossen.
- Nach einem Gerichtsurteil ist für Amazon erst einmal Schluss
- In Frankreich darf das Unternehmen nur noch bestimmte Artikel ausliefern
- Der Versandriese soll Sicherheitsstandards nicht eingehalten haben.
Der Versandhandel boomt in den letzten Wochen. Die meisten Läden und Geschäfte haben aufgrund der Corona*-Maßnahmen geschlossen. So bestellen viele Kunden ihre Artikel online. Auch für den Versandriesen Amazon bedeutet das: Alle Hände voll zu tun.
Amazon: Kritik am Versandriesen - Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen?
In den letzten Wochen war immer wieder Kritik gegen Amazon aufgekommen. Die Bemängelungen richteten sich dabei besonders gegen die Maßnahmen, die das Unternehmen in seinen Logistikzentren ergriffen hatte, um seine Mitarbeiter vor dem Coronavirus* zu schützen. Es waren zu wenige, so die Kritik.
Diese Mängel hat nun auch ein Gericht in Frankreich bestätigt. Für den Versandriesen heißt das erst einmal: großflächiger Lieferstopp.
Amazon darf nach Gerichtsbeschluss nur noch bestimmte Produkte in Frankreich liefern.
Am Mittwochabend teilte Amazon mit, den Betrieb seiner Verteilzentren in Frankreich vorläufig auszusetzen. „Diese Woche werden wir die Mitarbeiter unserer Verteilzentren bitten, zu Hause zu bleiben“, schrieb das Unternehmen. Wie lange die Pause dauern wird, ist bislang nicht bekannt.
Ein Gericht in Nanterre bei Paris hatte zuvor entschieden, dass sich der Online-Händler beim Warenversand auf die wichtigsten Artikel beschränken müsse. Es handle sich dabei primär um Bestellungen von Lebensmitteln sowie Hygiene- und Medizinprodukte.
Amazon: Gerichtsurteil bedeutet weitreichende Konsequenzen
Als Grund für die Zwangspause nannte das Gericht die bereits erwähnten Sicherheitsmängel. Amazon habe in der Coronavirus-Krise seine Verpflichtungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Angestellten in seinen Logistikzentren nicht ausreichend erfüllt, hieß es.
Der Online-Händler ist nun dazu verpflichtet in allen Lagern eine Risikobewertung durchzuführen. Zudem müssen erforderliche Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit getroffen werden.
Amazon: Diese Maßnahmen hat das Unternehmen ergriffen
Amazon ist nach eigenen Angaben wohl erstaunt über die Entscheidung des Gerichts. Das Unternehmen plant gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Amazon habe bereits erheblich investiert, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und zu verbessern.
Amazon selbst schreibt auf seiner Homepage: „Wir haben an unseren Standorten präventive Gesundheitsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören intensivere und häufigere Reinigungszyklen, Regelungen bezüglich der Sicherheitsabstände und neue Zustellprozesse, durch die wir den Abstand zwischen Zusteller und Kunde sicherstellen.“
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dpa/chd
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