Berlin. Versteckte Preise oder unverständliche Geschäftsbedingungen: Bei der Buchung einer Reise über das Internet sollten Kunden nach Ansicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) immer ganz genau hinsehen.
Das gilt gerade in diesen Tagen, wenn die Vorfreude auf den Sommerurlaub nach dem strengen Winter besonders groß ist und viele Anbieter mit Frühbucherrabatten um Kundschaft werben. „Nicht alle Reiseanbieter im Internet sind seriös“, erklärte die Behörde am Montag in Berlin.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man einige Ratschläge beachten: - Verbraucher sollten sorgfältig prüfen, ob Buchungsgebühren, Steuern und sonstige Kosten bereits im Reisepreis enthalten sind.
„Reiseanbieter werben oft mit besonders günstigen Preisen, im Laufe des Buchungsvorganges fallen aber unerwartet weitere Kosten an“, warnt das Bundesamt und betont: Anbieter müssen deutlich darauf hinweisen, wenn während der Buchung noch weitere Preisbestandteile hinzukommen.
Vor allem bei Billigfliegern können für jedes aufgegebene Gepäckstück oder für den Check-in am Flughafen zusätzliche Kosten drohen. Manchmal sind während des Buchungsvorganges kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Reiserücktritts- oder Auslandskrankenversicherungen voreingestellt.
- Vergewissern Sie sich, welcher Flughafen tatsächlich angeflogen wird. Einige Fluggesellschaften fliegen nicht die bekannten Flughäfen des Reiseziels an, sondern entlegene Kleinflughäfen, um bei den Flughafensteuern Geld zu sparen. - Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollte man immer sorgfältig durchlesen.
- Sie müssen auch von ausländischen Anbietern in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden, wenn sich das Reiseangebot an deutschsprachige Verbraucher richtet. Wenn man die AGB nicht versteht, sollte man sie auch nicht akzeptieren. Angebote für Reisen zu einem vergleichsweise günstigen Reisepreis, mit Gratiszugaben oder ausgewählten zusätzlichen Ausflügen sind besonders kritisch zu prüfen.
Dahinter können sich Verkaufsveranstaltungen verbergen, denen man sich nicht entziehen kann.
- Auf der Internetseite muss unbedingt eine Anbieterkennzeichnung mit Kontaktmöglichkeiten zu finden sein. Dazu sind die Unternehmen nach europäischem Recht verpflichtet.
- Kurzfristige Preiserhöhungen oder wesentliche Veränderungen des Leistungsangebots sollte man nicht voreilig akzeptieren.
Nach der Buchung versuchen manche Anbieter demnach, die Preise zu erhöhen oder eine vereinbarte Leistung (wie das gebuchte Hotel) zu ändern. "Nach europäischen Maßgaben sind Preiserhöhungen nur unter engen Voraussetzungen und maximal 20 Tage vor der Abreise möglich (z.B. wenn vertraglich eine Erhöhung wegen gestiegener Treibstoffkosten vereinbart wurde)", betont die Behörde. (ap)