MUNA LADWIG

Diese Schusswaffen gibt es im Kreis

Ein Jäger hält seine Waffe im Anschlag u2013 im Landkreis Rotenburg besitzen 2u200a223 Jäger Schusswaffen.  ©IMAGO/Daniel Scharinger

Messerverbot beim Sicherheitspaket / 3 380 Waffenbesitzer

Auch Wochen nach den Messerangriffen von Mannheim und Solingen wird über das kommende Messerverbot debattiert. Das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel-Fraktionen soll in den kommenden Tagen dem Bundesrat vorgelegt werden. Erste Gesetzesentwürfe wurden bereits im September im Bundestag präsentiert.

Mit diesem Sicherheitspaket geht unter anderem auch das Messerverbot einher. Künftig soll damit ein absolutes Verbot zum Mitführen von Messern bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen sowie in Bussen und Bahnen gelten. Der Umgang mit sogenannten Springmessern soll ebenfalls verboten werden. Zudem sollen die Bundesländer ermächtigt werden, an Bahnhöfen Messerverbote zu verhängen. Viele Städte haben bereits in den Innenstädten Waffenverbotszonen eingerichtet.

Beim Rotenburger Herbstmarkt am Wochenende galt auch ein Waffenverbot und Hinweisschilder machten darauf aufmerksam. Die Stadt hatte eine Allgemeinverfügung zum Mitführ- und Benutzungsverbot von gefährlichen Gegenständen im Bereich des Herbstmarktes verfasst. Am Freitagabend kam diese Verfügung auch direkt zum Einsatz. Polizeibeamte fanden bei einem 26-Jährigen ein Messer – gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Aber nicht nur Messer sind gefährliche Waffen. Der laufende Soldaten-Prozess am Landgericht Verden macht deutlich, dass auch Schusswaffen missbraucht werden können. Der ehemalige Soldat und Sportschütze soll in der Nacht zum 1. März insgesamt vier Menschen erschossen haben, darunter ein Kleinkind. Doch wer darf eigentlich Schusswaffen besitzen? Das deutsche Waffengesetz (WaffG) gestattet einer „Person, die 18 Jahre alt ist, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, die erforderliche Sachkunde sowie ein Bedürfnis nachgewiesen hat und bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubis eine Versicherung gegen Haftpflicht (pauschal für Personen- und Sachschäden) nachweist“, eine Schusswaffe zu besitzen. Unter Zuverlässigkeit versteht das Gesetz übrigens unter anderem, dass die Person in den vergangenen zehn Jahren nicht rechtskräftig verurteilt wurde oder bei der nicht, „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden“ wird. Wer eine Waffe sein Eigen nennt, muss diese in einer Waffenbesitzkarte vermerken lassen. Ausgestellt werden diese Karten vom jeweiligen Landkreis. Diese Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird laut Gesetz in der Regel unbefristet erteilt. Im Landkreis Rotenburg gibt es, laut einer Sprecherin des Landkreises, insgesamt 3 380 Waffenbesitzkarten (Stand 19. August). Diese verteilen sich auf 2 223 Jäger, 935 Sportschützen und 466 Sonstige, wie etwa Erben.  Eine Differenz ergebe sich, da es auch Waffenbesitzer gebe, die sowohl Jäger als auch Sportschützen seien. Die Waffenbesitzer im Landkreis haben insgesamt 15 913 Waffen. Diese verteilen sich auch wieder auf 12 159 bei Jägern und 2 432 bei Sportschützen. Erben, Altbesitzer, Händler und Schießsportvereine besitzen insgesamt 1 322 Schusswaffen. Jede dieser Waffen muss mit Art, Anzahl und Kaliber in die Karte des Besitzers eingetragen werden. Außerdem ist der Waffenbesitzer dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine Schusswaffe nicht abhandenkommt oder in die Hände von Dritten gelangt. Neben einer Waffenbesitzkarte kann der Landkreis auch noch den sogenannten Waffenschein ausstellen. Diese Erlaubnis berechtigt zum Führen einer Waffe auf offener Straße und gilt für drei Jahre. Die Zahl der Personen mit Waffenschein im Landkreis Rotenburg sei laut Landkreissprecherin gering. Daneben gibt es noch den „kleinen Waffenschein“. Darunter versteht der Gesetzgeber die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.