Gute Nachrichten für alle Nutzer des Online-Streamingportals Sky Go: Der Dienst ist künftig nicht mehr nur in Deutschland uneingeschränkt nutzbar.
München - Der Online-Streamingdienst Sky Go ist ab dem 1. April 2018 in allen EU-Ländern verfügbar. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) könnten Abonnenten somit „unter denselben Bedingungen wie in ihrem Heimatland und ohne Zusatzkosten“ den Dienst nutzen, sagte Digitalkommissarin Mariya Gabriel am 27. März in Brüssel. Ausgenommen von den neuen Vorschriften sind Live-Streams und Mediatheken von Fernsehsendern.
Die neue EU-Regelung, die sogenannte EU-Portabilitätsverordnung, gilt also für Abonnements bei Anbietern von Online-Inhalten wie Filmen (zum Beispiel Netflix), Übertragungen von Sportereignissen (z.B. Sky Go), E-Büchern, Videospielen oder Musik (z.B. Spotify). Vor dem 1. April 2018 waren diese Inhalte zum Teil nicht verfügbar, wenn Nutzer sich von außerhalb ihres Heimatlandes einloggten. So konnten etwa Spiele der Fußball-Bundesliga, der Champions League oder der Europa League über ein in Deutschland abgeschlossenes Abonnement nicht im Ausland verfolgt werden.
Geoblocking machte Nutzung von Sky Go im Ausland unmöglich
Das sogenannte „Geoblocking“ verhinderte aus lizenzrechtlichen Gründen die Nutzung von Sky Go im Ausland. Nur mit einer IP-Adresse aus dem Land, in dem man das Abonnement abgeschlossen hatte, konnte man einen Live-Stream freischalten. Allerdings gab es und gibt es auch weiterhin Möglichkeiten, das Geoblocking zu umgehen. Hierfür muss man sich zunächst auf seinem Rechner ein VPN (Virtual Private Netzwork) einrichten. Anschließend kann mann sich eine IP-Adresse aus einem bestimmten Land zuweisen lassen. Und schon kann man losstreamen. Beliebte Dienste für die Umgehung des Geoblockings sind Hotspot Shield, IPVanish, vyprVPN und Hide My Ass. Doch dieser Vorgang ist ab sofort für Sky-Kunden nicht mehr nötig, um den Online-Dienst Sky Go auch im EU-Ausland nutzen zu können.
„Von nun an muss dasselbe Angebot wie im Heimatland auch im EU-Ausland verfügbar sein“, erklärte die Kommission. Die Regelung gilt für Situationen, in denen der Kunde sich „vorübergehend“ im Ausland befindet - etwa auf Urlaubs- oder Dienstreise. Da keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist, hängt die Regelung de facto vom Wohnort des Kunden ab: Er hat das Recht auf das Angebot, das an seinem Wohnort gültig ist, unabhängig davon, wo in der EU er sich wie lange aufhält. Die Abo-Preise dürfen deshalb auch nicht angehoben werden.
Sky Go: Anbieter muss Wohnort der Abonnenten überprüfen
Schließt ein Kunde ein Abonnement in einem anderen Land ab, als das seines Wohnortes, kann er sich nicht auf die EU-Vorschrift berufen. Online-Plattformen müssen deshalb laut der Verordnung von nun an den Wohnort ihrer Abonnenten überprüfen. Das kann etwa über die Rechnungsadresse, die Bankverbindung oder Kreditkarteninformationen des Kunde geschehen.
Die neuen Vorschriften sind für kostenpflichtige Anbieter verpflichtend. Online-Dienste, die sich über Werbung oder Gebühren finanzieren - also in erster Linie private und öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender - müssen ihre Inhalte nicht europaweit zugänglich machen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert diese Ausnahmen. Es sei „im ureigenen Interesse Europas, dass Bürger Kultur- und Informationsangebote aus der gesamten EU nutzen können“, erklärte Martin Madej vom vzbv. Einzelne Sender wie das öffentlich-rechtliche Yleisradio in Finnland und der frankophone belgische Rundfunk RTBF haben angekündigt, freiwillig die EU-Vorschriften für Bezahlangebote anzuwenden.
Sky Go: Apps für iOS und Android
Sky Go ist nicht nur über jeden gängigen Webbrowser auf dem Laptop oder PC oder auf dem Smart TV problemlos aufrufbar, sondern auch auf den mobilen Endgeräten. Durch die für Smartphones und Tablets optimierte Bedienoberfläche können Sie so recht schnell Ihren gewünschten Stream auswählen. Die App gibt es für Geräte mit iOS-Betriebssystem bei iTunes, für Android-Geräte im Google Play Store. Der Download der Applikation ist kostenlos.
sk/AFP