Whatsapp für Lehrer nicht ungefährlich

Eine Frau spricht eine Sprachnachricht in ein Smartphone und nutzt dafür den Messengerdienst WhatsApp (Symbolbild).
 ©dpa / Lino Mirgeler

Lehrer haben im Schulalltag mit Schülern und Eltern einiges zu besprechen. Viele nutzen dafür WhatsApp - doch das könnte für einige Lehrer teuer werden.

Wiesbaden - WhatsApp ist für viele Lehrer praktisch, um einfach und schnell mit Schülern und Eltern zu kommunizieren. Doch nach Ansicht des hessischen Datenschutzbeauftragten ist das nicht ungefährlich. „Für die Nutzung von WhatsApp für schulische Aufgaben gibt es keine Rechtsgrundlage“, sagte Michael Ronellenfitsch am Montag in Wiesbaden, wie hessenschau.de und faz.net berichten. Er stellte den Tätigkeitsbericht zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2018 vor.

Bei der Nutzung eines Messengers wie WhatsApp finde eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt, schreibt Ronellenfitsch in dem Bericht. Ob und in welchem Umfang eine Lehrkraft in ihrem privaten Umfeld WhatsApp nutzt, sei zunächst einmal deren persönliche Sache.

Whatsapp: Darum sollten Lehrer bei der Kommunikation vorsichtig sein

„Wenn es aber um die Verarbeitung personenbezogener, schulischer Daten geht, befindet sich die Lehrkraft in einem anderen rechtlichen Kontext“, betont der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht. Die Lehrkraft trete im Namen der Schule auf, diese sei verantwortliche Stelle und müsse grundsätzlich für die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung und der Kommunikation garantieren.

Nach dem Hessischen Schulgesetzes sei, so Ronellenfitsch, die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig, „soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und für einen jeweils damit verbundenen Zweck oder zur Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen erforderlich ist“.

WhatsApp: Kontaktübertragung kann Strafe nach sich ziehen

Ein weiterer wunder Punkt für den hessischen Datenschutzbeauftragten: Mit der Anmeldung bei WhatsApp würden automatisch alle Kontakte, die im eigenen Smartphone gespeichert sind, übertragen werden. Habe der Nutzer dazu nicht die Erlaubnis seiner Kontakte eingeholt, laufe er Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden - das hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld im Beschluss vom 20.03.2017 (F 111/17 EASO) klargestellt.

Ronellenfitschs Fazit: „Eine bloße Erleichterung des Schulalltages kann die Erforderlichkeit nicht begründen. Somit liegt für die Nutzung von WhatsApp keine Rechtsgrundlage vor.“

Alle, die den Messenger rein privat nutzen, können sich allerdings über einige neue Features freuen: Es ist nun sogar möglich, Nachrichten zu löschen, fett oder kursiv zu schreiben. Vorausgesetzt, man hat das richtige Smartphone - denn auf einigen Geräten wird WhatsApp bald nicht mehr unmittelbar verfügbar sein

Der beliebte Messenger-Dienst WhatsApp testet derzeit in der Beta-Version eine neue Funktion. Sie könnte Millionen von Nutzern Erleichterung verschaffen.

Aktuell melden zahlreiche Nutzer Störungen auf den Internet-Portalen Facebook, Instagram und Whatsapp. Die Nutzer klagen.

Ein neuer Virus befällt häufig angewendete Apps auf Android-Geräten - 25 Millionen Nutzer sind bislang betroffen.

thh

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