Einige Bundesländer lockern im Mai die Corona-Maßnahmen. Wie es für die Gastronomie-Branche weitergehen soll, lesen Sie hier.
- Die Bundes-Notbremse sieht einheitliche Regeln und strenge Kontaktbeschränkungen vor. Restaurants und Café bleiben bei einer Inzidenz über 100 geschlossen.
- Einige Bundesländer wie Bayern* wollen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 für den Pfingsturlaub öffnen. Gelockerte Maßnahmen betreffen u. a. Tourismus, Gastronomie und Einkäufe.
- Die Gastronomie- und Hotelbranche ist eine der am härtesten von der Pandemie betroffenen Branchen.
Diese Bundesländer wollen im Mai Beschränkungen lockern – Das gilt für die Gastronomie
Einige Bundesländer wie Bayern und Niedersachsen stellen einen Pfingsturlaub in Aussicht. Weitere Bundesländer wollen folgen, wie Tagesschau.de berichtet. So soll der Urlaub in Bayern zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai in Regionen mit niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder möglich sein. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen dürfen. In den Regionen mit einer Inzidenz unter 100 dürfen ab Montag, den 10. Mai, zudem die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Bei alledem gelten Hygienekonzepte, Masken- und Testpflichten. Ähnliche Lockerungen in Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 plant auch Niedersachsen ab dem Wochenende vom 8. Mai. Für Geimpfte und Getestete soll der Einzelhandel öffnen. Die Gastronomie soll zunächst draußen und zwei Wochen später auch drinnen wieder öffnen können. In Schleswig-Holstein dürfen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete ab dem 17. Mai unter strengen Vorgaben Gaststätten auch in Innenräumen besuchen sowie in Hotels und Ferienwohnungen übernachten.
Coronavirus-Karte Deutschland: Die aktuelle Lage
Bundes-Notbremse ab 7-Tage-Inzidenz über 100: Das gilt für die Gastronomie
Update vom 23. April: Der Bundestag hatte das neue Infektionsschutzgesetz am Mittwoch, den 21. April, verabschiedet. Am Donnerstag ließ der Bundesrat es passieren. Die Corona-Notbremse trat am Freitag, den 23.04. in Kraft. In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen griff die Bundes-Notbremse dann ab Samstag automatisch, wie das Bundesinnenministerium in Berlin laut dpa erläuterte. Das bedeutet: Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) registriert werden, sollen ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. So lange, bis die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die 100er-Schwelle wieder unterschreitet.
Für die Gastro-Branche bedeutet dies bei höherer Inzidenz: Gaststätten und Kantinen müssen geschlossen bleiben. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Weiterhin erlaubt bleibt auch das Abholen und die Lieferung von Speisen und Getränken. Welche Auswirkungen die Bundes-Notbremse auf das To-Go-Geschäft hat, lesen Sie hier.*
Geplante Osterruhe wird gekippt
Update vom 24. März: Die geplanten Oster-Ruhetage vom 1. bis zum 5. April (siehe Update vom 23. März) wird gestoppt. Das erklärte Kanzlerin Angela Merkel in einem Pressestatement. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa habe Merkel dies zuvor in einer kurzfristig einberufenen Schalte den Ministerpräsident:innen der Länder mitgeteilt. Der Aufwand und Nutzen einer solchen Regelung hätten in keinem vernünftigen Verhältnis gestanden, habe Merkel erklärt. Die Kanzlerin übernahm die „volle Verantwortung“ für diesen Fehler. Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde vom 22. März war eigentlich vorgesehen, dass der Donnerstag und Samstag Ruhetage ähnlich wie Sonn- oder Feiertage sein sollten. Am Gründonnerstag sollte das gesamte wirtschaftliche Leben ruhen, am Karsamstag lediglich der Lebensmittelhandel im engeren Sinn öffnen können.
Lockdown bis zum 18. April verlängert – strenger Lockdown über Ostern?
Update vom 23. März: Der bereits seit Monaten andauernde Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder Deutschland zudem über Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in der Nacht zum Dienstag entschieden. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Die nächsten Beratungen von Bund und Ländern finden am 12. April statt.
Lockdown bis zum 28. März verlängert
Update vom 4. März: Der Lockdown wird in Deutschland grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwoch, den 3. März, verständigt. Während für den Einzelhandel sowie in Bezug auf die Kontaktregeln bereits ab dem 8. März Lockerungen möglich sind, müssen Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen mindestens bis zum 22. März warten. Dann sollen, abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, weitere Lockerungen folgen, zum Beispiel in den Bereichen Außengastronomie, Sport und Kultur, wie unter anderem die Tagesschau berichtet. Außerdem wollen die Ministerpräsident:innen und Kanzlerin Angela Merkel am 22. März erneut über Bereiche wie Gastronomie und Reisen beraten.
Gastronomie und Hotels haben 2020 36,6 Prozent weniger Umsatz gemacht
Update vom 22. Februar: Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, brach der Umsatz von Hotels, Restaurants, Kneipen und Kantinen im Jahr 2020 um 36,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ein. Es handelt sich um einen Rekordeinbruch bei den Umsätzen des deutschen Gastgewerbes, nachdem in den zehn Jahren zuvor der Umsatz gestiegen war. Ohne Berücksichtigung von Preiserhöhungen hat das Gastgewerbe sogar 39 Prozent weniger Geschäft gemacht. Laut Branchenverband Dehoga belaufen sich die Umsatzverluste in den Corona-Monaten auf fast 40 Milliarden Euro. Kneipen und Restaurants hatten insbesondere unter den Schließungen und Auflagen in den Lockdown-Monaten zu leiden. „Nach einem Jahr Pandemie mit fast vier Monaten Lockdown und weitreichenden Reise- und Kontaktbeschränkungen ist die Not in der Branche riesig“, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick laut der Tagesschau. Wichtig seien nun konkrete Perspektiven, wann die Branche ihre Unternehmen wieder öffnen dürfe.
Lockdown verlängert bis zum 7. März
Update vom 11. Februar: Am Mittwoch haben Angela Merkel und die Ministerpräsidenten die Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bis zum 7. März beschlossen. Damit bleiben Einzelhandel und Gastronomie weiterhin geschlossen. Am 3. März soll dann über das weitere Vorgehen beraten werden. Erstmals wurden konkrete Öffnungsschritte an einen Inzidenzwert gekoppelt: Bei unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können, wie BR online zu den neuen Beschlüssen berichtet.
Die bayerische Gastrobranche zeige sich enttäuscht, wie es laut BR weiterhin heißt, und fordere, dass die Öffnungsperspektive mit einer stabilen Inzidenz von 35 auch für Gaststätten, Cafés oder Hotels gelten solle. Aktuell sollen die Länder Öffnungsszenarien für Gastronomie, Freizeitsport und Kultur erst diskutieren, wenn der Inzidenzwert von 35 erreicht ist.
Verlängerte Mehrwertsteuer-Senkung für Gastronomie
Update vom 04. Februar: Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll für Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Die Spitzen von Union und SPD beschlossen laut dpa am Mittwoch (03.02.21), dass die zunächst bis 30. Juni befristete Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise verlängert wird.
Lockdown bis zum 14. Februar verlängert
Update vom 20. Januar 2021: Nach den Bund-Länder-Beratungen am 19.01. ist es jetzt sicher: Die geltenden Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden laut Beschluss von Bund und Ländern bis zum 14. Februar verlängert. Schulen, Kitas, Freizeiteinrichtungen, Restaurants und Hotels müssen weiterhin geschlossen bleiben. Zu den neuen Maßnahmen gehört die Pflicht, in Geschäften und im ÖPNV medizinische Masken (OP-, KN95/N95- oder FFP2-Masken) zu tragen – in Bayern gilt für diese Bereiche schon seit dem 18. Januar eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem stockt der Bund bei den Corona-Hilfen für Unternehmen die monatlichen Förderhöchstbeträge der Überbrückungshilfen III für Firmen auf und vereinfacht die Zugangsvoraussetzungen. Laut der Tagesschau sollen im März die Auszahlungen beginnen.
Gastgewerbe in Deutschland machte 2020 38 Prozent weniger Umsatz
Update vom 19. Januar 2021: Das Gastgewerbe hat im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich 38 Prozent weniger eingenommen. Das teilte das Statistische Bundesamt auf Grundlage einer ersten Schätzung am Montag mit. Im November, mit Beginn des neuen Lockdowns, sank der Umsatz der Branche im Vorjahresvergleich um 67,9 Prozent. Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen erzielten im November laut Statistik 82,2 Prozent niedrigere Umsätze als im November 2019. In der Gastronomie fiel der Umsatz demnach um 60,1 Prozent. Die Caterer hatten etwas weniger heftige Einbußen, bei ihnen betrug das Minus 45,1 Prozent. Das Statistische Bundesamt berücksichtigt für die Gastgewerbezahlen Betriebe mit einem Umsatz von mindestens 150.000 Euro pro Jahr, wie die Tagesschau berichtet.
Corona-Gipfel: Lockdown wird bis 31. Januar verlängert, Maßnahmen verschärft
Update vom 07. Januar 2021: Da die Corona-Fallzahlen in Deutschland momentan immer noch zu hoch sind (die 7-Tage-Inzidenz liegt weit über der Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche), wird der Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Das bedeutet auch, dass Restaurants, Bars, Cafés und Hotels weiterhin geschlossen bleiben müssen. Viele Gastronomen, deren Betriebe bereits seit Anfang November schließen mussten, bieten weiterhin Essen zum Abholen an oder liefern selbst aus.
Lockdown in Deutschland soll bis 10. Januar fortgesetzt werden
Update vom 03. Dezember 2020: Laut einem Beschluss von Bund und Ländern soll der Teil-Lockdown in Deutschland bis zum 10. Januar fortgesetzt werden. Solange mindestens müssen Restaurants, Museen, Theater und Freizeiteinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben. Grund hierfür sind die immer noch viel zu hohen Corona-Neuinfektionen und Todesfälle: Die deutschen Gesundheitsämter hatten dem Robert Koch-Institut (RKI) zuletzt 487 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus innerhalb von 24 Stunden gemeldet.
Am 4. Januar wollen Bund und Länder darüber beraten, wie es - abhängig von der Pandemielage - anschließend weitergehen soll. Bayerns Ministerpräsident Söder deutete an, dass es dann eine weitere Verschärfung der Maßnahmen geben könnte, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. „Die Frage ist, ob wir das Land die ganze Zeit in dieser Art von Halbschlaf halten können oder ob wir nicht irgendwann auch mal überlegen müssen, an einigen Stellen sehr deutlich und konsequent tiefer heranzugehen“, sagte der CSU-Vorsitzende laut dpa. Sein Gefühl sei, „dass wir uns da nicht scheuen dürfen, am Ende auch sehr konsequent zu sein - und vielleicht einmal kürzer konsequenter als länger halbkonsequent“.
Update vom 26. November 2020: Am Mittwoch, den 25.11.2020, haben sich Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf neue Regelungen für die Zeit bis Januar geeinigt. Die neuen Beschlüsse treffen vor allem die Gastronomie und den Einzelhandel.
Mindestens bis zum 20. Dezember wird der Teil-Lockdown bundesweit verlängert. Restaurants, Cafés und Co. müssen voraussichtlich sogar bis Anfang Januar geschlossen bleiben. Ob es für Weihnachten und Silvester Sonderregelungen geben wird, steht noch nicht fest: Bund und Länder wollen vor Weihnachten "eine weitere Überprüfung" vornehmen, heißt es im Beschlusspapier vom 25.11. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder erneut besprechen. Der Bund plant Finanzhilfen für betroffene Unternehmen nach Vorbild der bisherigen November-Hilfen.
Update vom 24. November 2020: Seit dem 2. November mussten Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen coronabedingt erneut schließen. Nur Lieferung und Abholung von Speisen ist seitdem erlaubt. Am Mittwoch, den 25. November, beraten Bund und Ländern darüber, wie es ab Dezember weitergehen wird. Erste Einblicke in die Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel weisen auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns für die Gastronomie und Hotellerie bis mindestens zum 20. Dezember hin. Für die Branche wäre das ein harter Einschnitt: Das Winter- und Weihnachtsgeschäft ist normalerweise ein starker Umsatzbringer. Weihnachtsfeiern und Weihnachtsessen könnten bei einem verlängerten Lockdown nicht stattfinden.
Branchenverteter fordern derweil weitere Finanzhilfen vom Staat. „Aus der Novemberhilfe muss eine Winterhilfe werden“, sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), gegenüber der Rheinischen Post. Bereits von März bis Ende November habe der Umsatzverlust für die Branche 32 Milliarden Euro betragen.
Corona: Restaurants und Cafés müssen ab 2. November bis Ende November erneut schließen
Update vom 29. Oktober 2020: Von Mitte März bis Ende Mai waren Gaststätten und Speiselokale geschlossen bzw. konnten sich nur mit Lieferservice und Abholungsoption der Speisen über Wasser halten. Die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus haben das Gastgewerbe in Deutschland hart getroffen. Nachdem die Betriebe für einige Monate im Sommer wieder geöffnet werden konnten, kommt es nun zu einem erneuten Teil-Lockdown. Bund und Länder haben am Mittwoch (28.10.2020) neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Für die Gastronomie gilt: Ab dem 2. November bis Monatsende müssen alle Gastronomie-Betriebe wie Restaurants, Bars und Kneipen schließen. Erlaubt ist weiterhin die Lieferung und Abholung von Speisen. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
Gastronomie in Zeiten von Corona: Servicekräfte berichten von neuem Arbeitsalltag
Ursprungsmeldung vom 30. September 2020: Besonders im Hinblick auf den Umsatz zeigt sich die Krise laut Wirtschaftswoche. Im März 2020 stürzte der Gesamtumsatz der Branche gegenüber dem Vormonat um mehr als 44 Prozent ab. Im April brach der Umsatz noch einmal um 55 Prozent gegenüber März ein. Seitdem geht es langsam wieder aufwärts, die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen zeigen sich auch im steigenden Gesamtumsatz. Doch das Vorkrisen-Niveau sei noch lange nicht erreicht, so die Wirtschaftswoche.
Gastronomiebetrieb mit Corona-Auflagen: Wie hat sich der Arbeitsalltag als Servicekraft verändert?
Auch für die Mitarbeiter im Gastgewerbe hatte der Umsatzeinbruch schwerwiegende Folgen. Einige Betriebe mussten Insolvenz anmelden. Viele Mitarbeiter verloren ihre Jobs oder wurden in Kurzarbeit geschickt. Seit rund vier Monaten dürfen Restaurants und Cafés jetzt wieder Gäste empfangen.
Wie aus einer Pressemitteilung für das Reservierungssystem resmio hervorgeht, hat sich die Arbeit für die 430.000 Beschäftigten im deutschen Gastronomieservice nachhaltig verändert. Fünf Servicekräfte aus fünf Restaurants in verschiedenen Städten wurden befragt: „Wie haben die Mitarbeitenden an vorderster Front den Neustart erlebt? Wie hat sich ihr Alltag im Restaurant durch Corona verändert?“
Auch interessant: Bis zu 92 Prozent: Diese Lebensmittel sind in der Corona-Krise viel teurer geworden.
Gastronomie-Alltag in Zeiten von Corona: Neue Aufgaben, aber der Spaß bleibt auf der Strecke
Viele Betriebe konnten seit März zumindest mit Lieferservices Einnahmen verbuchen, die während des Lockdowns vielerorts spontan organisiert werden mussten. Diese wurden von Kunden auch größtenteils gut angenommen. Die meisten Servicekräfte freuen sich aber auch, inzwischen wieder Gäste vor Ort bewirten zu können. Zu den neuen Aufgaben im Corona-Alltag gehören das kontinuierliche Desinfizieren der Menü-Karten und Tische sowie die Aufnahme der Kontaktdaten.
Viele zwischenmenschliche Kleinigkeiten müssen aber auf der Strecke bleiben: „Oftmals habe ich mich mit an den Tisch gesetzt, wenn eine größere Gruppe wieder getrennt zahlen wollte und ihnen noch einen Schnaps oder Espresso angeboten.“, erzählt eine Kellnerin aus Fürth. Das ginge jetzt nicht mehr.
Lesen Sie auch: Lächerlich oder verantwortungsvoll? Fast-Food-Kette ändert wichtiges Detail – wegen Corona.
Corona-Schutzmaßnahmen in Restaurants und Cafés: Wie reagieren die Gäste?
Viele Gäste hätten großes Verständnis für die aktuelle Situation und fühlten sich durch die Hygienemaßnahmen gut aufgehoben, berichtet eine Kellnerin aus Potsdam laut resmio.
Das veränderte Verhalten der Besucher sieht ein Barkeeper aus Nürnberg kritischer. Er berichtet: „Wenn der Alkohol fließt, haben wir aber auch die Erfahrung gemacht, auf Unverständnis zu stoßen, wenn wir auf die Einhaltung der bekannten Regeln hingewiesen und diese durchgesetzt haben.“ Zudem habe er bemerkt, dass der eingeschränkte Kontakt zu den Gästen teilweise als unpersönlicher Service empfunden werde. Das wirke sich auch negativ aufs Trinkgeld aus.
Im Großen und Ganzen sind alle Befragten aus der Servicebranche aktuell aber glücklicher als zu Zeiten des Shutdowns. Das Wichtigste sei immer noch ein „Lächeln im Gesicht. Denn das sieht man auch unter der Maske.” (mad) *merkur.de und fuldaerzeitung.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Weiterlesen: Muss ich eigentlich für Leitungswasser im Restaurant bezahlen?