Beim Chef per WhatsApp krankmelden - ist das rechtlich erlaubt?

Wer mit Grippe im Bett liegt, muss sich umgehend beim Chef krankmelden. Doch ist das auch per WhatsApp erlaubt?
 ©Maurizio Gambarini/dpa

Die Krankmeldung sorgt immer wieder für Ärger, wenn sie nicht rechtzeitig beim Chef ankommt. Reicht es da rechtlich, seinem Vorgesetzten eine WhatsApp-Nachricht zu schicken?

Die Nase läuft, der Hals kratzt und der Kreislauf will erst gar nicht in Gang kommen: Wenn Mitarbeiter krank sind, ist an Arbeit nicht zu denken. Arbeitnehmer müssen sich in so einem Fall schnellstmöglich bei ihrem Arbeitgeber krankmelden, um keinen Ärger zu riskieren. Doch reicht dafür rechtlich eine WhatsApp-Nachricht aus?

Gesetzlich nicht geregelt, wie Krankmeldung erfolgen muss

Tatsächlich ist gesetzlich nicht geregelt, wie sich ein Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber krankzumelden hat - nur, dass er die Arbeitsunfähigkeit und die Dauer mitteilen muss - und das Ganze "unverzüglich", das heißt, schon vor Arbeitsbeginn. Wer sich erst mittags nach einem Arzttermin meldet, der muss mit einer Abmahnung rechnen. 

Außerdem muss die Krankmeldung den richtigen Ansprechpartner erreichen. In manchen Firmen ist das der direkte Vorgesetzte, in anderen die Personalabteilung oder der Geschäftsführer. Es genügt auf jeden Fall nicht, nur einen Kollegen im Krankheitsfall zu informieren.

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Persönliche WhatsApp-Nachricht reicht aus, wenn...

Wer nun seinen Chef in einer persönlichen Nachricht per WhatsApp & Co. seine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer mitteilt, ist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Allerdings muss der Chef diese Nachricht auch rechtzeitig, also vor Arbeitsbeginn, lesen. So kann er sich darauf einstellen und die Abteilung dementsprechend koordinieren. 

Eine Nachricht an den WhatsApp-Gruppenchat des Teams reicht dagegen auf keinen Fall aus, - schließlich sei nicht gesichert, dass der Chef morgens ein Auge auf den Gruppenchat wirft.

Die Krankmeldung per WhatsApp ist allerdings nur dann grundsätzlich o.k., wenn WhatsApp im Betrieb als gängiges Kommunikationsmittel zwischen Chef und Mitarbeitern genutzt wird, wie die Rechtsseite Anwalt-Suchservice.de meldet. Ist dies nicht der Fall, muss der Chef auch nicht damit rechnen, eine Krankmeldung über WhatsApp zu bekommen.

Ein weiteres Problem kann auch auftreten, wenn die Nachricht aufgrund von Serverproblemen erst später übermittelt wird. Dann droht Ärger, schließlich steht der Mitarbeiter in der Pflicht, die Krankmeldung rechtzeitig zu übermitteln.

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Krankmeldung per SMS: So urteilten Gerichte

Was für WhatsApp gilt, gilt auch für SMS. Allerdings haben nur zu letzteren die Gerichte bereits geurteilt, etwa das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.7.2014, Az. 5 Sa 63/14) und das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 4.6.2008, Az. 2 Ca 470/07).

Die Richter hatten in beiden Fällen nichts gegen eine Krankmeldung per SMS einzuwenden - allerdings hielt einer der Richter es nicht für die beste Art, die eigene Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. 

Wer sicher gehen will, sollte den Chef anrufen

Grundsätzlich legen Unternehmen selbst fest, wie und bei wem eine Krankmeldung zu erfolgen hat - sei es telefonisch, per E-Mail oder eben als WhatsApp oder SMS. Wer sicher gehen möchte, dass seine Krankmeldung auch wirklich ankommt, der sollte aber nach wie vor zum Telefonhörer greifen, um eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung zu vermeiden.

Mehr zum Thema: Krankmeldung: So melden Sie sich richtig krank.

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