Für viele berufstätige Eltern ist die Corona-Krise eine echte Herausforderung. So sollen Betroffene jetzt finanziell entlastet werden.
- Die Corona-Krise* ist für berufstätige Eltern eine wahre Herausforderung.
- Denn längst gibt es in Kitas und Schulen noch keinen Regelbetrieb.
- Eltern in der Coronakrise sollen durch Lohnfortzahlungen entlastet werden. Die Neuerungen.
Corona-Krise: Hilfe für berufstätige Eltern soll verlängert werden
Berufstätige Eltern haben es in der Corona-Krise* besonders schwer, für einige von ihnen gibt es zumindest eine tröstliche Nachricht: Der Staat will Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können, länger als bisher Lohnersatz zahlen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Das Bundeskabinett hat demnach am 20. Mai eine entsprechende Ausweitung der geltenden Regelung auf den Weg gebracht, die Ende März wegen der Corona-Pandemie beschlossen worden war.
Lesen Sie hier: Corona, Kinder, Chaos: So können Arbeitgeber Eltern zumindest finanziell helfen.
Corona-Krise: Lohnersatz für Eltern soll verlängert werden
Das gilt bislang: Wer in der Corona-Krise* wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, erhält bisher für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den Behörden erstatten lassen.
Das ändert sich dem dpa-Bericht zufolge konkret: Die Verdienstausfallentschädigung soll nun pro Elternteil maximal zehn Wochen lang gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben.
Neu sei auch, dass die Leistung künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. "Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung", sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.
Lesen Sie hier: Das Kurzarbeitergeld wird erhöht: Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige
Coronakrise: So sieht die Entschädigungsregelung für Eltern aus
Diese Voraussetzung für den Anspruch gibt es: Bedingung für den Lohnersatz ist demnach, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst "keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit" gibt.
Wann die Regelungen in Kraft treten soll? "Wie viele der Corona-Schutzmaßnahmen wird auch die nun geplante Ausweitung der Lohnersatzzahlung für Eltern im Schnellverfahren umgesetzt", schreibt dpa. Die Änderungen müssten noch durch Bundestag und Bundesrat. Nach Angaben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne demnach gemeinsam mit einem Gesetz zu Steuerhilfen in der Corona-Pandemie verabschiedet werden. Das steht nach bisheriger Planung am kommenden Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Bundesrat tagt wieder am 5. Juni. "Unklar blieb am Mittwoch, ob die Regelung auch rückwirkend greift, in Fällen bei denen die bisherigen sechs Wochen Lohnersatzzahlung inzwischen ausgeschöpft sind", heißt es in dem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (Stand: 20. Mai),
Lesen Sie hier: Corona-Hilfe vom Staat: Wem steht was zu – und von wem?
Coronkrise: Darum wird der Lohnersatz verlängert
Der Lohnersatz soll verlängert werden, weil Kitas und Schulen voraussichtlich noch längere Zeit nicht in den Regelbetrieb gehen können, berichtet dpa. Nachdem mehrere Medizinerverbände zuvor eine sofortige Öffnung der Einrichtungen gefordert hatten, wird aber verstärkt auch über eine schnellere Rückkehr zum Schul- und Kitaregelbetrieb diskutiert.
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.
Auch interessant: Bedeutet Kurzarbeit weniger Anspruch auf Urlaub: Was Betroffene jetzt wissen sollten.
ahu
*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.