Sie genießen Ihren Urlaub, doch im Büro geht es drunter und drüber. Darf Ihr Vorgesetzter Sie dann aus den Ferien zurückholen? Wir klären die rechtliche Grundlage.
In vielen Bundesländern haben die Sommerferien begonnen und die Familien düsen ab in den Urlaub. Was jedoch, wenn während Ihrer Abwesenheit im Büro das totale Chaos ausbricht? Darf Ihr Chef Sie dann vom Strand zurück an den Schreibtisch holen? Darf er Sie überhaupt anrufen?
Im Urlaub anrufen ist verboten
Die Regeln für die Ferienzeiten sind eigentlich klar. Das Bundesurlaubsgesetz besagt eindeutig, dass Arbeitnehmer ein Recht auf Ruhe haben. Das bedeutet, Sie müssen während Ihrer Entspannungszeit ganz sicher nicht im Stand-by-Modus E-Mails und Telefon checken. Wenn Sie das Telefon umgeleitet haben und im E-Mail-Programm eine Abwesenheitsnotiz hinterlegt haben, sind Sie auf der sicheren Seite.
Ihr Chef darf Sie nicht ungewollt während Ihres Urlaubs anrufen, auch nicht dann, wenn das Büro brennt. Damit würde er gegen geltendes Urlaubsrecht verstoßen, das auch dann greift, wenn es eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gibt. Es ist und bleibt Ihre Entscheidung, ob Sie Ihren Urlaub unterbrechen wollen.
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Video: Dafür kann der Chef Sie fristlos kündigen
Was Sie nicht dürfen, ist, während ihres Urlaubs, in dem Sie sich eigentlich erholen sollen, für eine andere Firma zu arbeiten. Das kann im schlimmsten Fall sogar zur Abmahnung oder Kündigung führen, schreibt das Wochenmagazin Stern.
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Genehmigter Urlaub darf nicht gecancelt werden
Und wenn Ihrem Chef schon vor Ihrem Urlaub die Düse geht, darf er dann Ihren genehmigten Urlaub einfach wieder canceln? Nein, das geht nur, wenn beide Parteien einverstanden damit sind. Doch es kann Ausnahmen geben: Wenn Sie selbst eine Führungsposition innehaben, lohnt sich für Sie ein Blick in den Arbeitsvertrag oder ein Gespräch mit dem Betriebsrat. Ungenehmigt in den Urlaub zu verschwinden, ist natürlich eine ungute Aktion: Damit begehen Sie einen Vertragsbruch.
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Werden Sie im Urlaub krank, bekommen Sie die Tage gutgeschrieben
Sie sind im Urlaub und trotzdem packt Sie die Sommergrippe? Doch Sie können sich ganz entspannt auskurieren - denn wenn Sie sich ein ärztliches Attest holen, werden Ihnen die Urlaubstage, die Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht nutzen konnten, gutgeschrieben. Klären Sie das mit Ihrem Betrieb ab.
Wenn Sie in der Probezeit Urlaub nehmen wollen, müssen Sie einige zusätzliche Regeln beachten.
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vro