Dürfen Kollegen und der Arbeitgeber Sie in Ihrem Urlaub kontaktieren?

Ein Anruf vom Chef im Urlaub - ist das erlaubt?
 ©dpa/Hauke-Christian Dittrich

Der Urlaub ist dazu da, um abzuschalten und zu entspannen: Die Arbeit sollte da möglichst nicht dazwischenfunken - oder ist es erlaubt, dass Kollegen oder der Chef Sie kontaktieren?

Mit der Entspannung im Urlaub ist es schnell dahin, wenn plötzlich das Telefon klingelt und der Chef dran ist. Deshalb stellen sich viele zu Recht die Frage, ob und wann es erlaubt ist, dass der Arbeitgeber oder Kollegen Sie an Ihren freien Tagen kontaktieren. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Muss ich im Urlaub für meinen Chef erreichbar sein?

Nein, das müssen Sie nicht. Laut § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Eine Erholung ist nicht gegeben, wenn der Beschäftigte ständig mit einem Anruf oder eine Benachrichtigung durch den Chef oder die Kollegen rechnen muss. Auch im Feierabend sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, Anrufe anzunehmen, wie Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin laut Impulse.de erklärt.

Manchmal versuchen Arbeitgeber dies zu umgehen, indem in Arbeitsverträgen Klauseln hinzugefügt werden, die verlangen, dass ein Mitarbeiter permanent erreichbar sein muss - besonders bei Beschäftigten in höheren Positionen. Derartige Klauseln sind laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (20.6.2000 – 9 AZR 405/99) jedoch unzulässig. Hilfreich seien hier laut Bredreck Absprachen zwischen beiden Parteien, die genau regeln, dass der Mitarbeiter nur in bestimmten Notfallsituationen in einem bestimmten Zeitfenster am Feierabend kontaktiert werden darf. Bei Führungskräften sieht es etwas anders aus: Mann könne erwarten, dass sie auch nach Dienstschluss noch erreichbar sind, wie der Fachanwalt erklärt - außer im Urlaub.

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen hingegen dürfen Arbeitnehmer laut Arbeitszeitgesetz von null bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Anrufe vom Arbeitgeber in dieser Zeit müssen Sie also nicht entgegennehmen. Einzige Ausnahme sind Berufsgruppen, wie Feuerwehrleute oder Notfallsanitäter, bei denen die Arbeit nicht auf einen Werktag verschoben werden kann.

Vom Chef im Urlaub kontaktiert werden: Was gilt bei Notfällen?

Wie bereits erwähnt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer klären, bei welchen Notfällen ein Anruf zum Feierabend erfolgen darf. Im Urlaub jedoch darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nur bei "zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen", anrufen, wie das Bundesarbeitsgericht urteilte (Az. 9 AZR – 405/99). Betriebliche Engpässe reichen hier laut Bredereck nicht aus. Höchstens eine Art Existenzbedrohung des Arbeitgebers, die nur der Arbeitnehmer abwenden kann, sei hierfür ausreichend.

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Im Urlaub kontaktiert werden: Ausnahme Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dürfen Arbeitnehmer permanent erreichbar sein. Mit Rufbereitschaft ist gemeint, dass der Arbeitnehmer jederzeit auf Abruf erreichbar sein muss, damit dieser die Arbeit aufnehmen kann. Wird er nicht kontaktiert, gilt die Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit. Anders beim Bereitschaftsdienst, der immer als Arbeitszeit zählt: Hier muss sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufhalten, um bei Bedarf unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Beide Fälle dürfen aber nicht auf einen Urlaubstag fallen.

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