Krank im Urlaub: So bekommen Sie Ihre Urlaubstage wieder zurück

Statt Skiurlaub liegen Sie mit Grippe im Bett. Aber wenigstens bekommen Sie Ihre Urlaubstage vom Arbeitgeber zurück - wenn Sie ein paar Dinge beachten.
 ©Andreas Gebert/dpa

Eine fiebrige Erkältung - und das ausgerechnet im Urlaub! Doch wenn Sie ein paar Spielregeln beachten, können Sie Ihre Urlaubstage vor dem Verfall retten.

Viele Arbeitnehmer wissen es gar nicht: Wer im Urlaub krank wird, der bekommt seine Urlaubstage vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) in § 9. Schließlich soll der Urlaub der Gesundheit und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit dienen. Doch dabei gibt es einen kleinen Haken: Wenn Sie nicht aufpassen, können diese Urlaubstage trotzdem verfallen. 

Urlaub und trotzdem krank? So bekommen Mitarbeiter ihre Urlaubstage wieder zurück

Diesem Ärgernis können Sie aber ganz einfach vorbeugen. Das wichtigste zuerst: Wer im Urlaub erkrankt und seine Urlaubstage wieder gutgeschrieben haben möchte, muss seinen Arbeitgeber über seine Krankheit informieren und sich umgehend krankmelden

Außerdem wichtig: Sie müssen bereits am ersten Tag zum Arzt gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen - selbst wenn dies im Arbeitsvertrag erst ab dem zweiten oder dritten Tag vorgeschrieben ist. Anschließend werden Ihnen die Tage, an denen Sie nachweislich arbeitsunfähig waren, wieder auf Ihren Jahresurlaub angerechnet.

Das gilt, wenn Sie im Auslandsurlaub erkranken

Wer während einer Urlaubsreise im Ausland erkrankt, muss sich von einem dort ansässigen Arzt krankschreiben lassen und dem Arbeitgeber zusätzlich seine Kontaktdaten hinterlassen, also wo der Arbeitnehmer am Urlaubsort oder im Krankenhaus erreichbar ist (§ 5 Abs. 2 EntGFG). Dafür kann auch eine andere Person, wie der Ehepartner, beauftragt werden. Falls Sie das versäumen, könnte Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern (§ 7 EntgFG).

Die ausländische Arztbescheinigung muss aber im Gegensatz zur inländischen deutlich erkennen lassen, dass zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden wurde.

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Urlaub nicht eigenmächtig verlängern

Doch Vorsicht: Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub in keinem Fall einfach eigenmächtig verlängern, wenn sie einige Tage davon krank waren. Dafür müssen Sie einen neuen Urlaubsantrag stellen.

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In diesen Fällen müssen Sie auf Ihre Urlaubstage verzichten

Leider gibt es zwei Ausnahmen, wenn es darum geht, seinen Urlaub im Krankheitsfall anrechnen zu lassen: Wenn Sie während des Freizeitausgleichs erkranken, also Ihre Überstunden abfeiern, und wenn Ihre Kinder krank werden und Sie diese versorgen müssen.

Mehr zum Thema: Krankmeldung: So melden Sie sich richtig krank.

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