Wenn Mitarbeiter krank werden, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt trotzdem weiter. Doch wie lange dauert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – und was passiert danach?
Egal ob Grippe, ein gebrochenes Bein oder eine schwere, langwierige Erkrankung: Krank werden kann jeder. Berufstätige lassen sich in so einem Fall vom Arzt krankschreiben und erhalten daraufhin ihr reguläres Gehalt weiter. Doch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist zeitlich begrenzt.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - was bedeutet das überhaupt?
Berufstätige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt, sie bekommen auch für die Tage, an denen sie krankgeschrieben sind, ihr reguläres Gehalt (evtl. Zuschläge für Sonn-, Feiertage oder Nachtschichten müssen ebenso berücksichtigt werden). Dies wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gesetzlich geregelt. Hierbei gibt es jedoch einige Details zu beachten.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - wie lange zahlt der Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren kranken Mitarbeitern bis zur Dauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen ihren vollen Lohn zu zahlen. Diese Dauer gilt in der Regel für jede neue Krankheit neu – unabhängig davon, ob Sie zwischendurch gearbeitet haben.
Brechen Sie sich etwa ein Bein, wofür Sie krankgeschrieben werden, und erkranken dann an ihrem ersten Arbeitstag an einer Grippe, wofür Sie der Arzt erneut krankschreibt, stehen ihnen nochmals sechs Wochen Lohnfortzahlung zu.
Anders sieht es aus, wenn Sie noch während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit erkranken. Dann verlängert sich die Lohnfortzahlung nicht.
Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig, haben Sie leider keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – hier müssen Sie nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld von der Krankenkasse beantragen. Liegen jedoch mindestens sechs Monate zwischen zwei Krankschreibungen wegen derselben Krankheit, zahlt der Arbeitgeber erneut für bis zu sechs Wochen den vollen Lohn.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet die Lohnfortzahlung mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber jedoch seinem Mitarbeiter wegen seiner Arbeitsunfähigkeit oder kündigt der Arbeitnehmer aus Gründen, die der Arbeitgeber zu verantworten hat, muss die Lohnfortzahlung weiterhin erfolgen – auch wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher endet.
Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Damit kranke Mitarbeiter weiterhin Lohn von ihrem Arbeitgeber bekommen, muss sich der Arbeitnehmer zunächst einmal bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Spätestens nach dem dritten Krankheitstag (bei manchen Arbeitgebern auch früher) müssen sie dem Unternehmen dann eine Krankschreibung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vom Arzt vorlegen. Den Grund für die Arbeitsunfähigkeit muss ein Arbeitgeber nicht erfahren, sei es bei physischen oder auch psychischen Erkrankungen. Übrigens: Seit 2023 sind Arbeitgeber bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Holschuld – diese können elektronisch bei der Krankenkasse angefragt werden.
Die sechswöchige Frist für die Lohnfortzahlung beginnt mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese während der Arbeitszeit anfängt. Hat ein Mitarbeiter zum Beispiel bis mittags gearbeitet und meldet sich dann krank, erhält er für diesen Tag noch sein reguläres Gehalt und erst ab dem nächsten Tag die Lohnfortzahlung. Meldet sich der Mitarbeiter schon vor Arbeitsbeginn krank, erhält er bereits ab diesem Tag seine Lohnfortzahlung.
Auch bei einer Kur bzw. Reha haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, solange
- die Kur bzw. Reha medizinisch notwendig ist und
- ein Sozialversicherungsträger die Kur bzw. Reha genehmigt hat.
Wichtig für die Lohnfortzahlung ist generell, dass der Arbeitnehmer unverschuldet krank geworden ist. Das gilt übrigens auch für
- Schwangerschaftsabbrüche, die nicht rechtswidrig sind,
- Sterilisationen, die nicht rechtswidrig sind, sowie
- Sportunfälle.
Selbst Unfälle bei verletzungsanfälligen Sportarten wie Bergsteigen, Boxen oder Skifahren zählen in der Regel als unverschuldet, solange die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
In Tarifverträgen können auch weitere Regelungen getroffen werden, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen.
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Wann muss ich auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichten?
So haben etwa Arbeitnehmer erst einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie mindestens vier Wochen lang ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt waren. Wer eine Stelle gerade erst angetreten hat und krank ausfällt, bekommt aber in der Regel von der Krankenkasse Krankengeld.
Wer seine Krankheit selbst verschuldet hat, verwirkt seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie
- betrunken Auto gefahren sind und einen Unfall verursacht haben,
- bei einer selbst provozierten Schlägerei zu Schaden gekommen sind oder
- einem gefährlichen Nebenjob nachgehen.
Anspruch auf Lohnfortzahlung auch bei einem Minijob?
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wer also einem Minijob bzw. einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und dabei krank wird, bekommt ebenfalls seinen vollen Lohn, wenn er krankgeschrieben ist.
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Wie geht es nach der Lohnfortzahlung weiter?
Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben, übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung des Mitarbeiters. Sie zahlt Krankengeld, das jedoch niedriger als das bisherige Gehalt ist. Alles zum Thema Krankengeld erfahren Sie hier.
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde am 25. Juli 2023 inhaltlich aktualisiert, weil an einer Stelle fälschlicherweise Arbeitnehmer anstatt Arbeitgeber stand. Wir bitten, dies zu entschuldigen.