Wen die Grippe erwischt, der braucht an Arbeit nicht zu denken. Doch bis wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wie die Krankschreibung offiziell heißt, erlaubt es Mitarbeitern, ihre Krankheit zu Hause auszukurieren und dennoch nicht auf Lohn oder Krankengeld verzichten zu müssen. Sie ist der Nachweis für den Arbeitgeber, dass Mitarbeiter tatsächlich krank sind.
Doch für den Krankheitsfall gelten bestimmte Regeln, die der Gesetzgeber oder auch die Firma vorschreiben – und an die sich Arbeitnehmer halten müssen.
AU: Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?
Gesetzlich vorgeschrieben ist Folgendes: Wenn ein Mitarbeiter länger als drei Tage krank ist, muss er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Die Krankschreibung muss nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit, also am vierten Tag, beim Unternehmen eingegangen sein.
Das heißt, wenn Sie ab Montag wegen Krankheit ausfallen, muss die AU spätestens am Donnerstag im Unternehmen sein. Das Wochenende zählt bei der Berechnung mit!
Doch Vorsicht: Der Arbeitgeber kann eine eigene Regelung festlegen und die Krankschreibung zum Beispiel schon ab dem ersten Fehltag einfordern.
Übrigens: Ab Januar soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch werden. Arbeitgeber können die Bescheinigung online bei der Krankenkasse einsehen.
Was passiert, wenn die Krankmeldung zu spät eingeht?
Wer die Krankschreibung nicht rechtzeitig einreicht, muss damit rechnen, dass ihm die Fortzahlung des Lohnes verwehrt wird. Schicken Sie deshalb in Zweifel einen Freund oder ein Familienmitglied los, um sie notfalls persönlich im Betrieb abzugeben.
Mehr zum Thema: Krankmeldung - das müssen Sie beachten.
Von Andrea Stettner