Gesetzliche Kündigungsfrist: Wie lange Sie nach der Kündigung noch arbeiten müssen

Sie wollen endlich raus aus dem Job? Oder Ihnen droht die Kündigung? Dann sollten Sie wissen, wie die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags gesetzlich geregelt ist.

Egal, ob Ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber* droht oder Sie selbst den Job wechseln möchten: Für die Beendigung des Arbeitsvertrags gelten bestimmte Regeln. So ist auch eine Kündigungsfrist festgelegt, die besagt, wie lange Sie noch nach der Kündigung im Unternehmen verbleiben dürfen bzw. müssen.

Die Kündigungsfrist ergibt sich dabei aus der vom Gesetz festgelegten Kündigungsfrist, dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.

Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers - Das müssen Sie beachten

Nach § 622 BGB können Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind. 

Diese Kündigungsfrist kann durch eine Regelung im Arbeitsvertrag jedoch verlängert werden - aber nur, wenn die längere Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann jedoch nicht durch den Arbeitsvertrag verkürzt werden.

Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers - Diese Regelungen gelten

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, muss dieser bei der Kündigungsfrist die Dauer Ihrer Beschäftigung berücksichtigen (§ 622 Abs. 2 BGB). Dafür gelten die folgenden Fristen:

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Mehr erfahren: Arbeitsvertrag verloren - Mit diesem Trick lösen Sie das Problem.

Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit

Für die Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Was Sie in der Probezeit bei einer Kündigung beachten müssen, lesen Sie hier. (as)

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