Sie wollen endlich raus aus dem Job? Oder Ihnen droht die Kündigung? Dann sollten Sie wissen, wie die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags gesetzlich geregelt ist.
Egal, ob Ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber* droht oder Sie selbst den Job wechseln möchten: Für die Beendigung des Arbeitsvertrags gelten bestimmte Regeln. So ist auch eine Kündigungsfrist festgelegt, die besagt, wie lange Sie noch nach der Kündigung im Unternehmen verbleiben dürfen bzw. müssen.
Die Kündigungsfrist ergibt sich dabei aus der vom Gesetz festgelegten Kündigungsfrist, dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.
Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers - Das müssen Sie beachten
Nach § 622 BGB können Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind.
Diese Kündigungsfrist kann durch eine Regelung im Arbeitsvertrag jedoch verlängert werden - aber nur, wenn die längere Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann jedoch nicht durch den Arbeitsvertrag verkürzt werden.
Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers - Diese Regelungen gelten
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, muss dieser bei der Kündigungsfrist die Dauer Ihrer Beschäftigung berücksichtigen (§ 622 Abs. 2 BGB). Dafür gelten die folgenden Fristen:
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
---|---|
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
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Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit
Für die Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Was Sie in der Probezeit bei einer Kündigung beachten müssen, lesen Sie hier. (as)