Unter bestimmten Bedingungen übernimmt der Staat Weiterbildungen für Beschäftigte in Kurzarbeit. Was Betroffene wissen sollten.
- Das Kurzarbeitergeld wird erhöht. Aber nicht nur das sollten Beschäftigte wissen.
- Unter bestimmten Bedingungen gibt es zudem Geld vom Staat etwa für Weiterbildungen und Kurse.
- Was Betroffene wissen sollten - und wie man die Hilfen beantragt.
Update vom 14. Mai: Bundestag beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergelds
In der Corona-Krise sollen Arbeitnehmer stärker vor Lohneinbußen bei Kurzarbeit bewahrt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die große Koalition stimmte dafür, die Opposition enthielt sich. Generell gibt es als Kurzarbeitergeld bereits jetzt 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent erhöht werden. Ab dem siebten Bezugsmonat sollen es künftig 80 Prozent oder 87 Prozent sein. Dies soll bis längstens 31. Dezember 2020 gelten.
Das Gesetz, mit dem sich der Bundesrat noch befassen muss, sieht unter anderem auch einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor.
Lesen Sie hier: Lohnersatzzahlung für Eltern wird verlängert
Artikel vom 26. April: Kurzarbeitergeld wird erhöht - Betroffene sollten nach zusätzlichen Angeboten fragen
Die Coronkrise* führt zu massiven Wirtschaftseinbußen. Deutschlands Unternehmen haben bis zum 26. April für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Diesen Rekordwert gab die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bekannt. Die Spitzen der großen Koalition hatten sich am 23. April auf die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verständigt, um die Folgen der Corona-Krise*auf besonders getroffene Arbeitnehmer zu mildern.
Mit diesen Leistungen können Betroffene rechnen: Bislang hatte das Kurzarbeitergeld* 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent betragen. Nun soll es für diejenigen, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Eltern) erhöht werden. Das soll längstens bis Jahresende gelten. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) machte folgende Beispielrechnung auf: Eine Familie mit einem Kind, sie arbeitet Voll-, er Teilzeit, bekommt monatlich 4100 Euro netto. Beide gehen in Kurzarbeit. Nach der alten Regel bekämen beide 2700 Euro, nach der neuen in der Endstufe 3.500 Euro.
Lesen Sie hier Sie mehr: Kurzarbeitergeld wird erhöht: Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige
Angebote für Beschäftigte in Kurzarbeit - das sind die Bedindungen
Was viele noch nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat auch Weiterbildungen für Beschäftigte in Kurzarbeit. Darüber berichtet SZ Online: Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales könnten Angestellte "voll oder teilweise gefördert" werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt seien:
- In der Weiterbildung* werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über ausschließlich "arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen" hinausgehen.
- Der Erwerb des Berufsabschlusses des Geförderten liegt mindestens vier Jahre zurück.
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat in den vergangenen vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dem Sozialgesetzbuch III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
- Die Weiterbildungsmaßnahme findet außerhalb des Betriebs statt und dauert mehr als 160 Stunden.
- Die Maßnahme und der Träger der Weiterbildung sind für die Förderung zugelassen und die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind vom Strukturwandel betroffen oder streben eine Weiterbildung in Engpassberufen an. Hiervon kann allerdings bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten abgewichen werden.
Hier erfahren Sie: Corona, Kinder, Chaos: So können Arbeitgeber Eltern zumindest finanziell helfen
Kurse und Weiterbildungen für Beschäftigte in Kurzarbeit
Der Tipp, so berichtet SZ Online zudem: Sowohl Arbeitgeber als auch die Beschäftigten selbst könnten auf die Agentur für Arbeit zugehen - sie prüfe dann im Anschluss, ob eine Unterstützung möglich sei.
Konkret umgesetzt wird das gegebenenfalls so: "Bei positivem Ergebnis bekommen die Betroffenen Gutscheine, die sie bei einem für die jeweilige Förderung zugelassenen Träger einlösen können", heißt es auf sz.de. In der Aus- und Weiterbildungs-Datenbank der Agentur für Arbeit lasse sich dann gezielt nach passenden Kursen und Weiterbildungen suchen.
Lesen Sie hier: Aldi Süd: Mit dieser Maßnahme will der Discounter die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzen
Auch Berufsinformationszentren können bei Weiterbildung helfen
Ein anderer Weg führt über die Berufsinformationszentren (BIZ), die bei Weiterbildungen helfen können.Dort können sich Beschäftigte auch ohne Termin über Weiterbildungen informieren, schreibt sz.de. Wegen der aktuellen Beschränkungen sei es aber in jedem Fall sinnvoll, sich vorab zu informieren, ob die jeweilige Stelle im Moment geöffnet habe.
Auch interessant: Mit 55 weniger arbeiten: So wird dieser Traum wahr - und so viel Geld bleibt Ihnen
Quellen: SZ Online, dpa
ahu
*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Redaktionsnetzwerks.