Es gibt Krankheitsfälle, bei denen es nicht mit einer Woche Betthüten getan ist. Was passiert nach der Lohnfortzahlung? Bis wann gibt es Krankengeld und wie viel bekommen Sie?
Es ist passiert: Sie haben einen Unfall oder eine schwere oder langwierige Krankheit und fallen lange im Job aus. Wie lange muss Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiterzahlen und was passiert danach?
Ab wann gibt es Krankengeld?
Im Regelfall zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen auch im Krankheitsfall Ihr Gehalt regulär weiter. Nach sechs Wochen oder 42 Kalendertagen (beginnend ab dem ersten komplett arbeitsfreien Tag) übernimmt dann die Krankenkasse. Wenn Sie allerdings einen neuen Job angefangen haben und in den ersten vier Wochen krank werden, muss Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht weiterzahlen. Hier übernimmt dann in der Regel sofort die Krankenkasse.
In diesem Fall verlängert sich die Lohnfortzahlung
Ein anderer Fall ist es, wenn Ihre erste Krankheit ausgeheilt ist und Sie im Anschluss – mit oder ohne Arbeitszeit dazwischen – neuerlich erkranken. In diesem Fall muss Ihre Firma erneut sechs Wochen Ihren Lohn fortzahlen. Wenn Sie sich zum Beispiel ein Bein gebrochen haben und sechs Wochen krankgeschrieben waren und dann am ersten Arbeitstag wegen einer Bronchitis zum Arzt gehen und wieder krankgeschrieben werden, bekommen Sie weiter Ihr reguläres Gehalt. Erkranken Sie allerdings noch während Ihrer ursprünglichen Krankheit neu, verlängert sich die Lohnfortzahlung nicht. Hier greift der Rechtsgrundsatz der "Einheit des Verhinderungsfalls".
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Wie hoch ist das Krankengeld?
Sind Sie länger als sechs Wochen krank und bekommen Krankengeld, bedeutet das leider finanzielle Einbußen. Als Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Ihnen 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto-Gehalt aus. Das Krankengeld beträgt höchstens 103,25 Euro pro Tag. Die Höhe des Krankengeldes können Sie mit speziellen Online-Rechnern bestimmen. Immerhin ist das Krankengeld aber steuerfrei.
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Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Als gesetzlich Versicherter bekommen Sie anderthalb Jahre oder 78 Wochen lang Krankengeld wegen desselben Leidens. Eine andere Krankheit, die während der Leistungsdauer auftritt, verlängert diesen Zeitraum nicht.
Außerdem gilt eine Blockfrist von drei Jahren. Das heißt Sie können nur ein Mal innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit die maximale Leistungsdauer abrufen. Nach diesen drei Jahren beginnt die 78-Wochen-Frist neu. Allerdings haben Sie nach Ablauf der Blockfrist nur unter bestimmten Bedingungen wieder einen Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Krankheit.
So müssen Sie beim Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit:
- eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld haben,
- dürfen in einem Zeitraum von sechs Monaten nicht wegen der bisherigen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein und
- müssen in diesen sechs Monaten gearbeitet haben beziehungsweise der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
So melden Sie sich richtig krank
Sobald Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben, müssen Sie einen Durchschlag sofort an Ihre Krankenkasse schicken und den anderen an Ihren Arbeitgeber. Achten Sie auf eine lückenlose Attestierung. Ist abzusehen, dass Ihre Krankheit langwierig ist, sollten Sie mit einem Online-Rechner bestimmen, wieviel Krankengeld Sie bekommen werden.
Drei Monate vor Ende der 78-Wochen-Frist sollten Sie die Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit kontaktieren, um zu klären, welche finanziellen Mittel Ihnen danach zustehen. Falls Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie diese natürlich auch anrufen.
Krankmeldung - Das müssen Sie beachten
Gibt es das Krankengeld auch für Selbstständige?
Sie bekommen das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung von Ihrer Krankenkasse. Es gibt aber bei jeder Kasse auch spezielle Wahltarife, die eine frühere Auszahlung ermöglichen. In jeden Fall müssen Sie aber bei Ihrer Krankenkasse eine sogenannte Wahlerklärung abgegeben haben. Damit bezahlen Sie nicht mehr den ermäßigten, sondern den derzeit regulären Beitragssatz. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
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