Diese Urlaubstrophäen werden auf der Heimreise teuer

Mitbringsel aus dem Urlaub sind was tolles - aber sie können auf der Heimreise auch ganz schön teuer werden.
 ©Pixabay

Beim Schlendern auf der Strandpromenade eine hübsche Muschelkette entdeckt? Schade eigentlich, denn diese dürfen Sie nicht mit nachhause nehmen.

Im Urlaub ist alles unbeschwerter und das Geld sitzt lockerer. Doch die Einfuhrbestimmung machen vielen Reisenden einen Strich durch die Rechnung.

Worauf Fernlustige auf dem Weg in die Heimat achten müssen und über welche Produkte sie beim Kauf im Ausland zweimal nachdenken sollten, hat das Portal CoCarrier zusammengestellt.

Taucher-Errungenschaften bleiben, wo sie hingehören

Sollten Sie in Griechenland während des Schnorchelns eine antike Münze auf dem Meeresboden finden oder in einem Antiquitätenlanden eine hübsche Truhe ins Auge gefasst haben, werden Sie jetzt wohl enttäuscht sein: Diese dürfen Sie nicht mit in die Heimat nehmen. Archäologische Fundstücke müssen in diesem Fall der griechischen Behörde gemeldet werden.

In der Türkei können Reisende, die ein Kunstwerk kaufen, sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren erwarten. Es wird geraten, sich über die Einreiseregelungen des jeweiligen Landes zu informieren. Das ist beispielweise über die Website des Auswärtigen Amtes möglich.

Auch bei exotischen Mitbringseln müssen Sie aufpassen. So dürfen nur

  • drei Seepferdchen
  • drei Riesenmuscheln

im Gepäck enthalten sein. Sollte der Zoll auf dem Flughafen allerdings mehr der besagten Trophäen entdecken, kommt auf den Urlauber eine hohe Gebühr zu.

Keine Pflanzen für zuhause

Sie lieben Orchideen? Dann sollten Sie das Gewächs besser nur innerhalb Deutschlands kaufen. Die schöne Pflanze steht laut den Behörden unter Artenschutz.

Weitere Gegenstände, die nicht in den Koffer wandern dürfen – selbst innerhalb Europas: 

  • Exotische Felle und Pelzmäntel
  • Gebetsperlen oder zwei Halsketten und Armbänder, die aus Adlerholz bestehen
  • Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen
  • Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (z.B. verarbeitet zu Schmuck)

Sollten Kinder eine Schnecke aus Ägypten in der Hosentasche verstauen, müssen Eltern eine Geldbuße in Kauf nehmen.

So gewöhnen Sie sich nach dem Urlaub schnell wieder ein.

USA stehen nicht auf Überraschungen

Das Land der unbegrenzten Möglichkeit setzt Reisenden einen Riegel vor das beliebte Ü-Ei: Die US-Verbraucherschutz-Behörden warnen nämlich vor Überraschungseiern, weil die Gefahr besteht, dass Kinder nicht nur die Schokolade, sondern auch die gesamte Plastikschale verspeisen könnten.

Weitere Produkte, die sich US-Traveller abschminken können, sind:

  • Medikamente
  • Obst
  • Pflanzen

Ein Snack mit Folgen

Die Zeit bei einer Zwischenlandung vertreiben sich die meisten Flugzeuggäste, indem sie sich einen leckeren Snack genehmigen. Sollten Reisende allerdings Dubai anvisieren, darf das geliebte Mohnbrötchen nicht im Magen landen. Denn dort gilt Mohn als Droge - in den Vereinigten Arabischen Emiraten können hierfür mehrere Jahre Gefängnis drohen.

Auch elektronische Zigaretten sollten daheimbleiben. Diese werden beim Koffercheck in den Vereinigten Arabischen Emiraten beschlagnahmt und laut dem Auswärtigen Amt kann es auch hier zu strafrechtliche Verfolgungen führen.

Der kleine Laserpointer, der am Schlüsselbund baumelt, muss bei einer Reise nach Down-Under in der Wohnung bleiben. Die Einfuhr der kleinen Geräte wird wie der Import von Schusswaffen gehandhabt. Wenn Reisende den Pointer ohne Worte einpacken, gelten sie für die australischen Behörden als Schmuggler.

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sca

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