Flug-Verspätung: Diese Entschädigung steht Ihnen zu

Nervig: Passagiere übernachten wegen Verspätung eines Fluges am Flughafen in London.
 ©dpa

Der Koffer ist aufgegeben, Sie warten am Gate - und dann die Durchsage: Der Abflug verspätet sich. Hier lesen Sie, welche Entschädigung Ihnen jetzt zusteht.

Verspätung, Überbuchung, abgesagte Flüge: Solche Situationen am Flughafen sind für Flureisende richtig ärgerlich. Passagieren steht in solchen Fällen meist eine Entschädigung zu. Doch Airlines versuchen häufig, Entschädigungszahlungen zu entgehen.

Gründe für eine Entschädigung

Das Online-Portal Vergleich.org hat Dienstleister für Fluggastrechte verglichen und herausgefunden, in welchen Fällen Fluggästen eine Entschädigung zusteht. "Ob ein Passagier ein Recht auf eine Entschädigung hat, bestimmt sich durch die Europäische Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2004", sagt Sophia Böhme von Vergleich.org. "Diese gilt nur für Flüge, die innerhalb der EU starten oder bei Flügen, die in der EU landen und von einer Airline mit einem europäischen Sitz geleistet werden."

Eine Entschädigung steht Ihnen in folgenden Fällen zu:

1. Airlines verkaufen Plätze meist mehrfach und spekulieren darauf, dass einige Passagiere ihren Flug nicht antreten. Ist dem nicht so, gibt es also weniger Plätze als Passagiere, müssen einige Reisende einen anderen Flug nehmen. In diesem Fall stehe den Passagieren eine Entschädigung zu, so Böhme.

2. Bei ausgefallenen Flügen kann Gästen eine Entschädigung zustehen. Entscheidend dabei ist, zu welchem Zeitpunkt die Annullierung kommuniziert wird. "Gibt die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, hat der Passagier kein Recht auf eine Entschädigung", weiß Böhme.

3. Kommt eine Maschine mindestens drei Stunden später als geplant an, steht Passagieren ebenfalls eine Entschädigung zu. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Fehler der Verspätung bei der Airline selbst liegt.

Ausnahmen, in denen Ihnen keine Entschädigung zusteht, sind folgende:

1. Hat ein Passagier gegen Beförderungsbedingungen verstoßen, ist er selbst dafür verantwortlich, seinen gebuchten Flug nicht antreten zu dürfen. Dies ist beispielweise bei starker Alkoholisierung der Fall.

2. Auch bei außergewöhnlichen Gründen wie Unwetter und Streik sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung ist nicht abhängig vom Preis des jeweiligen Flugtickets. Vielmehr kommt es darauf an, wie viele Kilometer zurückgelegt wurden und wann das geplant Ziel tatsächlich erreicht wurde, erklärt Böhme.

So viel Geld steht Ihnen in unterschiedlichen Situationen zu:

Kriterium IKriterium IIKriterium IIIKriterium IVHöhe der Entschädigung
NichtbeförderungFreiwilliger Verzichtkeine Entschädigung
NichtbeförderungUnfreiwilliger VerzichtReise unter 1.500 kmAnkunft keine 2 Stunden später125 €
NichtbeförderungUnfreiwilliger VerzichtReise unter 1.500 kmAnkunft mehr als 2 Stunden später250 €
NichtbeförderungUnfreiwilliger VerzichtReise zwischen 1.500 und 3.500 kmAnkunft keine 3 Stunden später200 €
NichtbeförderungUnfreiwilliger VerzichtReise zwischen 1.500 und 3.500 kmAnkunft mehr als 3 Stunden später400 €
NichtbeförderungUnfreiwilliger VerzichtReise über 3.500 km (über die EU hinaus)Ankunft keine 4 Stunden später300 €
NichtbeförderungUnfreiwilliger VerzichtReise über 3.500 km (über die EU hinaus)Ankunft mehr als 4 Stunden später600 €
AnnullierungRechtzeitige Mitteilungkeine Entschädigung
AnnullierungKeine rechtzeitige MitteilungReise unter 1.500 kmAnkunft keine 2 Stunden später125 €
AnnullierungKeine rechtzeitige MitteilungReise unter 1.500 kmAnkunft mehr als 2 Stunden später250 €
AnnullierungKeine rechtzeitige MitteilungReise zwischen 1.500 und 3.500 kmAnkunft keine 3 Stunden später200 €
AnnullierungKeine rechtzeitige MitteilungReise zwischen 1.500 und 3.500 kmAnkunft mehr als 3 Stunden später400 €
AnnullierungKeine rechtzeitige MitteilungReise über 3.500 km (über die EU hinaus)Ankunft keine 4 Stunden später300 €
AnnullierungKeine rechtzeitige MitteilungReise über 3.500 km (über die EU hinaus)Ankunft mehr als 4 Stunden später600 €
VerspätungAnkunft mehr als drei Stunden späterReise unter 1.500 km250 €
VerspätungAnkunft mehr als drei Stunden späterReise zwischen 1.500 und 3.500 km400 €
VerspätungAnkunft mehr als drei Stunden späterReise über 3.500 km (über die EU hinaus)600 €

Quelle: Vergleich.org

Alles zu den Entschädigungen im Überblick

Ursache für Verspätung / Ausfall des FlugesSteht Ihnen eine Entschädigung zu?
Technischer Defektja
Fehlende Crewja
Verspätung des vorherigen Flugsja
Zwischenlandung aus betrieblichen Gründenja
Streik (Piloten, Flugsicherung, Bodenpersonal)nein
Unwetter / Sperrung des Luftraumsnein
Notlandungen (z.B. wegen eines medizinischen Notfalls)nein
Terrorgefahrnein
Naturkatastrophennein

Lesen Sie auch: Hier finden Sie viele Tipps und Tricks rund um Flughäfen, Flugbuchung und Flugzeuge.

Von Simona Asam

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