Der Koffer ist aufgegeben, Sie warten am Gate - und dann die Durchsage: Der Abflug verspätet sich. Hier lesen Sie, welche Entschädigung Ihnen jetzt zusteht.
Verspätung, Überbuchung, abgesagte Flüge: Solche Situationen am Flughafen sind für Flureisende richtig ärgerlich. Passagieren steht in solchen Fällen meist eine Entschädigung zu. Doch Airlines versuchen häufig, Entschädigungszahlungen zu entgehen.
Gründe für eine Entschädigung
Das Online-Portal Vergleich.org hat Dienstleister für Fluggastrechte verglichen und herausgefunden, in welchen Fällen Fluggästen eine Entschädigung zusteht. "Ob ein Passagier ein Recht auf eine Entschädigung hat, bestimmt sich durch die Europäische Fluggastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2004", sagt Sophia Böhme von Vergleich.org. "Diese gilt nur für Flüge, die innerhalb der EU starten oder bei Flügen, die in der EU landen und von einer Airline mit einem europäischen Sitz geleistet werden."
Eine Entschädigung steht Ihnen in folgenden Fällen zu:
1. Airlines verkaufen Plätze meist mehrfach und spekulieren darauf, dass einige Passagiere ihren Flug nicht antreten. Ist dem nicht so, gibt es also weniger Plätze als Passagiere, müssen einige Reisende einen anderen Flug nehmen. In diesem Fall stehe den Passagieren eine Entschädigung zu, so Böhme.
2. Bei ausgefallenen Flügen kann Gästen eine Entschädigung zustehen. Entscheidend dabei ist, zu welchem Zeitpunkt die Annullierung kommuniziert wird. "Gibt die Airline die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug bekannt, hat der Passagier kein Recht auf eine Entschädigung", weiß Böhme.
3. Kommt eine Maschine mindestens drei Stunden später als geplant an, steht Passagieren ebenfalls eine Entschädigung zu. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Fehler der Verspätung bei der Airline selbst liegt.
Ausnahmen, in denen Ihnen keine Entschädigung zusteht, sind folgende:
1. Hat ein Passagier gegen Beförderungsbedingungen verstoßen, ist er selbst dafür verantwortlich, seinen gebuchten Flug nicht antreten zu dürfen. Dies ist beispielweise bei starker Alkoholisierung der Fall.
2. Auch bei außergewöhnlichen Gründen wie Unwetter und Streik sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung ist nicht abhängig vom Preis des jeweiligen Flugtickets. Vielmehr kommt es darauf an, wie viele Kilometer zurückgelegt wurden und wann das geplant Ziel tatsächlich erreicht wurde, erklärt Böhme.
So viel Geld steht Ihnen in unterschiedlichen Situationen zu:
Kriterium I | Kriterium II | Kriterium III | Kriterium IV | Höhe der Entschädigung |
---|---|---|---|---|
Nichtbeförderung | Freiwilliger Verzicht | keine Entschädigung | ||
Nichtbeförderung | Unfreiwilliger Verzicht | Reise unter 1.500 km | Ankunft keine 2 Stunden später | 125 € |
Nichtbeförderung | Unfreiwilliger Verzicht | Reise unter 1.500 km | Ankunft mehr als 2 Stunden später | 250 € |
Nichtbeförderung | Unfreiwilliger Verzicht | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | Ankunft keine 3 Stunden später | 200 € |
Nichtbeförderung | Unfreiwilliger Verzicht | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | Ankunft mehr als 3 Stunden später | 400 € |
Nichtbeförderung | Unfreiwilliger Verzicht | Reise über 3.500 km (über die EU hinaus) | Ankunft keine 4 Stunden später | 300 € |
Nichtbeförderung | Unfreiwilliger Verzicht | Reise über 3.500 km (über die EU hinaus) | Ankunft mehr als 4 Stunden später | 600 € |
Annullierung | Rechtzeitige Mitteilung | keine Entschädigung | ||
Annullierung | Keine rechtzeitige Mitteilung | Reise unter 1.500 km | Ankunft keine 2 Stunden später | 125 € |
Annullierung | Keine rechtzeitige Mitteilung | Reise unter 1.500 km | Ankunft mehr als 2 Stunden später | 250 € |
Annullierung | Keine rechtzeitige Mitteilung | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | Ankunft keine 3 Stunden später | 200 € |
Annullierung | Keine rechtzeitige Mitteilung | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | Ankunft mehr als 3 Stunden später | 400 € |
Annullierung | Keine rechtzeitige Mitteilung | Reise über 3.500 km (über die EU hinaus) | Ankunft keine 4 Stunden später | 300 € |
Annullierung | Keine rechtzeitige Mitteilung | Reise über 3.500 km (über die EU hinaus) | Ankunft mehr als 4 Stunden später | 600 € |
Verspätung | Ankunft mehr als drei Stunden später | Reise unter 1.500 km | 250 € | |
Verspätung | Ankunft mehr als drei Stunden später | Reise zwischen 1.500 und 3.500 km | 400 € | |
Verspätung | Ankunft mehr als drei Stunden später | Reise über 3.500 km (über die EU hinaus) | 600 € |
Quelle: Vergleich.org
Alles zu den Entschädigungen im Überblick
Ursache für Verspätung / Ausfall des Fluges | Steht Ihnen eine Entschädigung zu? |
---|---|
Technischer Defekt | ja |
Fehlende Crew | ja |
Verspätung des vorherigen Flugs | ja |
Zwischenlandung aus betrieblichen Gründen | ja |
Streik (Piloten, Flugsicherung, Bodenpersonal) | nein |
Unwetter / Sperrung des Luftraums | nein |
Notlandungen (z.B. wegen eines medizinischen Notfalls) | nein |
Terrorgefahr | nein |
Naturkatastrophen | nein |
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Von Simona Asam