Darum sollten Kreuzfahrt-Passagiere auf dem Schiff auf keinen Fall krank werden

Die Sonne am Pool genießen - schlecht möglich, wenn man krank unter Deck liegt.
 ©picture alliance / dpa / Christian Charisius

Alle tummeln sich an Deck und genießen die Sonne, doch Sie liegen krank in der Kabine? Warum Sie das tunlichst vermeiden sollten, verraten wir Ihnen hier.

  • Wohl jedem schon einmal passiert: Kaum ist man auf dem Weg in den Urlaub, fängt man an zu kränkeln. 
  • Eine Magen-Darm-Infektion oder Erkältung kann einem die Ferien ordentlich vermiesen - doch in manchen Fällen bekommen Patienten eine Art Schadensersatz vom Reiseveranstalter.
  • Wann Sie diese beantragen können, erklärt Rechtsanwalt Kay P. Rodegra.

Krank im Urlaub - wann der Reiseveranstalter zahlen muss

Dass eine Kreuzfahrt als Pauschalreise angesehen wird und der Urlauber somit den vollen Schutz des Reisevertragsrechts (§§ 651 a ff BGB) genießt, erklärte Rodegra gegenüber dem Portal Bild.de. Erkrankt ein Passagier, heißt das Rechtsanwalt Rodegra zufolge: "Trifft den Reiseveranstalter ein Verschulden, hat der Urlauber verschiedene Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Neben einer Preisminderung kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz für Zusatzkosten (z.B. Arztkosten, Medikamente), Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude und auch Schmerzensgeld bestehen."

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Doch je nach Fall variieren die Entschädigungsansprüche. Kay Rodegras Tipp, um sich über Reiserecht bei Kreuzfahrten und Entschädigung bei Reisemängeln zu informieren: Die sogenannte Würzburger Tabelle, die Echtfälle auflistet.

Video: Tipps für eine sichere Kreuzfahrt

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Ein Beispiel: Etwa eine Urlauberin, die im Januar auf Kreuzfahrt gehen will, sich aber im November zuvor einer Knie-Operation unterzieht. Ende Dezember muss sie wegen Komplikationen die Kreuzfahrt stornieren. Der Reiseveranstalter verlangt daraufhin 90 Prozent Stornokosten, die die Reiserücktrittskostenversicherung nicht bezahlen will. Die Begründung: Die Kundin habe zu spät storniert.

Das Landesgericht Hamburg kam aber zu dem Schluss, dass die Versicherung die Stornokosten bezahlen muss, weil der behandelnde Arzt nach der Knie-OP keine Bedenken wegen der Kreuzfahrt hatte.

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jg

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