Wer auf dem Kreuzfahrtschiff an diesem Ort landet, muss das Schiff am nächsten Hafen verlassen

Kriminalität auf hoher See - was passiert mit Verbrechern? (Symbolbild)
 ©picture alliance/Kathrin Deckart/dpa

Auch auf dem Kreuzfahrtschiff kann es vorkommen, dass Passagiere das Gesetz brechen. Doch was passiert mit ihnen - und welches Gesetz gilt an Bord eigentlich?

Auch auf Kreuzfahrtschiffen kann es zu Problemen kommen: Neben Seekrankheit, Sturm oder Magen-Darm-Erkrankungen kann es auch passieren, dass Passagiere sich Gesetztes widrig verhalten. Doch was geschieht mit derartigen Gästen eigentlich?

So sehen Gefängniszellen auf dem Kreuzfahrtschiff aus

Auf einem Kreuzfahrtschiff fahren rund 2.000 Passagiere mit, nicht selten sogar noch mehr. Hierbei ist es wahrscheinlich, dass es auch mal zu kriminellen Handlungen kommt, die bestimmte Maßnahmen erfordern.

Zu diesem Zweck gibt es daher auf den meisten großen Kreuzfahrtschiffen eine Art von Gefängniszellen. Es handelt sich dabei um kleine Räume, die nur spartanisch eingerichtet und absperrbar sind. Dort können Passagiere landen, die sich nicht den auf dem Schiff geltenden Gesetzen konform verhalten.

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James Abbgy, der laut dem Portal Express auf einem Kreuzfahrtschiff der Royal Caribbean arbeitete, erklärte dazu: "Wir haben in der Tat ein paar Stahlräume in der Nähe unseres Sicherheitsbüros für alle Gäste oder Besatzungsmitglieder gehabt, die als zu gefährlich erachtet werden, um in ihren Zimmern eingesperrt zu sein. Wenn du in einem von ihnen landest, wirst du mit ziemlicher Sicherheit im nächsten Hafen vom Schiff begleitet und den Strafverfolgungsbehörden der jeweiligen Nation übergeben."

Verbrechen auf dem Kreuzfahrtschiff: Welches Recht gilt auf hoher See?

Wer also der Meinung ist, auf See und dem Kreuzfahrtschiff gelte ein rechtsfreier Raum, der irrt gewaltig. Doch welches Recht gilt an Bord? Es greift hierbei dann das so genannte Flaggenrecht. Dies gilt vor allem für internationale Gewässer. Das bedeutet, dass immer das Recht des Staates gilt, dessen Flagge das Schiff führt - nicht aber das des Landes, von dem das Schiff abgefahren ist.

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sca

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