Zwei Passagiere weigern sich strikt, die Sicherheitshinweise der Fluggesellschaft anzusehen. Die Airline reagiert daraufhin mit einer rigorosen Maßnahme.
Wellington - Ein Paar war bereits vergangene Woche Dienstag (7.5.19) von Wellington nach Auckland mit der Air New Zealand unterwegs. Wie üblich sollten sich alle Passagiere vor dem Start die Sicherheitshinweise ansehen. Doch das Paar weigerte sich partout, was wiederum zu einer drastischen Reaktion der Fluggesellschaft führte.
Paar weigert sich, Sicherheitshinweise anzusehen - und wird von Airline aus Flugzeug geworfen
So berichtet das Portal Stuff, dass ein Mann und eine Frau durch ihre Weigerung, das Video mit den Sicherheitshinweisen anzusehen, den Start dermaßen verzögerten, dass die Frau schließlich von dem Flug entfernt worden sei.
Das Flugzeug musste zum Gate zurückkehren, nachdem sich das Paar geweigert hatte, die Sicherheitsanweisungen für den Flug anzusehen. "Das Video wurde abgespielt und die Flugbegleiterin hielt die Karte hoch, aber die Frau sah auf ihr Buch hinunter", erklärte eine Passagierin, die alles beobachtet haben will.
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Eine Flugbegleiterin habe ihr daraufhin geduldig mitgeteilt, sie solle sich bitte die Hinweise aufmerksam ansehen. Daraufhin habe sich die Frau die Finger in ihre Ohren gesteckt. Der Start habe sich aufgrund der Situation um 25 Minuten verzögert, viele Passagiere seien bereits unruhig geworden.
"Sie schienen sich nicht darum zu kümmern", so die beobachtende Passagierin. "Die Passagiere hinter ihnen sagten 'Um Gottes willen, es dauert zwei Minuten, um es anzusehen, schau es dir an'." Das Verhalten sei arrogant gewesen. Die Frau habe dann ihr Smartphone aus der Tasche geholt und lautstark telefoniert, was ihr nicht erlaubt gewesen sei. "Man sollte meinen, dass sie verlegen oder beschämt gewesen wären, aber sie schienen über die ganze Sache ziemlich verärgert zu sein."
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Die Polizei sei schließlich informiert worden und habe die Frau aus dem Flugzeug entfernt. Wie es heißt, habe die Frau eine "Verstoßanzeige gemäß den Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörde bezüglich der Nutzung eines Mobiltelefons" erhalten.
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sca