Fliegen mit Krankheit oder Behinderung: Was ist zu beachten?

Beim Reisen mit Rollstuhl gibt es für Menschen mit eingeschränkter Mobilität einige wichtige Hinweise zu beachten.
 ©dpa

Das Reisen mit Krankheit oder Behinderung ist in vielen Fällen eine besondere Herausforderung. Hinzu kommt noch eine Vielzahl an Vorkehrungen, die beim Fliegen eingehalten werden müssen.

Menschen mit Krankheit oder Behinderung stehen beim Reisen oft vor einigen Hürden. In manchen Fällen werden Sie am Flughafen beispielsweise mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert. Ohne Unterstützung ist und bleibt das Reisen für Menschen mit Krankheit oder Behinderung keine leichte Aufgabe. 

Wenn jedoch einige Tipps bei der Planung beachtet werden, kann der Urlaub ohne große Probleme starten. Das Reiserecht-Portal flugrecht.de der GDVI Verbraucherhilfe GmbH hat die wichtigsten Hinweise und Regelungen zusammengestellt.

Mit Krankheit oder Behinderung reisen: Beförderungspflicht und Hilfestellung

Die gute Nachricht für alle Reisenden mit Krankheit oder Behinderung: Es besteht laut EU-Verordnung eine grundsätzliche Beförderungspflicht für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, auch wenn die nötige Barrierefreiheit noch nicht allerorts gewährleistet ist. Dabei muss sich Start, Landung oder Transit auf einem Flughafen innerhalb der EU abspielen. Davon ausgenommen sind Fluggäste, die ein Sicherheitsproblem für die anderen Reisenden darstellen oder wenn es physisch nicht möglich ist, den Passagier in die Flugkabine zu befördern, beispielsweise bei extremem Übergewicht.

Mitarbeiter der Fluggesellschaft sind außerdem verpflichtet, den Fluggast mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung vom Check-In bis zur Ankunft zu unterstützen. In schweren Fällen muss die Airline den Passagier vom Eingang in den Flughafen bis hin zum Ausgang des Zielflughafens begleiten. Manchmal steht dabei speziell ausgebildetes Service-Personal zur Verfügung.

Fliegen mit Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen

Eine weiterer positiver Aspekt für Reisende mit eingeschränkter Mobilität: Rollstühle, Gehilfen und andere Mobilitätshilfen können grundsätzlich kostenfrei transportiert werden. Sie müssen in der Regel mit dem Gepäck aufgegeben werden, werden aber nicht auf das Freigepäck angerechnet. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität werden dann mit Rollstühlen oder Fahrzeugen des Flughafens oder der Fluggesellschaft direkt zum Flugzeug gebracht.

Wichtig: Insbesondere auf Kurz- und Mittelstreckenflügen werden meist keine Rollstühle in der Kabine mitgeführt. Viele behinderte Passagiere können daher während des Flugs nicht ihren Sitz verlassen.

Vorsicht bei Rollstühlen mit Akku

Problematisch kann der Transport von elektrisch angetriebenen Rollstühlen sein. Fälle von explodierenden oder brennenden Mobiltelefonen haben dazu geführt, dass es inzwischen strenge Sicherheitsvorschriften für das Mitführen von Akkus an Bord von Flugzeugen gibt. Betroffene sollten sich unbedingt bei der Fluggesellschaft erkundigen, welche Einschränkungen bestehen.

Fliegen mit Assistenz- oder Blindenhund

Blindenhunde fliegen mit ihrem Herrchen oder Frauchen kostenlos in der Kabine mit – egal wie groß sie sind. Das gleiche gilt auch für weitere Assistenzhunde, wie sie beispielsweise auch bei Diabetes oder Epilepsie eingesetzt werden. 

Wichtig: Führen Sie stets einen entsprechenden Nachweis mit, dass der Hund benötigt wird. Vergessen Sie bei internationalen Reisen auch nicht die nötigen Unterlagen für die Einreise des Tieres, beispielsweise den Impfpass.

Medikamente und medizinische Hilfsmittel im Flugzeug

Werden Medikamente oder Hilfsmittel getrennt vom restlichen Reisegepäck verpackt, werden sie ebenfalls kostenlos transportiert und nicht auf das Freigepäck angerechnet. Außerdem dürfen notwendige Medikamente selbst dann im Handgepäck mitgeführt werden, wenn es sich um Flüssigkeiten handelt und die maximal zulässige Menge von 100 ml pro Behälter überschritten wird. 

Wichtig: Nehmen Sie ein Attest vom Arzt mit, welches zur Mitnahme von Hilfsmitteln berechtigt.

Fliegen mit Implantaten, Herzschrittmachern und Prothesen

Bei allen Implantaten und Prothesen, die größere Teile aus Metall enthalten, müssen Sie damit rechnen, dass sie bei der Sicherheitskontrolle den Metalldetektor auslösen. Sowohl die großen Metalldetektoren als auch die entsprechenden Handgeräte können zu Störungen bei Implantaten und Prothesen mit empfindlicher Elektronik führen. Insbesondere Patienten mit Herzschrittmachern wird empfohlen, sich stattdessen lieber abtasten zu lassen.

Wichtig: Um dem Sicherheitspersonal das verdächtige Metall erklären zu können, empfiehlt es sich, einen Gelenk-, Implantat- oder Prothesenpass vom Arzt ausstellen zu lassen.

Flugreisen mit ansteckenden Krankheiten

Um Mitarbeiter und andere Passagiere zu schützen, verweigern Fluggesellschaften Passagieren mit ansteckenden Krankheiten normalerweise die Beförderung. Für kranke Passagiere ist ein Flug aber möglich, wenn ihre Krankheit momentan nicht ansteckend ist. Patienten mit auffälligen Symptomen, wie zum Beispiel Flecken im Gesicht, sollten sich daher möglichst kurz vor dem Flug eine Unbedenklichkeitserklärung von ihrem Arzt ausstellen lassen. 

Wichtig: Informieren Sie sich auch über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Zielland.

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