Reiserücktrittsversicherung: Diese Fehler sollten Sie dringend vermeiden

Reiserücktrittsversicherung - diese Fehler sollten Sie vermeiden.
 ©picture alliance / dpa / Jens Büttner

Die Reise steht an, die Frage kommt auf: Soll ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Vermeiden Sie dabei in jedem Fall die folgenden Fehler.

Auf einer Reise und auch schon vorher kann so einiges passieren. Umso besser, wenn Reisende vorher eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Worauf genau Sie dabei achten müssen, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen, lesen Sie im Überblick.

Sie haben keinen Jahresvertrag abgeschlossen

Sie haben Ihre Reiseversicherung nur für Ihre aktuell anstehende Reise abgeschlossen? Das ist manchmal nicht der klügste Weg. Vor allem für all diejenigen unter Ihnen, die gerne auch einmal spontan verreisen, gilt: Schließen Sie eine Jahrespolice ab. Das erspart bei mehrmaligem Reisen pro Jahr nicht nur Stress, sondern oft auch Geld.

Lesen Sie hier: Die zehn besten Apps für Sicherheit auf Reisen.

Sie haben Ihre Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Reiseanbieter abgeschlossen

Sie haben Ihre Reise auf einem Onlineportal gebucht und nun könnten Sie beim gleichen Anbieter auch direkt noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Vergleichen Sie lieber erstmal, bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden.

Dazu rät übrigens auch "Finanztest". "Verbraucherschützer warnen aus guten Gründen immer wieder davor, Reise­versicherungen direkt auf Reiseportalen abzu­schließen", heißt es hier. "Sie kritisieren fehlende Vergleichs­möglich­keiten, durch unnötige Paket­bausteine, über­teuerte Tarife und mangelhafte Leistungen. Unser Test zeigt: Manche Kritik ist begründet."

Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen

Stiftung Warentest warnt auch vor Reiser­ücktritts­versicherungen mit Selbst­beteiligung. Oft fallen diese in Höhe bis zu 20 Prozent der Storno­kosten an. Daher achten Sie also darauf, dass Sie grund­sätzlich Tarife ohne Selbst­beteiligung wählen.

Ihre Versicherung haftete nur bei Rücktritt, nicht bei Abbruch

Zudem sollten Sie vor Abschluss Ihrer Reiserücktrittsversicherung darauf achten, dass Sie auch während des Urlaub im Falle eines Reiseabbruchs greift. Auf diese Weise entsteht Ihnen kein Schaden, sollte im Urlaub selbst etwas vorfallen, was Sie zwingt, vorzeitig nach Hause zu reisen.

Sie mussten aufgrund Ihres Alters mehr zahlen

Eine Reiserücktrittsversicherung kann in einigen Fällen bei Personen, die Älter als 65 Jahre sind, teurer werden. Achten Sie darauf, dass dies nicht der Fall ist. Übrigens: Manche Anbieter schließen ab diesem Alter nicht einmal mehr einen Vertrag ab.

Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht

Wenn Ihre Reiserücktrittsversicherung nicht für entstandenen Schaden haftet, lagen wahrscheinlich einer oder mehrerer der folgenden Sachverhalte vor, wie das Portal Reiserücktrittsversicherung-tipps.com erklärt:

  • Krieg
  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien im Reiseland)
  • Terrorgefahr oder Reisewarnungen
  • Reiserücktrittsgründe, die psychischer Natur sind
  • Arbeitgeber hat kurzfristig Urlaubstage storniert
  • Es wurde bereits eingecheckt; denn das Einchecken markiert bereits den Antritt der Reise)

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sca

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