Sorgen wegen Coronavirus: Experten beantworten Urlauberfragen

Zahlreiche Reisen werden derzeit abgesagt.
 ©Frank Rumpenhorst / dpa

Quarantäne für Einreisende, Grenzschließungen und Reisewarnungen: Innerhalb weniger Wochen hat das Coronavirus den gewohnten Alltag auf der Welt verändert.

  • Insbesondere auch im Bereich Reisen und mit Blick auf geplante Urlaube sind aktuell viele Menschen unsicher.
  • Viele Urlauber haben nun Fragen zu geplanten und gebuchten Reisen, die wegen des Coronavirus* abgesagt werden.
  • Experten gaben nun einen Blick hinter die Kulissen und beantworteten die drängendsten Urlauberfragen.

Spürbare Verunsicherung bei Urlaubern in der Coronavirus-Krise

Die aktuelle Corona-Krise* und die von den Ländern getroffenen Maßnahmen betreffen nicht nur die Bevölkerung vor Ort, sondern auch alle, die eine Reise in eines dieser Länder geplant hatten. Zahlreiche Urlauber wissen aktuell nicht, was aus ihrer gebuchten Reise wird.

"Die Verunsicherung, ob der Urlaub überhaupt stattfinden kann und was man tun kann, wenn nicht, ist enorm," erklärt Pascal Dué, Direktor Kundenservice bei HolidayCheck. "Besonders in der Anfangszeit der Krise, als viele Länder gleichzeitig ihre Einreisebestimmungen verschärft haben, sind die Anfragen in unserem Online Reisebüro extrem gestiegen."

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Coronavirus: Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Neben akuten Bedenken und Unsicherheiten wird aber auch klar: Den Urlaub für 2020 möchten die Menschen nicht abschreiben. Hier nun Antworten auf die häufigsten Fragen:

Kann ich meine anstehende Reise wegen des Coronavirus kostenfrei stornieren?

Ja, sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, die im Zeitraum der Reisewarnung des Auswärtigen Amts stattfinden sollte. Solange diese Reisewarnung besteht – aktuell bis Ende April 2020 – müssen die Veranstalter alle Reisen kostenfrei stornieren. Das heißt, der Urlauber erhält auch seine bisher getätigten Anzahlungen zurück. Über den konkret festgelegten Zeitraum der Reisewarnung hinaus, kann der Urlauber nicht selbst entscheiden, dass er seine Reise kostenlos stornieren möchte. In einem derartigen Fall ist es aber immer hilfreich, sich direkt an den Veranstalter zu wenden, um mögliche Kulanzregelungen auszuloten.

Gerade aktuell sind viele Veranstalter dazu bereit, anstehende Reisen auf später im Jahr umzubuchen oder Gutscheine auszustellen. Aber auch wenn keine Reisewarnung besteht, am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe aber unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Urlauber kostenfrei stornieren.

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Soll ich meine Pauschalreise für Oster- oder Pfingstferien vorsorglich umbuchen oder stornieren?

Da die Osterferien in diesem Jahr bereits sehr früh sind, werden Veranstalter aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts diese absagen, sofern noch nicht geschehen. Auf die Urlauber kommen so keine Kosten für eine Stornierung zu.

Für die kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Pfingsturlaube gibt es derzeit keine Grundlage. Für diesen Zeitraum liegt aktuell keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor. Pauschalurlaubern ist zu raten, sich mit ihrem jeweiligen Veranstalter oder der jeweiligen Buchungsstelle in Verbindung zu setzen und die Optionen zu besprechen. Die Kulanzregelungen der Veranstalter unterschieden sich und werden aufgrund der sich stetig ändernden Situation regelmäßig angepasst.

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Meine Reise wurde aufgrund von Corona vorzeitig abgebrochen. Was sind meine Rechte?

Je nach zeitlicher Einschränkung steht dem Urlauber die Erstattung eines Teils des Reisepreises zu. Dazu sollte man sich direkt nach der Rückkehr, idealerweise schriftlich, an den Reiseveranstalter wenden.

Bei Einschränkungen, die während der Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen aufgetreten sind, zum Beispiel durch behördliche Anordnungen wie der Schließung von Sehenswürdigkeiten oder Museen, trifft den Veranstalter keine Schuld. Aus diesem Grund gibt es in diesen Fällen keine Basis für eine Entschädigung. Gleiches gilt für den Fall, dass während des Urlaubs eine behördlich auferlegte Quarantäne stattgefunden hat.

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Ich möchte 2020 dennoch in Urlaub fahren. Ab wann kann ich buchen und wie kann ich mich absichern?

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, dazu eine zuverlässige Aussage zu treffen. Je nachdem wie schnell die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen greifen, können Urlauber ab Ostern hoffentlich wieder mit der Urlaubsplanung für das verbleibende Jahr starten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich generell, eine Pauschalreise, kombiniert mit einer guten Reiserücktrittsversicherung zu buchen. Diese Reiseart ist immer über den sogenannten Sicherungsschein abgesichert und schützt den Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Alle deutschen Pauschalreise-Veranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die erhaltenen Kundengelder zu versichern. Abgesichert sind der gesamte Reisepreis für Flug, Hotel und andere Leistungen sowie Mehrkosten, die bei einer ungeplanten Rückreise bzw. einem Reiseabbruch auf den Urlauber zukommen können. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um auch im Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

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