Verspätungen mit der Bahn sind keine Seltenheit. Wie Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen bei einer Zugverspätung zusteht, erfahren Sie hier.
Ihr Zug hat mal wieder Verspätung? Oder ist sogar ganz ausgefallen? Dann können Sie bei der Deutschen Bahn so Ihre Entschädigung geltend machen.
Die wichtigsten Infos zur Zugverspätung
Um Ihre Entschädigung bei Verspätung des Zuges einfordern zu können, müssen Sie zunächst ein Formular der Deutschen Bahn ausfüllen. Dieses Fahrgastrechte-Formular lassen Sie sich, wenn Sie es ausgefüllt haben, von den Mitarbeitern im Zug, an der Information der Deutschen Bahn oder im DB Reisezentrum bestätigen.
Dies ist allerdings laut Info der Deutschen Bahn nur dann möglich, wenn "die Verspätung aufgrund der dort vorliegenden Informationen nachvollzogen werden kann". Wichtiger Hinweis hierbei: Servicepersonal im Zug kann Verspätungen des eigenen Zuges nur dann bestätigen, wenn der Zug mindestens 60 Minuten verspätet ist.
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Sofern das Formular bestätigt wurde, geben Sie es entweder im DB Reisezentrum ab oder schicken es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Diese Unterlagen müssen Sie beifügen:
- Für Entschädigungen legen Sie die Originalfahrkarte oder eine Kopie Ihrer Fahr- oder Zeitkarte bei.
- Für Erstattungen brauchen Sie die Originalbelege. So etwa bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise oder bei Reservierungen und Fahrradkarten, die durch die Verspätung nicht genutzt werden konnten.
- In jedem Fall die Bestätigung Ihrer Verspätung.
So hoch fällt Ihre Entschädigung aus
20 Minuten Verspätung: Oft sind Züge etwa 20 Minuten verspätet. In diesem Fall steht Ihnen keine Entschädigung zu. Sie haben hier aber die Möglichkeit, mit einem anderen, auch hochwertigeren Zug zu fahren. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sie müssen zunächst den vollen Preis für den höherwertigen Zug zahlen, bekommen die Differenz dann aber rückerstattet.
Über 60 Minuten Verspätung: Ist Ihr Zug mehr als 60 Minuten zu spät, können Sie sich den vollen Preis zurückerstatten lassen und dafür ein anderes Verkehrsmittel wählen. Wenn Sie dennoch mit der Bahn fahren wollen, können Sie sich bis zu 25 Prozent des Fahrpreises erstatten lassen.
Über 120 Minuten Verspätung: Wenn Ihr Zug mehr als zwei Stunden verspätet ist und die Beförderung stattfindet, steht Ihnen ein Anspruch einer Rückerstattung von 50 Prozent des Fahrpreises zu.
Gründe für die Rückerstattung
Ihre Ansprüche auf Erstattung gelten in folgenden Fällen:
- Fehler der Bahn
- Streik
- schlechten Wetterverhältnissen
- Andere außergewöhnliche Umstände
Statt einer Entschädigung erhielt eine Kundin der Deutschen Bahn einen Shitstorm. Sie hatte sich über einen Zugführer beschwert, der eine "ungeheuerliche Aussage" gemacht hatte. Die Bahn zeigte Verständnis und hat den Mitarbeiter scheinbar versetzt. Dennoch eskalierten die Reaktionen auf den Vorfall.
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Von Simona Asam