(vm). Seit der Änderung des Niedersäschsischen Wassergesetzes zum Januar 2002 ist der Unterhaltungsverband Untere Wümme mit Sitz in Fischerhude verpflichtet, für die Unterhaltung der in seinem Verbandsgebiet liegenden 42 Kilometer Wümme selbst aufzukommen. Das heißt, bis 2001 war die Unterhaltung kostenfrei, seit 2002 müssen jährlich 100.000 Euro gezahlt werden.
Um die Verbandsmitglieder in dieser Situation nicht über Gebühr finanziell zu belasten, wurden auch die Rücklagen angegriffen. Mit einer Klage wurde zwischenzeitlich versucht, eine Entlastung herbeizuführen, allerdings ohne Ergebnis. "Man wollte keinen Präzedenzfall schaffen", erläutert Geschäftsführer Jens Bräutigam. Die enorme Kostensteigerung hat jetzt dazu geführt, dass die Rücklagen des Verbandes aufgebraucht sind. "So sind wir jetzt gezwungen, die Beiträge um 50 Prozent zu erhöhen", erläutert Bräutigam. Die Maßnahme ist bereits beschlossene Sache und bedeutet für die Mitglieder, dass sie statt zehn jetzt 15 Euro pro Hektar zahlen müssen. Nach wie vor lässt der Unterhaltungsverband nicht locker. "Derzeit sind wir mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser, Küstenschutz und Naturschutz in Verhandlungen, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten", berichten Jens Bräutigam und Verbandsvorsteher Carsten Puvogel. Ziel ist es, dass der Verband die Unterhaltung selbst in die Hand nimmt. "Für uns wäre das dann etwas günstiger, weil die Maschinen vorhanden sind", erklärt Puvogel. Auch soll verhandelt werden, dass die Kosten für die Schleusenbauwerke, alleine der Wümme-Südarm hat fünf davon, beim Land bleiben. Die Schleusenbauwerke sind jetzt rund 30 Jahre alt. Bausubstanz und Technik kommen langsam in die Jahre und sie in Schuss zu halten kann sehr kostenaufwendig werden. Bräutigan: "Das wäre vom Verband auf Dauer nicht tragbar." "Wir wollen ab dem nächsten Jahr nach und nach wieder neue Rücklagen aufbauen, damit wir auch wieder in den Maschinenpark investieren können", erläutert Puvogel. Mangels Geld mussten unterdessen einige Geräte, die für die Gewässerunterhaltung nötig sind, angemietet werden. Das könne kein Dauerzustand sein. Zudem ist es so, dass die Rücklagen auch dazu dienen, Schäden auszugleichen, die durch Hochwasser entstehen.