Gefahrtierverordnung geht drastisch gegen Kampfhunde vor

Leben mit Ausnahmegenehmigung

(gm). Harte Zeiten für Besitzer sogenannter Kampfhunde: Die seit Freitag gültige Landes-Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere sieht jetzt auch in Niedersachsen erhebliche Restriktionen vor. Kernpunkt: Für Bullterrier, Pitbull-Terrier und American-Staffordshire-Terrier besteht ab sofort ein generelles Haltungs-, Vermehrungs- und Zuchtverbot. Hunde dieser Rassen - auch deren Kreuzungen - müssen getötet werden. Es sei denn, sie beweisen in einem Wesenstest, dass sie "zu sozialem Verhalten fähig" sind.

Zuständig für die Durchführung der Wesenstests sind die Landkreise, die diese Aufgabe jedoch delegieren können. "Wahrscheinlich werden wir erfahrene Kleintierpraktiker dafür heranziehen", sagt Dr. Rainer Borowski, Leiter des Rotenburger Veterinäramts. Die müssten allerdings erst gefunden und speziell geschult werden. Die Tierärztliche Hochschule Hannover werde voraussichtlich die Unterweisung der beauftragten Tierärzte übernehmen. Sicher sei das alles noch nicht, räumt Borowski ein: "Zurzeit liegt uns nicht einmal der komplette Gesetzestext vor." Fest steht, dass Hunde, die den Wesenstest bestanden haben, erkennbar gekennzeichnet und innerhalb einer bestimmten Frist sterilisiert werden müssen. Außerdem gilt für sie ein absoluter Maulkorb- und Leinenzwang - und zwar, obwohl ihnen von Experten bescheinigt wurde, dass sie auch in Stress-Situationen nicht aggressiv reagieren. "Wir haben es mit Tieren zu tun", sagt Dr. Borowski. "Da gibt es eben keine 100-prozentige Sicherheit." Wer einen Kampfhund besitzt, muss künftig seine persönliche Eignung (Führungszeugnis) und die entsprechende Sachkunde nachweisen. Ob Veterinär- oder Ordnungsamt die Sachkundeprüfung abnehmen werden, steht nach Aussagen von Dr. Borowski beim Landkreis Rotenburg noch nicht fest. "Wahrscheinlich wird es sich bei dem Nachweis um das Abfragen bestimmter Grundkenntnisse in Hundehaltung und -erziehung handeln", mut-maßt der Veterinärdirektor. Die Gefahrtier-Verordnung legt fest: "Der Tierhalter darf Hunde der Gruppe A (Pitbull, Staffordshire, Bullterrier, siehe oben) nur persönlich führen oder eine Person, die eine Bescheinigung des Landkreises über die notwendige Sachkunde besitzt, damit beauftragen. Beim Führen des Hundes außerhalb einer Privatwohnung oder eines ausbruchsicheren Grundstücks ist dieser anzuleinen und mit einem Maulkorb zu versehen. Außerdem ist die Ausnahmegenehmigung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die beauftragte Person hat zusätzlich ihre Bescheinigung über die Sachkunde mitzuführen." Verstöße werden von den Landkreisen mit Geldbußen bis zu 10.000 Mark geahndet; zusätzlich plant die Bundesregierung eine Regelung, nach der bei bestimmten Verstößen Strafhaft bis zu sechs Monaten verhängt werden kann. Doch nicht nur die Halter der einschlägig bekannten Rassen werden sich umstellen müssen. Maulkorb- und Leinenzwang gilt ab sofort auch für elf Hunderassen, die in Gruppe B aufgeführt sind. Dazu gehören eher exotische Tiere wie Bullmastiffs, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros, Kaukasische Owtscharkas, Mastiffs, Mastin Espanols, Mastino Napoletanos, Staffordshire-Bullterrier und Tosa-Inus, aber auch Rottweiler und Dobermänner sowie entsprechende Kreuzungen. Im Unterschied zur Gruppe A können Halter von Tieren der Gruppe B ihre Hunde auf Antrag vom Maulkorb- und Leinenzwang befreien lassen. Voraussetzung ist der bestandene Wesenstest. Wie die neue Verordnung sich in der Praxis umsetzen lässt? "Das können wir momentan noch nicht absehen", sagt Dr. Borowski. Zumindest was die Wesentests angehe, sei ein Abwicklungs-Stau zunächst wohl nicht zu vermeiden. Mit seinem Hund "nach München fahren, um die Bescheinigung zu bekommen", müsse voraussichtlich aber niemand: "Ich gehe davon aus, dass wir die Tests in vier Wochen auch vor Ort durchführen können."

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