Was macht eigentlich der Streik bei Neupack?

Die Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und -nehmern ging erneut vor Gericht.

„Die Vergleichsbereitschaft wäre ein guter Einstieg in Deeskalation und verantwortungsvolles Weiterführen des Arbeitskampfes gewesen, ein Signal für Dialogbereitschaft und Einigungswillen.“ Das erklärte – so berichtet es die Gewerkschaft IG BCE - Christian Lesmeister, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg. „Einen Kompromiss wollte Neupack nicht und so erging ein Urteil, das einem Sieg gleichkommt“, meint Jan Eulen, Leiter des IG BCE-Bezirks Hamburg/Harburg. Neupack müsse demnach akzeptieren, „dass Streikende vor dem Werkstor Zutrittswillige über die Ziele des Streiks informieren – auch, wenn der Arbeitskampf nun schon fast drei Monate gehe. Solche Ansprachen könnten bis zu 15 Minuten dauern. Die Verzögerungen beim Zutritt, so Eulen, müssten hingenommen werden. Blockaden seien nicht zulässig. „Insgesamt stärkt der Richterspruch die Position der IG BCE und des Betriebsrats“, betont Eulen. „Das Gericht hat Neupack ziemlich direkt aufgefordert, mit einer Kompromisslinie einzulenken, damit es wieder betrieblichen Frieden geben kann.“ (ww)

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