Vortrag bei Unternehmerfrauen im Handwerk

Was tun, wenn der Chef ausfällt?

In den Räumen der Kreishandwerkerschaft Rotenburg trafen sich jüngst die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) zu einer Vortragsveranstaltung. Mehr als 30 Interessierte nahmen teil.

Dr. Ingo Brasat, Rechtsanwalt aus Hannover, und Johannes Grell, IKK Niedersachsen, sprachen zum Thema "Was tun, wenn der Chef ausfällt?". Für sie das Wichtigste: eine gute Vorsorge. Entscheidend sei dabei in erster Linie nicht das kurzfristige Ausfallen des Betriebsinhabers, sondern längerfristige Erkrankungen sowie Tod. Ein notarielles Testament sei daher unbedingt erforderlich, damit am Ende nicht die falschen Personen erben würden und der Betrieb daran zerbreche, so Dr. Brasat. Weiterhin sei es wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu vergeben, auf diese Weise werde eine öffentliche Vormundschaft vermieden. Für betriebliche und private Angelegenheiten empfehle sich, eine Generalvollmacht an eine Person des Vertrauens zu erteilen. Eine handelsrechtliche Bevollmächtigung zu veranlassen - im Kreis der Unternehmerfrauen ist es meist die mitarbeitende Ehefrau - sei ebenso eine entscheidende Maßnahme. Die so erteilte Prokura gebe die Vollmacht beispielsweise bei Kreditinstituten und Versicherungen. Eine Checkliste mit den wichtigsten Daten und Unterlagen könne helfen, die Notsituation zu mindern. Beispiele: die Bevollmächtigung zur Sicherstellung der betrieblichen und privaten Handlungsfähigkeit oder das Hinterlegen von Schlüsselverzeichnissen und Passwörtern. Auch die Mitarbeiter des Betriebs müssten Beachtung finden. Frage: Wie sieht es mit Kündigungen beziehungsweise Kündigungsschutz und einer gegebenenfalls erforderlichen Änderung des Arbeitsvertrags aus?

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