(hf). Am Sonntag, 1. März, wird der Niedersächsische Landtag neu gewählt. Elf Parteien mit insgesamt 435 Bewerbern wurden zugelassen. Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits verteilt. Wer nicht in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen ist oder es aus anderen Gründen für falsch oder unvollständig hält, kann noch bis Freitag, 13. Februar, eine Änderung beantragen. Solange liegen die Listen noch zur Einsichtnahme aus.
Zur Wahl stehen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Deutsche Partei (DP), die Republikaner (REP), die Feministische Partei Die Frauen, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Partei Bibeltreuer Christen (PBC) und die Statt Partei Die Unabhängigen (Statt Partei). Sie können mit der sogenannten Zweitstimme gewählt werden. Mit ihrer Erststimme können sich 54.965 Wahlberechtigte im Wahlkreis 67 (Rotenburg) unter folgenden Kandidaten entscheiden: Bodo Räke (SPD), Hartmut Leefers (CDU), Dietrich Adler (Grüne) Heinz-Wilhelm Oetjen (FDP), Klaus-Dieter Lenter (DP) und Gretel Masuch (PBC). Bei der Landtagswahl vor vier Jahren waren nur 51.620 Personen stimmberechtigt. Im Wahlkreis 68 (Bremervörde) sind 64.363 Wahlberechtigte (1994: 62.259) aufgerufen, mit der Erststimme unter folgenden Kandidaten zu wählen: Friedhelm Helberg (SPD), Hans-Heinrich Ehlen (CDU), Rolf Hüchting (Grüne) und Horst Grunow (FDP). Wer am 1. März aus einem "wichtigen Grund" nicht zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bei seiner Gemeinde anzufordern und per Brief zu wählen. Dies sollte möglichst frühzeitig in die Wege geleitet werden, damit der Wahlzettel am Wahlabend, wenn der jeweilige Briefwahlvorstand zusammenkommt, vorliegt. Vergeßliche können den Wahlbrief am Wahltag in einen sogenanten Schwerpunktbriefkasten (mit rotem Punkt) einwerfen. Auch dann besteht noch die Chance, daß er rechtzeitig vorliegt. Garantieren kann das jedoch keiner. Der Wahlbrief ist im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Post AG gebührenfrei. Er muß frankiert sein, wenn er im Ausland abgeschickt wird. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann dennoch im Wahllokal seine Kreuze machen. Die Vorlage eines Personalausweises reicht aus. Jugendliche, die am Wahltag noch nicht ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und Bürger aus anderen EU-Ländern, dürfen nicht wählen.