Rechtsanwälte und Notare informierten

Vollmachtsregelungen für den Fall der Fälle

Einer der Referenten: Rechtsanwalt und Notar Götz Dudeck aus Scheeßel
 ©Rotenburger Rundschau

(r/gm). Rund 500 Zuhörer waren der Einladung der Sparkasse Scheeßel zu einer Vortragsveranstaltungsreihe zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gefolgt. Als Referenten fungierten Rechtsanwalt und Notar Harald Everke für Vorträge in Fintel, Bothel und Hemslingen; Rechtsanwalt Lutz Gehrmann vom Notariat Dr. Sievers in Zeven referierte in Elsdorf und Rechtsanwalt und Notar Götz Dudeck in Scheeßel.

Alle Referenten unterstrichen, dass bei allen Regelungen Personen des Vertrauens einbezogen und eingesetzt werden sollten, da Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung weitreichende Konsequenzen haben können. Generell solle das Gespräch mit Partnern und Familienmitgliedern gesucht werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Außerdem sei zu überlegen, wo Verfügungen aufbewahrt werden. Eine krankheits- oder leidensbedingte Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit kann zu gravierenden Veränderungen für Betroffene führen. Für Ehegatten, Partner und Familienangehörige entsteht ganz plötzlich eine neue Lebenssituation - zum Beispiel durch unverhoffte schwere Krankheiten oder einen Unfall. In der Bewältigung der Dinge des täglichen Lebens muss manche Hürde genommen werden, insbesondere dann, wenn der Betroffene vorab keinerlei Vollmachtsregelungen für diesen Fall getroffen hat. Als zweckmäßig hat sich die sogenannte Vorsorgevollmacht etabliert, eine individuell gestaltbare Vollmacht, mit der persönliche und finanzielle Angelegenheiten für den Fall schwerer Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit nach eigenem Willen geregelt werden. Darüber hinaus kann mit einer Patientenverfügung bestimmt werden, in welchem Umfang bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen, medizinische Maßnahmen gewünscht sind oder unterlassen werden sollen.

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