(r). Mit dem jüngsten Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung rückt die Vorsorge für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage sein sollte, medizinische oder finanzielle Angelegenheiten selbstständig zu regeln, immer mehr in den Vordergrund.
Das nimmt die Sparkasse Scheeßel zum Anlass und führt in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten und Notaren Götz Dudeck und Harald Everke sowie dem Rechtsanwalt Lutz Gehrmann eine Veranstaltungsreihe zu den Themen Altersvorsorgevollmacht und Patientenverfügung durch. Die Patientenverfügung legt fest, ob im Krankheitsfall bestimmte medizinische Handlungen von einem Arzt vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Ergänzend zur Patientenverfügung kann eine Altersvorsorgevollmacht vergeben werden. Diese erlaubt einem eingesetzten Bevollmächtigten, in Notsituationen bestimmte persönliche oder finanzielle Angelegenheiten zu erledigen. Liegt eine solche Vollmacht vor, braucht das Vormundschaftsgericht keinen Betreuer zu bestellen. Auch rechtlich gesehen sind die Patientenverfügung und Altersvorsorgevollmacht durchaus komplexe Themen. Die Vortragsreihe findet zu folgenden Terminen statt: 18. November Gasthaus Röhrs in Fintel (Referent Harald Everke, Rotenburg); 20. November Meyers Gasthof in Bothel (Referent Harald Everke) sowie Elsdorfer Hof (Referent Lutz Gehrmann, Zeven); 25. November Scheeßeler Hof (Referent Götz Dudeck); 26. November Landgasthaus Meyer in Hemslingen (Referent Harald Everke). Beginn der Informationsnachmittage ist jeweils um 14.30 Uhr, Dauer jeweils etwa eineinhalb Stunden. Der Besuch ist für Jedermann kostenfrei, Teilnahme nur mit Anmeldung in den Filialen der Sparkasse Scheeßel. Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Interessierte in allen Filialen der Sparkasse Scheeßel und im Internet unter www.spk-scheessel.de.