(mey). Nils und Monika Kuipers aus Sittensen fühlen sich ungerecht behandelt. Grund ist die Vergabepraxis der Samtgemeinde im Hinblick auf Kindergartenplätze. Das Thema hat auch in anderen Familien und in der Öffentlichkeit bereits hinlänglich für Diskussionen gesorgt.
Der Sachverhalt: Kuipers Tochter Silvana, geboren am 15. Januar 1998, bekam mit Schreiben vom 19. Juni durch die zuständige Sachbearbeiterin einen Vormittagsplatz in der Kindertagesstätte Drosselgasse zugewiesen. Der Platz wurde auf Grund der nachgewiesenen Berufstätigkeit von Monika Kuipers zur Verfügung gestellt. Die begann am 1. März, endete allerdings unverhofft bereits zum 30. Juni, da der Betrieb kurzfristig aufgelöst wurde. Die Kündigung habe sie erst später erhalten, erklärt sie, aus Rechtsgründen sei diese auf den 10. Juni vordatiert worden. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Die Samtgemeindeverwaltung beruft sich auf dieses Datum und teilte der Familie Kuipers jetzt mit, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vormittagsplatzes bereits zum Zeitpunkt der Zuweisung (19. Juni) nicht mehr bestanden hätten. Will heißen: Die vierjährige Silvana kann den Vormittagsplatz ab sofort nicht mehr beanspruchen und soll die Kindertagesstätte statt dessen in den Nachmittagsstunden besuchen. Nils Kuipers habe erst am 2. August telefonisch mitgeteilt, dass seine Frau die Kündigung erhalten habe. Diese sei dann am 5. August abgegeben worden. Das Ehepaar Kuipers ist über das Vorgehen der Samtgemeinde fassungslos. Nicht nur, dass seine Ehefrau ihren Arbeitsplatz verloren habe, "jetzt verliert unsere Tochter auch noch den Kindergartenplatz, den sie seit einer Woche besucht und an dem sie bereits erste Kontakte geknüpft hat", beklagt Nils Kuipers. Er verwahrt sich entschieden dagegen, dass ihm und seiner Frau von der Verwaltung unterstellt werde, den Vormittagsplatz erschlichen und dazu fingierte Unterlagen benutzt zu haben. "Mit welcher Berechtigung wird mit solchen Schuldzuweisungen operiert?", fragt das Ehepaar. "Wir waren schließlich ehrlich und haben die Arbeitslosigkeit bekannt gegeben." Und: Den Kuipers sind "Fälle persönlich bekannt, in denen die Mutter nicht berufstätig ist, und das Kind dennoch einen Vormittagsplatz bekommen hat..." Die Diskrepanz zwischen dem Datum der Kündigung und der Mitteilung an die Verwaltung erklärt Kuipers mit dem "Schock" des Arbeitsplatzverlustes. Samtgemeindedirektor Frank Wallin sieht indessen "eine Anhäufung von Zufällen, die durchaus eine kritische Durchleuchtung des Sachverhaltes rechtfertigen". Der Vorgang sei völlig legitim, die rechtskräftigen, sozial gerechtfertigten Voraussetzungen seien nicht gegeben, um einen Vormittagsplatz zu beanspruchen. Wallin weist auf die Anwendung der Sozialstaffel und das damit verbundene Punktesystem, nach dem die Kindergartenplätze vergeben werden, hin. Die Satzung habe das Verwaltungsgericht passiert und sei mehrfach bestätigt worden. Prozedere: Die Eltern füllen einen Fragebogen aus, bei Erreichen von 13 Punkten wird ein Vormittagsplatz zugewiesen. Allein die Berufstätigkeit der Frau mache schon fünf Punkte aus, so Wallin. Die habe bei Frau Kuipers nicht mehr bestanden, demnach habe die Auswertung ein anderes Resultat ergeben, so dass der Anspruch auf einen Vormittagsplatz nicht mehr bestehe. Er macht darauf aufmerksam, dass das Ehepaar Kuipers nicht an der Informationsveranstaltung im Heimathaus teilgenommen habe, die von der Samtgemeinde im Hinblick auf den Vergabemodus durchgeführt wurde. "Dort hätten Unklarheiten ausgeräumt werden können", meint der Verwaltungschef. Er kritisiert er die fehlende Gesprächsbereitschaft der Kuipers. An ihn sei niemand heran getreten. Dabei hätten in einem persönlichen Gespräch Missverständnisse ausgeräumt werden können, ist Wallin überzeugt.