Traufhöhe nicht mehr vorgeschrieben

Bebauungsplan wurde verändert

Gemeindedirektor Markus Luckhaus, Bürgermeisterin Christa Kirchhof und Planer Thomas Prott begutachteten jüngst das Baugebiet. Sie gehen davon aus, dass im September mit dem Bau begonnen werden kann Foto: Archiv
 ©Rotenburger Rundschau

(kh). Das Baugebiet Am Gymnasium in Sottrum sorgte bereits vor einiger Zeit für Diskussionsstoff als es um die erlaubte Gesamthöhe der Häuser ging. Jetzt wurde im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt der Gemeinde Sottrum erneut diskutiert – diesmal jedoch mit anderen Mehrheitsverhältnissen. Thema: die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschrift.

Dort steht, dass die Traufhöhe der Häuser maximal 3,50 Meter betragen darf, die Firsthöhe 9 Meter und die Dächer eine Neigung von mindestens 30 Grad aufweisen müssen. "Einige der Bauinteressenten haben festgestellt, dass die erlaubte Traufhöhe nicht mit ihren Bauvorstellungen übereinstimmt und sich mit dem Problem an die Verwaltung gewandt,“, erläutert Gemeindedirektor Markus Luckhaus den Hintergrund der Diskussion. "Im Laufe der Zeit ändern sich die Gebäudestile und mit der vorgeschriebenen Traufhöhe von 3,50 Metern können Häuser wie die Bremer Stadtvilla oder das Friesenhaus nicht gebaut werden.“ Während CDU und FDP dafür plädierten, auch weiterhin eine maximale Höhe vorzuschreiben, entschied die rot-grüne Mehrheitsgruppe, dass die Traufhöhe ganz rausgenommen werden soll. Im selben Atemzug wurde auch die Dachneigung verändert, damit bestimmte Häusertypen gebaut werden können. "Der Fachausschuss hat sich jetzt auf eine Reduzierung der Neigung auf mindestens 15 Grad geeinigt“, berichtet Luckhaus. Er erklärt, dass die beschlossenen Änderungen so schnell wie möglich in den Bebauungsplan eingearbeitet werden sollen, damit ab September mit dem Bau begonnen werden kann.

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