Staatssekretär und Arbeitskreismitglieder informieren sich bei aktiven Hundesportlern

Politik in der Zwickmühle: Bietet eine Rasseliste wirklich Schutz?

(hm). Theorie und Praxis unter einen Hut zu bekommen, war Ziel eines Treffens von Mitgliedern des Arbeitskreises für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der SPD-Landtagsfraktion mit Vertretern von Hundevereinen und Tierschutzbverbänden. Mit dabei auch Staatssekretär Dietmar Schulz. Thema: der Entwurf für das "Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren".

Arbeitskreisvorsitzender Uwe Brauns erläuterte, dass der Gesetzesentwurf eingebracht sei und sich derzeit in der Phase der ersten Lesung befinde. In der Diskussion sei die Frage aufgetaucht, ob auf die so genannte Rasseliste verzichtet werden könne. Nach Paragraph drei des Gesetzentwurfs, müsste für das Halten von Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und des Typs Pit Bull Terrier eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden. Brauns: "Von 16 Bundesländern haben sieben eine Verordnung mit Erlass ausgegeben und alle haben eine Rasseliste zum Inhalt. Noch ist offen, ob wir die Liste im Gesetz integrieren wollen." Landtagsabgeordneter Bodo Räke, der das Treffen in Visselhövede initiiert hatte: "Wir wollen Rat und Meinung zum Entwurf hören. Wir haben es nämlich in dieser Frage mit einer wissenschaftlichen und einer gesellschaftspolitischen Dimension zu tun. Rein wissenschaftlich ist die Rasseliste nicht zu halten. Verzichten wir aber darauf und es passiert wieder einer dieser schrecklichen Vorfälle mit einem sogenannten Kampfhund, werden wir gefragt, warum wir die Tiere nicht auf eine Liste gesetzt haben." Brauns bekräftigte, dass Entscheidungen über die Kennzeichnung der Tiere durch Marke oder Chip sowie andere Verfahrensweisen leicht zu treffen seien und die entscheidende Frage die der Rasseliste sei. Rechtsanwalt Martin Hanske, der sich intensiv mit der Problematik von Rasselisten auseinandergesetzt hat, erklärte: "Wer in der Sache wahrhaftig bleiben will, muss Zivilcourage an den Tag legen." Der Gleichheitsgrundsatz erlaube keine solche Liste, solange nicht nachgewiesen ist, dass bestimmte Rassen gefährlicher sind als andere. Dass das nicht grundsätzlich der Fall ist, demonstrierten die Vertreter des Breitensportclubs für Turnierhunde Visselhövede nach der Diskussion auf dem Übungsplatz und zeigten Vorführungen mit Boxern und einem Rottweiler, mit einem Mischling und einem Hovawart. Beeindruckt zeigten sich die Politiker über den Gehorsam der Tiere im Umgang auch mit anderen Hunden. Joachim Raddatz, Vorsitzender des Vereins und Rettungshundeführer, machte deutlich, dass er in seinen Hund großes Vertrauen setze, aber dennoch nicht die Hand für ihn ins Feuer legen könne. Deshalb stehe er auch bei bestem Ausbildungsstand als Halter in der Verantwortung für das Tier. Das unterstütze auch die Tierschutzinspektorin des Landkreises, Regina Buchhop: "Wir brauchen ein Gesetz, weil kein Mensch durch ein Tier verletzt werden darf. Das muss aber nicht bei Rassen, sondern bei Haltern ansetzen. Zucht, Handel und Voraussetzungen zum Tiererwerb müssen kontrolliert werden." So zeigten sich die Hundeexperten einig, dass nicht die Rasse eines Hundes entscheidend sei, sondern die Fähigkeit des Halters, mit dem Tier umzugehen. Dr. Manfred Hermann, Geschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Rottweilerklubs: "Jeder Hund hat Triebe. Und wir können uns nicht erlauben, dem Hund alle natürlichen Triebe zu gestatten." Die Politiker nahmen die Ergebnisse aus der Diskussion und die Erlebnisse auf dem Hundeplatz mit in die Beratungen und betonten, dass sie in den Gesetzesverhandlungen darauf zurückgreifen wollen. Sie erklärten aber auch, dass sie sich der Forderung der Bevölkerung nach Restriktionen gegenüber sähen und gleichzeitig wüssten, dass Sicherheit vor Beißattacken auch ein Gesetz nicht bieten könne.

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