(r/sv). Der Landkreis hat die Veerseniederung im Rahmen der nationalen Sicherung der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) als Naturschutzgebiet ausgewiesen und die bestehende Verordnung vom Naturschutzgebiet Hemslinger Moor an die europäischen Vorgaben angepasst.
Die Veerseniederung liegt zwischen der Bundesstraße 75 bei Veersebrück und der Grenze zum Heidekreis hinter Deepen. Die Veerse, ein Nebengewässer der Wümme, und das Hemslinger Moor sind Bestandteile des europäischen FFH-Gebietes Wümmeniederung. Im Gegensatz zum begradigten und aufgestauten Oberlauf der Veerse auf dem Gebiet des Heidekreises, sind der Mittel- und Unterlauf noch in einem relativ naturnahen Zustand und daher besonders artenreich. Die Veerse ist Lebensraum zahlreicher Fischarten, wie des seltenen und europäisch geschützten Steinbeißers und der Mühlkoppe, sowie der Fluss- und Bachneunaugen. An den Ufern der Veerse sind beispielsweise der Fischotter und die Grüne Flussjungfer, eine leuchtend grasgrüne Libellenart, zu finden. Das bestehende Landschaftsschutzgebiet Deepener Wacholdergebiet wurde in Teilbereichen mit in das Naturschutzgebiet Veerseniederung überführt. Das Hemslinger Moor wurde bereits 1990 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dieses weitgehend entwässerte Hochmoor mit kleinen Handtorfstichen im Eigentum des Landes Niedersachsen soll im Kernbereich wiedervernässt werden. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet, da langfristig klimaschädliche Gase wie Kohlendioxyd im Moor gespeichert werden können. Für die Veerse und den Lünzener Bruchbach sind der Erhalt und die Entwicklung als naturnahe Fließgewässer sowie die Erhaltung und Neuanlage von Gewässerrandstreifen zur Verminderung von belastenden Stoff- und Sedimenteinträgen zwei der Ziele der Verordnung. Eine hohe Bedeutung hat die Sicherung artenreicher und das Landschaftsbild belebender Wiesen und Weiden. Um artenreiches, extensiv genutztes Grünland zu erhalten und die Veerse und ihre Nebengewässer vor übermäßigem Düngeeintrag zu schützen, konnte auf Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung nicht verzichtet werden. Dafür kann Erschwernisausgleich bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragt werden. Auch dürfen die Naturschutzgebiete nur noch auf den vor Ort gekennzeichneten Wegen betreten oder befahren werden. Dies gilt nicht für die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte. Um die Ungestörtheit der Gebiete zu gewährleisten, darf die Veerse auch nicht mehr mit Booten befahren werden. Die Schutzgebietsverordnungen, bestehend aus Text und Karten, über die im Juni im Umweltausschuss des Landkreises ausgiebig diskutiert wurde („Einigkeit beim Umweltschutz“, www.rotenburger-rundschau.de), sind bei der Gemeinde Scheeßel, der Samtgemeinde Bothel, beim Landkreis sowie auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de einzusehen.