Rotenburger Anwaltskanzlei Dr. Rinck und Kreiling feierte 100. Geburtstag

Kein Verlegenheitsberuf, sondern eine Lebensaufgabe

(az). Ein besonderes Jubiläum feierte jetzt die Anwaltskanzlei Dr. Rinck und Kreiling in Rotenburg: Sie besteht seit nunmehr 100 Jahren. Zahlreiche Gäste konnten im Heimatmuseum zu Empfang und gemeinsamem Essen begrüßt werden. Statt Geschenken baten die Rechtsanwälte Dr. Heinrich Wilhelm Rinck, Notar a.D., Helmut Kreiling, Notar, sowie Lutz Hammermeister und Heiko Müller um Spenden für den Sozialverein der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesbezirk Celle.

Als Ehrengast wurde der Präsident der Rechtsanwaltskanzlei Celle und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltkammer, Dr. Ulrich Scharf, in Empfang genommen. Für ansprechende musikalische Unterhaltung sorgte das Trio à Vent. Rückblick: Am 10. Januar 1905 wurde in der Rotenburger Tageszeitung berichtet, dass Gerichtsassessor Dr. Emil Bartels beabsichtige, sich in der Wümmestadt als Rechtsanwalt niederzulassen. Seine Zulassung erfolgte am 19. Januar 1905. Bartels verließ die Praxis 1926 - zwei Jahre zuvor war Justizrat Viktor Lüder in die Anwaltsliste eingetragen worden. Er arbeitete 15 Jahre lang für die Kanzlei. Im Oktober 1924 nahm auch Emil Rinck, Vater von Dr. Heinrich Wilhelm Rinck, seine Arbeit als Rechtsanwalt in der Praxis auf - und war dort bis zu seinem Tod im Jahre 1964 tätig. Sein Sohn trat im Januar 1961 in die Praxis ein. 1976 folgte Rechtsanwalt Helmut Kreiling. Lutz Hammermeister und Heiko Müller kamen 1996 und 2002 hinzu. In seiner Ansprache gab Dr. Heinrich Wilhelm Rinck einen Überblick über das vergangene Jahrhundert. "Damals war ich der 14. Rechtsanwalt, der zugelassen wurde", erinnert er sich. Die Kanzlei wurde 75 Jahre lang in einer Parterrewohnung in der Bahnhofstraße geführt. Anfangs gab es lediglich ein Wandtelefon - für genügend Helligkeit sorgte eine Gasbeleuchtung. "Bei Gründung der Praxis galt das Bundesgesetzbuch gerade einmal fünf Jahre", erklärte Rinck. Seither habe sich die Gesetzesflut vervielfacht. "Ich würde gerne einmal einen Abgeordneten fragen, wie viel und welche Gesetze sie im vergangenen Jahr beschlossen haben." Dennoch gehöre es zum Beruf des Rechtsanwaltes, die ständigen Veränderungen zu verfolgen und die Gesetzesflut zu durchschauen. "Wir kennen aber auch die alten Rechte, so dass es bei uns nicht vorkommen kann, dass wir lange Ausführungen über das Schwengelrecht machen müssen", so Rinck. Für ihn sei die ständige Fortbildung seiner Mitarbeiter selbstverständlich. "Unser Anliegen war und bleibt die Betreuung des Mittelstandes, des Handwerks und der Landwirtschaft." Neben den Verbrauchern habe ebenso der Unternehmer, der Werke schafft, von denen die Gesellschaft lebt, Anspruch auf Schutz. Rinck richtete seinen Dank an die Mitarbeiter der Kanzlei, zu denen in jedem Jahr auch Auszubildende gehören. Dabei hob er besonders Erich Schröder hervor, der seit 1938 im Hause beschäftigt ist. Obwohl schon längst im Rentenalter, betreut Schröder noch heute die Lohnbuchhaltung. Er bildete auch die Lehrlinge Rüdiger Wiegand und Annegret Müller aus, die bereits seit mehr als 30 Jahren für die Anwälte tätig sind. Abschließend sprach Rinck von der Berufung des Anwalts. "Es darf kein Verlegenheitsberuf und kein Job sein. Es ist eine Lebensaufgabe. Dieses Vorbild habe ich bei meinen Ausbildern und meinem Vater erlebt."

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