NFV veranstaltet Workshop für Vereine in Zevener Volksbank in Sittensen

Details zum Pass- und Spielrecht

Ein NFV-Workshop für Vereinsführungskräfte unter dem Motto "Fit for Club" fand in der Zevener Volksbank in Sittensen statt. In dieser Veranstaltung, die von Joachim Riegel organisiert wurde, ging es vorwiegend um das Pass- und Spielrecht. Referent war der Leiter der Sportschule Barsinghausen, Richard Krogmann.

In den vergangenen Jahren habe sich gerade in diesem Bereich einiges verändert. Die wichtigsten Neuerungen sollten den Vereinen bekannt sein. Daher veranstalte der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) in seinen 16 Regionen mehrere dieser Kurzschulungen vor Ort, erläuterte Krogmann. Alle wichtigen Infos über die Spielordnungen seien problemlos im Internet unter www.nfv.de nachzulesen. Zunächst wurden grundsätzliche Themen wie Versicherungsschutz, Teilnahme am Spielbetrieb für Vereine, Mannschaften und Spieler sowie Wissenswertes über den Spielerpass und Folgen bei Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen erklärt. Im Folgenden ging der Referent detailliert auf die Rahmenbedingungen im Zuge des Vereinswechsels ein. So gebe es seit der Saison 2002/03 zwei Wechselfristen (30. Juni bis 31. August und 1. Januar bis 31. Januar). Voraussetzung für einen Vereinswechsel sei weiterhin der Eingang aller notwendigen Unterlagen beim Verband (Antrag auf Spielerlaubnis, bisheriger Spielerpass, Nachweis der Abmeldung und der Eintrag des letzten Pflichtspiels im Spielerpass). Krogmann erklärte ausführlich, wann Spieler in verschiedenen Fällen für den neuen Verein spielberechtigt sind. So gebe es für Freundschaftsspiele generell keine Wartefristen. Sollten die Unterlagen bis zum 31. August eingegangen sein, die Abmeldung bis zum 30. Juni erfolgt sein und der abgebende Verein seine Zustimmung erteilt haben, sei der Spieler ab dem 1. Juli spielberechtigt. Ohne eine Zustimmung könne der Akteur frühestens ab dem 1. November eingesetzt oder es müsse eine Ausbildungsentschädigung vereinbart werden. Sollte im Spielerpass übrigens keine Aussage getroffen worden sein, ob der Verein seine Zustimmung gibt oder nicht, gelte dies immer als Zustimmung. Gehen die Unterlagen nach Ablauf der Frist ein, dürfen die Fußballer ab dem 1. Januar wieder in Pflichtspielen dabei sein. Immer gelte jedoch, dass die Wartefrist des Spielers maximal sechs Monate, berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz im alten Verein, betrage. In jedem Falle sollten allerdings sowohl Spieler als auch Verein, sich das Datum der Abmeldung beziehungsweise die Aushändigung des Spielerpasses schriftlich versichern lassen. Nachdem der Referent die wichtigsten Punkte erklärt hatte, stand für die Teilnehmer des Workshops eine Gruppenarbeit auf dem Programm. Hier galt es, anhand der erhaltenen Informationen an verschiedenen Beispielen zu errechnen, wann ein Spieler spielberechtigt ist und welche Ausbildungsentschädigung für ihn maximal veranschlagt werden kann. Auch für die Zukunft seien weitere regionale Info-Abende für die Vereine geplant, so die Organisatoren.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser

Seitenanfang