Zwei Knackpunkte: Deshalb soll Tuchel dem FC Bayern abgesagt haben

Thomas Tuchel wird den FC Bayern im Sommer definitiv verlassen. Der 50-Jährige hat am Freitag bestätigt, dass die Gespräche mit den Münchnern über eine weitere Zusammenarbeit geplatzt sind. Jetzt wurde bekannt, warum es nicht zu einer spektakulären Wende in der Causa Tuchel gekommen ist.

„Ich werde nicht auf die Beweggründe eingehen“, erklärte Thomas Tuchel am Freitag, als er nach den konkreten Gründen für die geplatzten Verhandlungen mit den Bayern angesprochen wurde.

Laut Tuchel sind die Bayern ihn nach dem Aus in der Champions-League-Aus vergangene Woche gegen Real Madrid bezüglich einer weiteren Zusammenarbeit auf ihn zugekommen. Die Gespräche liefen bis gestern.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat die Tuchelseite den Bayern bereits am Mittwoch eine Absage erteilt. Am Donnerstag versuchte ihn der Klub, vor allem in Form von Sportvorstand Max Eberl und Sportdirektor Christoph Freund „mit ein paar Zugeständnissen umzustimmen“, ohne Erfolg.

Abschied vom FC Bayern: Tuchel soll die Rückendeckung „von ganz oben“ vermisst haben

Nach Informationen der SZ gab es zwei konkrete Knackpunkte, an denen die Einigung am Ende gescheitert ist. Demnach haben sich die Bayern geweigert, Tuchel einen neuen Vertrag mit einer längeren Laufzeit anzubieten. Der 50-Jährige hätte gerne einen Vertrag über den Sommer 2025 hinaus abgeschlossen, um mehr Planungssicherheit zu haben.

Zudem waren die Verantwortlichen an der Isar nicht gewillt, Tuchel „erweiterte Mitspracherechte und Kompetenzen“ einzuräumen, wie die SZ vermeldet. Auch wenn Eberl und Freund bis zum Schluss vehement um Tuchel gekämpft haben, hat dieser die Rückendeckung „von ganz oben“ vermisst. Auch der Pay-TV-Sender Sky berichtet, dass es „keinen Konsens auf der obersten Bayern-Etage“ in der Causa Tuchel gab.

Interessant ist: Laut der SZ waren Eberl und Freund bereit, Tuchel mit einem neuen 3-Jahresvertrag auszustatten. Der Aufsichtsrat hingegen hätte die Weiterbeschäftigung von Tuchel ohnehin nur „aus Gründen der Praktikabilität“ durchgewunken und allenfalls für ein Jahr bis zum Sommer 2025.

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