DFL-Abstimmung: Martin Kinds Hauptrolle im Milliarden-Spiel

Martin Kind steht im Fokus. Hat er bei der Investoren-Abstimmung der DFL die Weisungen seines Vereins missachtet? Es droht ein Nachspiel.

Hannover – Das denkbar knappe Ergebnis brachte von Natur aus schon die Frage mit sich: Wer spielte in der Abstimmung über einen möglichen Investoreneinstieg bei der DFL das Zünglein an der Waage? Eine weitere „Nein“-Stimme mehr hätte den Prozess zum zweiten Mal in diesem Jahr zum Erliegen gebracht, doch reichte es am Ende mit 24 Stimmen für das Verhandlungsmandat. Obwohl die Wahl geheim ablief, war die Position vieler Teilnehmenden bekannt. Durch die durchsickernden „Nein“-Stimmen gerät nun das Abstimmungsverhalten von Martin Kind in den Fokus.

Der 79-jährige Geschäftsführer des Fußballunternehmens Hannover 96 und bekennender Gegner der 50+1-Regel, ließ sich auf Anfrage der Sportschau nicht in die Karten schauen. Nach der Abstimmung am Montag, wo er Hannover 96 vertrat, antwortete er kurz und knapp: „Es war doch eine geheime Wahl.“

Investoren-Abstimmung: Kind erhielt klare Anweisung für Wahlverhalten

Dennoch dürfte auch Kind das Geschäft gut genug kennen, um sich nicht über aufkommende Spekulationen zu wundern, wer neben den bekannten Widersachern der Investorenpläne aus Köln oder St. Pauli noch mit „Nein“ votiert hat. Zu diesem Kreis sollte Kind am Montag nämlich selbst gehört haben. Am Sonntag berichtete bereits die Sportschau über die Weisung des Hannover 96 e.V., die Kind dazu aufrief, gegen den Plan zu stimmen. Außerdem sollte die Abstimmung verschoben werden, sollte Kinds Abstimmungsverhalten nicht zu kontrollieren sein.

„Der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. hat in diesem Zusammenhang Herrn Martin Kind angewiesen, das Rede- und Stimmrecht für Hannover 96 ausschließlich dahingehend auszuüben, dass der Abschluss grundsätzlich abgelehnt wird“, heißt es in der Erklärung. Die Weisung ist per se das gute Recht des Vereins, denn dieser hat durch die 50+1-Regel eben diese Befugnis gegenüber den Machthabern in der ausgelagerten Spielbetriebsgesellschaft.

Martin Kind und die DFL-Abstimmung – Hauptrolle im Milliarden-Spiel

Hat Kind also gegen die Interessen des e.V. gehandelt und damit die 50+1-Regel ad absurdum geführt? Am Dienstag nach der Abstimmung berichtet die BILD bereits darüber, alle „Nein“-Sager der Abstimmung zu kennen. Nach dieser Auflistung handele es sich aus der Bundesliga um den 1. FC Köln, den SC Freiburg und Union Berlin. Aus der 2. Liga kämen der FC St. Pauli, Eintracht Braunschweig, Fortuna Düsseldorf, der 1. FC Magdeburg, der 1. FC Nürnberg, Hertha BSC und der 1. FC Kaiserslautern hinzu. Bei den bekannten Enthaltungen aus Augsburg und Osnabrück wäre somit eine entscheidende „Ja“-Stimme aus Hannover gekommen, die von jeder vorherigen Anweisung abweicht.

Und die DFL? Diese hat vor der Abstimmung über Weisung Bescheid gewusst und ermahnte den Verein im letzten Jahr noch höchstpersönlich. Zusammenhängend mit der Abstimmung sagte Geschäftsführer Dr. Steffen Merkel: „In dem Fall ist Herr Kind als Geschäftsführer erst mal außenvertretungsberechtigt auf Mitgliederversammlungen der DFL. Was dann etwaige Weisungen im Innenverhältnis betrifft, sofern sie denn vorliegen, das betrifft aus unserer Sicht das Binnenverhältnis eines Klubs.“ Fortuna Düsseldorf beispielsweise folgte mit seinem „Nein“ explizit und transparent einem Mitglieder-Votum.

Nach der Abstimmung über DFL-Investor – Kind könnte ein arbeitsrechtliches Nachspiel drohen

Ob Kind ein regelwidriges Abstimmungsverhalten letztendlich nachgewiesen werden kann, steht in den Sternen, auch ob der Abstimmungsprozess als solcher angefochten wird.

Das Binnenverhältnis beim niedersächsischen Zweitligisten, das zwischen Verein und Gesellschaft seit jeher schwer belastet ist, dürfte sich noch einmal weiter abkühlen. 2019 gelang es den Mitgliedern, Kind als Präsidenten des e.V. abzuwählen. Eine Entlassung als Geschäftsführer der Spielbetriebsgesellschaft scheiterte im Juli 2022 vor Gericht. Sollte Kind eine Missachtung der Anweisung jedoch nachgewiesen werden können, ist ein arbeitsrechtliches Nachspiel nicht auszuschließen. (nki)

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