Bundesliga-Beben vor Gericht: Länder dürfen Klubs für Polizeieinsätze zur Kasse bitten

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) zurückgewiesen. Bundesländer dürfen Risikospiele in Rechnung stellen.

Karlsruhe – Die Entscheidung ist gefallen! Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) zurückgewiesen. Bundesländer dürfen den Vereinen der Bundesliga Polizeieinsätze bei Risikospielen also künftig in Rechnung stellen.

Land Bremen stellt DFL saftige Rechnung für Polizeieinsatz bei Risikospiel aus

Grund für den Streit, der bis in die höchste Instanz ausgetragen wurde: 2015 stellte das Land Bremen nach dem Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV der DFL eine Rechnung über einen Polizeieinsatz in Höhe von 425.000 Euro aus.

Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig – und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich – und nicht die Organisatoren.

Mehrere Gerichte beschäftigen sich mit DFL-Klage

Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg – das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei. Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt. Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel. 

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. (msb/dpa)

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