Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat seine Anweisungen an die Referees beim Thema Videobeweis in der vergangenen Woche "angepasst" und eine "Kurs-Korrektur" vorgenommen. Dies berichtet der kicker am Donnerstag. Demnach darf sich der Videoassistent nun auch bei nicht zweifelsfreien "klaren Fehlern" melden.
In einem von den Schiri-Bossen Lutz Michael Fröhlich und Hellmut Krug unterzeichneten DFB-Schreiben vom 25. Oktober, das an alle Bundesligisten verschickt wurde und das dem kicker komplett vorliegt, ist von einer "Kurs-Korrektur" die Rede. Diese sei vorgenommen worden, "ohne den grundsätzlichen Ansatz des Videoassistenten-Projekts 'Eingriff nur bei klarem Fehler' infrage zu stellen", heißt es in dem Brief weiter.
Des Weiteren wird gefordert, dass der Videoassistent sich unverzüglich dem Unparteiischen mitteilt, auch in "schwierigen Situationen", in denen die Einordnung der Schiedsrichterentscheidung in die Kategorie "klarer Fehler" nicht zweifelsfrei gewährleistet sei, der Videoassistent aber starke Zweifel an der Berechtigung der Entscheidung habe.
Wenn sich die Wahrnehmung beider dabei "gravierend" unterscheide, könne der Unparteiische sich die Situation noch einmal am Video-Monitor anschauen. "Die Entscheidung, ob ihm ein klarer Fehler unterlaufen ist, liegt dann bei ihm selbst", schreibt der DFB und verweist auf die Definition, die die internationalen Regelhüter des IFAB (International Football Association Board) vorgeben.
Gerade am vergangenen Spieltag (27. bis 29. Oktober) war es wieder zu einigen umstrittenen Situationen nach Einsatz des Videobeweises gekommen. Beim Derby des VfB Stuttgart gegen den SC Freiburg (3:0) hatte Referee Tobias Stieler nach einem Handspiel von Gästespieler Caglar Söyüncü zunächst weiterspielen lassen. Erst nach Ansicht der TV-Bilder entschied er auf Freistoß für den VfB - und gab dem Freiburger eine sehr diskussionswürdige Rote Karte.
SID