Geschäfte mit TV-Rechten? Beckenbauer immer stärker unter Druck

Franz Beckenbauer.
 ©dpa

Die Staatsanwaltschaft prüft laut einem Medienbericht Hinweise, dass die Millionenzahlung der von Beckenbauer angeführten WM-Macher mit einem Investment des "Kaisers" in den TV-Rechte-Bereich zusammenhängen könnte.

München - Franz Beckenbauer gerät im Skandal um die Fußball-WM 2006 womöglich noch stärker unter Druck. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge prüft die in der Affäre zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt Hinweise, dass die immer noch ungeklärte Millionenzahlung der von Beckenbauer angeführten WM-Macher mit einem Investment des "Kaisers" in den TV-Rechte-Bereich und entgegen aller bisherigen Vermutungen nicht mit dem WM-Turnier zusammenhängen könnte.

Den SZ-Informationen zufolge gehen die Ermittler auf Basis einer Notiz einer Bankangestellten der Vermutung nach, dass 2005 durch die Zahlung des WM-Organisationskomitees von 6,7 Millionen Euro an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus private Verbindlichkeiten Beckenbauers aus einem Geschäft mit internationalen Fernsehrechten an der Heim-WM getilgt worden sein könnten. Bislang hatten die meisten Beteiligten behauptet, die falsch deklarierte und über den Weltverband FIFA geleitete Überweisung stehe in Verbindung mit einer Vorauszahlung von 2002 an die FIFA-Finanzkommission für einen späteren Zuschuss des Weltverbandes für die WM-Organisation. Die FIFA bestreitet eine solche Konstellation seit der Enthüllung des WM-Skandals vor über zwei Jahren.

Der Verdacht der Staatsanwaltschaft würde das Rätsel um die unlogische Erklärung der WM-Macher von einer privaten Zahlung Beckenbauers für ein sogar von der Bundesregierung und zahlreichen Sponsoren unterstütztes Projekt auflösen. Zugleich könnten im Falle einer Bestätigung des neuen Ansatzes mehrere verantwortliche Personen aus dem damaligen WM-OK in Unkenntnis der tatsächlichen Faktenlage gehandelt und die Zahlung veranlasst haben.

Auch für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat die neue Spur große Bedeutung. Denn wird der Verdacht bewiesen, kann der Verband in seinem Steuerverfahren nicht mehr eine "betriebliche Veranlassung" für die ominöse Zahlung geltend machen. Damit wäre allerdings auch die für 2006 schon aberkannte Gemeinnützigkeit des DFB kaum noch wiederzuerlangen und der bereits erlassene Steuernachzahlungsbescheid über fast 20 Millionen Euro praktisch nicht mehr anzufechten.

sid

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