Wegen rechtsextremer Drohmails gegen Politiker, Behörden und Prominente wurde ein 31-Jähriger angeklagt. Auch Helene Fischer war betroffen.
- Ein 31-Jähriger wurde wegen dem Versenden von rechtsextremen Drohmails angeklagt.
- Er schickte die Mails an Politiker, Behörden und Prominente in Deutschland.
- Auch Helene Fischer erhielt Drohmails von ihm.
Berlin - Ein 31-Jähriger wurden von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft angeklagt. Er soll rechtsextremen Drohmails gegen Politiker, Behörden und Prominente in Deutschland gesandt haben. Ab Dezember 2018 verschickte er unter dem Absender „NationalSozialistische Offensive“ E-Mails an Mitglieder des Bundestages, Polizeidienststellen, Gerichte, Behörden, Medien und Einkaufszentren. Darin drohte er Sprengstoffanschläge sowie weitere Tötungsdelikte an, das teilte die Anklagebehörde am Montag mit. Angeklagt sind 107 Taten zwischen Oktober 2018 und April 2019.
Drohmails unter anderem gegen Helene Fischer
Immer neue Schreiben hatten umfangreiche Ermittlungen ausgelöst. Mails gingen unter anderen an Behörden, laut RTL aber auch an Promis. Darunter auch Helene Fischer*. Der mutmaßliche Verfasser wurde Anfang April 2019 in Schleswig-Holstein gefasst und später in eine Haftanstalt nach Berlin überführt. Er war der Staatsanwaltschaft zufolge schon früher wegen Sprengstoff-, Brand- und Körperverletzungsdelikten auffällig geworden.
Der Angeschuldigte soll geplant haben, mit Gewalttaten gegen Einrichtungen und Repräsentanten des „kapitalistischen Systems“ vorzugehen, um seine Fantasien von der Errichtung einer „nationalen sozialistischen Ordnung“ umzusetzen.
31-Jähriger angeklagt - Landgericht muss noch zustimmen
Die Tatserie begann laut Staatsanwaltschaft, nachdem der mutmaßliche Schreiber nach einer Haftstrafe auf freien Fuß kam. Ähnlichkeiten zum früheren Vorgehen des Mannes hätten auf seine Spur geführt. Gefunden wurden den Angaben nach detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen, die er aus dem Internet heruntergeladen und teilweise ergänzt haben soll.
Die Anklage lautet auf Anleitung zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten, schwere Nötigung sowie versuchte räuberische Erpressung und Bedrohung. Bevor es zu einem Prozess kommt, muss die Anklage vom Landgericht zur Hauptverhandlung zugelassen werden.
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dpa
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