Das ändert sich im Jahr 2020 für Verbraucher - Rente, Strompreise, Impfpflicht

Neue Regeln, neue Gesetze: Mit dem neuen Jahrzehnt ändert sich vieles - für Familien, Arbeitnehmer, Steuerzahler, Rentner und Mieter. Alle Änderungen auf einen Blick.

  • 2020 treten viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft.
  • Verbraucher dürfen sich auf höhere Löhne, mehr Kindergeld und günstigere Bahntickets freuen.
  • Aber die Strompreise steigen und die Luftverkehrssteuer wird erhöht. 

Mindestlohn, Rente, Sozialhilfe, Kleinunternehmergrenze - Änderungen 2020 für Arbeitnehmer

Mindestlohn und Mindestlohn für Azubis:

Der Mindestlohn wird von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Auch der Mindestlohn für Azubis wird erhöht - auf mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr. In den folgenden Jahren wird der Betrag Schritt für Schritt auf 620 Euro monatlich angehoben.

Auch für Arbeitnehmer im Bereich der Pflege sind höhere Löhne geplant. Ein Stundenlohn von 14 Euro ist von Gesundheitsminister Jens Spahn angedacht.

Rente:

Die Rentenbezüge steigen im Juli 2020 erneut: um 3,15 Prozent in Westdeutschland und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent. 

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld:

Auch im Bereich Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 steigen die Sätze um acht Euro, für Kinder unter fünf Jahren um fünf Euro, für Kinder unter 13 Jahren um sechs Euro. Zudem sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Kleinunternehmergrenze:

Auch die Kleinunternehmergrenze wird angehoben - von 17.500 auf 22.000 Euro im Jahr.

Änderungen 2020 für Familien: Kindergeld, Unterhalt, Impfpflicht, Pflegepflicht

Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag:

2020 wird mit dem Existenzminimum auch der Unterhaltsvorschuss angehoben. Je nach Alter des Kindes beträgt dieser dann auf 165 Euro, 220 Euro oder 293 Euro. 

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Extra-Unterstützung für Eltern, deren Einkommen zu gering ist, um für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Hier sollen die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Das Einkommen der Eltern, das ihren eigenen Bedarf übersteigt, wird dann nur noch zu 45 Prozent statt zu 50 Prozent angerechnet.

Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben. Er steigt um 192 Euro pro Kind - auf 5172 Euro für zusammen veranlagte Eltern, beziehungsweise auf 2486 Euro je Elternteil. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf liegt bei 2640 Euro. Beide Freibeträge werden für die Einkommenssteuer zusammengerechnet.

Unterhalt:

Gute Neuigkeiten für Trennungskinder: Im Januar tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, dann erhalten minderjährige Kinder getrenntlebender Eltern zwischen 15 und 21 Euro mehr Unterhalt im Monat. Kinder unter sechs Jahren bekommen mindestens 369 Euro (statt bislang 354 Euro) ab 2020 und ab 2021 mindestens 378 Euro im Monat. Kinder zwischen sechs und elf Jahren können mit 424 Euro (statt bisher 406 Euro) beziehungsweise 434 Euro ab 2021 rechnen. Kinder von zwölf bis 17 Jahre haben ab 2020 Anspruch auf einen monatlichen Mindestunterhalt von 497 Euro (21 Euro mehr als zuvor) und ab 2021 von 508 Euro. Volljährige Trennungskinder dagegen bekommen (in der niedrigsten Einkommensgruppe) nur drei Euro pro Monat mehr. 

Freuen können sich hingegen Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnhaft sind: Ihr Bedarfssatz steigt von 735 auf 860 Euro.

Impfpflicht:

Ab März 2020 tritt die Impfpflicht gegen Masern in Kraft - vor einer Aufnahme in Kita oder Schule müssen Eltern den Impfschutz (mit Impfausweis, gelben Untersuchungsheft oder ärztlichem Attest) nachweisen können. Eine verlängerte Frist bis Ende Juli 2021 gilt für Kinder, die bereits in die Kita oder zur Schule gehen. Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, muss bis zu 2.500 Euro Bußgeld zahlen. 

Zudem ist es Kitas untersagt, ungeimpfte Kinder anzunehmen - auch ihnen drohen sonst Bußgeldzahlungen.

Befreiung von Pflegepflicht:

Kinder von Pflegebedürftigen müssen sich erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 an der Pflege ihrer Eltern beteiligen.

Änderungen 2020 für Steuerzahler: Bahntickets, Flugsteuer, Tampons

Bahn- und Flugtickets:

Greta freut's: Bahntickets sollen billiger werden - die Mehrwertsteuer soll von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Regel greift allerdings nicht bei allen Fahrkarten, wie Merkur.de* berichtet. Fliegen dagegen wird dagegen wohl fast durchweg teurer: Steuern ab Flugtickets sollen zum April 2020 angehoben werden. 

Für Inlandsflüge wird die Luftverkehrssteuer auf 13,03 Euro angehoben, für Flüge bis 6000 Kilometer auf 33,01, für noch längere Flüge auf 59,43 Euro. Beide Steueränderungen sollen sich auf die Preise von Bahn- beziehungsweise Flugtickets auswirken.

Hygieneprodukte und E-Paper:

Damenhygieneprodukte wie Binden und Tampons werden zukünftig nur noch mit sieben Prozent Mehrwertsteuer besteuert. Das Gleiche gilt für E-Paper, Zeitschriften und Bücher.

Änderungen 2020 für Mieter: Wohngeld und Stromkosten

Mehr Wohngeld:

Das Wohngeld steigt dank der Wohngeldreform ebenfalls - für etwa 660.000 betroffene Haushalte. Damit soll den steigenden Mietpreisen entgegengewirkt werden. 

Höhere Stromkosten:

Die Strompreise hingegen werden angehoben - um 5,5 Prozent pro Kilowattstunde. Für einen 4-Personen-Haushalt ergibt das eine Preiserhöhung von 13 Euro.

Der Bundestag stimmt über eine Reform der Organspende ab - dabei gibt es die Varianten Widerspruchs- und Entscheidungslösung.

Für

Verbraucher ändert sich im April

wieder einiges. Neben planmäßigen Neuregelungen beispielsweise zur BaföG-Rückzahlung hat die Corona-Krise einige Umstellungen zur Folge. 

Ab dem 20. Mai 2020 gilt das EU-Verbot für Menthol-Zigaretten. Doch es bleiben Alternativen.

cw

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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