Ein Aldi-Kunde wiegt seine gekaufte Mehltüte nach und macht eine böse Entdeckung. Doch mit der Reaktion anderer Nutzer im Netz hat er wohl nicht gerechnet.
Mülheim an der Ruhr - Manchmal lohnt es sich, nachzuprüfen. Genau das hat ein Kunde von Aldi Süd jüngst nach dem Kauf einer Packung Weizenmehl getan. Normalerweise sollen darin immer 1.000 Gramm enthalten sein. Doch als der Kunde seine Mehltüte zu Hause nachwiegt, kommt er auf eine andere Zahl - und teilt dies Aldi mit.
Er postet ein Bild seines Tests auf der Facebook-Seite des Discounters und schreibt dazu: „Also 1.000 Gramm sehen anders aus! Ist mir schon mal aufgefallen!“ Was darauf folgt, damit hätte der Aldi-Kunde wohl nicht gerechnet. „Lächerlich, mit einer ungeeichten Chinaschrott-Waage das nachweisen zu wollen“, schreibt zum Beispiel ein User. Eine weitere Nutzerin weist auf Toleranzgrenzen, Austrocknungsverluste und ungeeichte Küchenwaagen hin. „Dann sollte man die Packung vor dem Öffnen wiegen“, meint eine andere Nutzerin trocken. Aber es gibt auch derbe Sprüche für den Kunden und seine Mehltüte.
Aldi erhält Unterstützung von Verbraucherzentrale
Dass Aldi in dem Fall mit der Mehltüte kein Vorwurf zu machen ist, bestätigt auch die Verbraucherzentrale. Demnach gibt es einen Unterschied zwischen der Nennfüllmenge, die mit einem kleinen „e“ gekennzeichnet wird, und der Füllmenge, die sich tatsächlich in der Packung befindet. Folglich sind sogenannte Minusabweichungen prinzipiell erlaubt, wie derwesten.de berichtet.
Die Toleranzgrenzen lauten wie folgt: Wenn eine Nennfüllmenge von 500 bis 1.000 Gramm angegeben wird, ist es rechtlich erlaubt, dass bis zu 15 Gramm fehlen, wenn durch andere Packungen der Mittelwert gehalten wird.
Aldi darf Füllmengen unterschreiten
Darüber hinaus gilt: Wenn zum Beispiel 100 Packungen hergestellt werden, dürfen jeweils zwei Packungen den Wert sogar unterschreiten. Allerdings nur solange der Mittelwert weiterhin eingehalten wird. Ist das nicht der Fall, liegt eine Unterfüllung vor.
Das Problem an der Sache ist, dass Verbraucher nicht überprüfen können, ob Hersteller sich an die Toleranzgrenzen halten. Daher fordert die Verbraucherzentrale ein Mindestmengenprinzip, bei dem mindestens die Menge enthalten sein muss, die auf der Verpackung steht.
Aldi entschuldigt sich beim Kunden
Aldi Süd reagiert beim sozialen Netzwerk Facebook auf die Kritik: „Es tut mir leid, dass bei deinem Produkt das tatsächliche Gewicht vom angegebenen Gewicht abweicht. Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben für die Füllmenge und die Füllmengenkennzeichnung einzuhalten.“
Zudem verweist das Unternehmen darauf hin, dass regelmäßig Gewichtskontrollen durchgeführt würden und das Eichamt die dafür verwendeten Waagen überprüfe. „Aufgrund natürlicher Schwankungen beim Abfüllprozess, die technisch oft unvermeidbar sind, werden in der Verordnung aber auch geringe Minusabweichungen für die jeweilige Füllmenge zugelassen“, heißt es weiter.
Aldi: Immer wieder Frust bei Kunden
Es ist nicht das erste Mal in jüngster Zeit, dass es Ärger bei Aldi gibt. So sind an einer Filiale in Celle zum Beispiel Behindertenparkplätze mit Waren zugestellt worden. Das hat für Frust bei Kunden gesorgt. Ein blinder Passagier sorgte dagegen für Erheiterung in einer Kunden-Familie und auf Facebook.
Aber es gibt nicht nur Negatives über Aldi zu berichten. Wegen des unerbittlichen Wettbewerbs unter den Discountern ändert Aldi seine Strategie, um weiter vorne dabei zu sein. Für Kunden bedeutet das zumindest einzelne unerwartete Schnäppchenangebote.
ksl